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Kfz-Glossar: Fachbegriffe nach dem Unfall verständlich erklärt
Nach einem Unfall stehen plötzlich Begriffe im Gutachten und in Versicherungsschreiben, die über viel Geld entscheiden: Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe kurz definiert – jeweils mit dem Verweis auf die ausführliche Erklärung.
Die Formel, auf die es meistens hinausläuft
Wiederbeschaffungswert − Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Betrag, den die Versicherung bei einem Totalschaden für Ihr Fahrzeug zahlt. Wer diese drei Begriffe versteht, erkennt eine zu niedrige Abrechnung sofort.
Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden ist ein Kleinschaden, dessen Reparaturkosten unter rund 750 € netto liegen. Nur in diesem Bereich darf die Versicherung die Kosten für ein volles Gutachten ablehnen – darüber nicht.
Fiktive Abrechnung
Die fiktive Abrechnung ist die Auszahlung des im Gutachten ermittelten Schadensbetrags, ohne dass Sie reparieren lassen müssen. Ausgezahlt wird der Netto-Reparaturbetrag; die Mehrwertsteuer gibt es nur bei tatsächlicher Reparatur.
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Geschädigter
Der Geschädigte ist die Person, die durch den Unfall einen Schaden erlitten hat und deshalb Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung hat.
Haftpflichtschaden
Ein Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den ein anderer verursacht hat und den dessen Kfz-Haftpflichtversicherung nach § 249 BGB ersetzen muss. Hier haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen und der Werkstatt.
Kaskoschaden
Ein Kaskoschaden ist ein Schaden, den Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert – etwa selbst verschuldet oder durch Wild, Hagel und Diebstahl. Anders als beim Haftpflichtschaden gilt hier Ihr Vertrag samt Weisungsrecht des Versicherers.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung jedes Fahrzeughalters. Sie deckt Schäden, die andere durch das Fahrzeug erleiden – mindestens 7,5 Mio. € für Personen- und 1,3 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall.
Merkantile Wertminderung
Die merkantile Wertminderung ist der Preisabschlag, den Ihr Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt hinnehmen muss, weil es als Unfallwagen gilt – auch nach fachgerechter Reparatur. Sie entsteht nur, wenn tatsächlich repariert und weitergefahren wird.
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Nachbesichtigung
Eine Nachbesichtigung ist der Versuch der gegnerischen Versicherung, Ihr bereits begutachtetes Fahrzeug nachträglich selbst zu prüfen, um die Auszahlung zu drücken. Auf eine Nachbesichtigung besteht grundsätzlich kein Anspruch.
Nutzungsausfallentschädigung
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen konnten. Sie wird pro Tag nach einer Fahrzeugklasse bemessen und nur für die tatsächliche Ausfallzeit gezahlt.
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Opfergrenze (130-%-Regel)
Die Opfergrenze ist die Grenze, bis zu der Sie Ihr Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens auf Kosten der Gegenseite reparieren lassen dürfen: Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung dürfen 130 % des Brutto-Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen.
Quotenvorrecht
Das Quotenvorrecht ist eine Schutzregel bei Teilschuld mit Vollkasko: Innerhalb der gegnerischen Quote werden zuerst Ihre offenen Eigenanteile bedient, bevor Ihre Kaskoversicherung Regress nimmt. Es erhöht nicht die Quote, sondern regelt die Reihenfolge.
Reparaturbestätigung
Eine Reparaturbestätigung ist der Nachweis des Gutachters, dass ein Schaden fachgerecht behoben wurde. Sie ist vor allem bei fiktiver Abrechnung und Eigenreparatur wichtig – als Beleg für Nutzungsausfall und Weiternutzung.
Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand noch erzielt. Maßgeblich ist für Privatgeschädigte der regionale Markt – nicht eine bundesweite Restwertbörse.
Restwertbörse
Eine Restwertbörse ist eine Internet-Plattform, auf der Aufkäufer bundesweit auf Unfallwagen bieten. Versicherer nutzen sie, weil ein hoher Restwert die Auszahlung senkt – als privater Geschädigter müssen Sie sich darauf in der Regel nicht verweisen lassen.
Schadensregulierung
Die Schadensregulierung ist der gesamte Vorgang von der Schadenmeldung über die Prüfung der Haftung bis zur Auszahlung. Grundlage ist in der Regel das Gutachten des von Ihnen beauftragten Sachverständigen.
Stundenverrechnungssätze
Stundenverrechnungssätze sind die Preise, die eine Werkstatt pro Arbeitsstunde berechnet. Sie bestimmen einen Großteil der Reparaturkosten und sind der am häufigsten gekürzte Posten – dabei dürfen Sie die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.
Totalschaden
Ein Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Unterschieden werden technischer, unechter und echter wirtschaftlicher Totalschaden – die Abgrenzung entscheidet über die Auszahlung.
UPE-Aufschläge
UPE-Aufschläge sind Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile, die markengebundene Fachwerkstätten erheben – typischerweise 10 bis 20 Prozent. Sie gehören zum ersatzfähigen Schaden, werden aber von Versicherungen häufig gekürzt.
Verbringungskosten
Verbringungskosten sind die Transportkosten, wenn ein Unfallfahrzeug für einen Teil der Reparatur zu einem anderen Betrieb muss – etwa von der Karosseriewerkstatt zur Lackiererei. Sie gehören zum ersatzfähigen Schaden, werden aber besonders häufig gekürzt.
Vorschaden
Ein Vorschaden ist eine bereits reparierte Beschädigung aus einem früheren Ereignis. Nicht zu verwechseln mit dem Altschaden, der noch unrepariert am Fahrzeug ist. Beide mindern Wiederbeschaffungswert und Restwert und gehören ins Gutachten.
Wertverbesserung / Neu für alt
Die Wertverbesserung ist ein Abzug, wenn die Reparatur den Wert des Gesamtfahrzeugs steigert – im Haftpflichtschaden meist nur, wenn ein Vorschaden mitbeseitigt wird. Davon zu unterscheiden ist der Abzug „neu für alt“ für einzelne Verschleißteile, vor allem im Kaskofall.
Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Betrag, den die Versicherung beim Totalschaden auszahlt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Nicht der volle Wiederbeschaffungswert, sondern die Differenz ist Ihre Entschädigung.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie am regionalen Markt für ein gleichwertiges, unfallfreies Ersatzfahrzeug zahlen müssten – nach Ausstattung, Laufleistung, Zustand und Marktlage, inklusive der üblichen Mehrwertsteuer.
Warum diese Begriffe über Ihr Geld entscheiden
Zwei Zahlen im Gutachten bestimmen bei einem Totalschaden fast alles: Wiederbeschaffungswert und Restwert. Wird der Wiederbeschaffungswert zu niedrig oder der Restwert zu hoch angesetzt, sinkt Ihre Entschädigung unmittelbar – ohne dass am Fahrzeug irgendetwas anders wäre.
Genau deshalb lohnt es sich, die Begriffe zu kennen. Ein Beispiel: Bei einem Wiederbeschaffungswert von 12.000 € und einem regional ermittelten Restwert von 3.000 € erhalten Sie 9.000 €. Setzt die Versicherung über eine bundesweite Restwertbörse 4.500 € an, sind es nur noch 7.500 €. Der Unterschied von 1.500 € entsteht allein über einen einzigen Begriff.
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