Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger in Berlin, mit Tablet

Kfz-Gutachter Berlin

Vor Ort · Unabhängig · Fair

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Unfall gehabt? Wir erstellen Ihr Gutachten, prüfen in eigener Halle und wickeln den Schaden mit der Versicherung ab. Bei unverschuldetem Unfall in der Regel kostenfrei für Sie.*

In 60 bis 90 Minuten vor Ort – meist noch am selben Tag

  • Unabhängig von Versicherern – wir arbeiten nur für Sie
  • Eigene Prüfhalle mit Karosserie- und Achsvermessung
  • Gutachten innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung

* Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachtenkosten. Ausgenommen sind Bagatellschäden.


60–90 Min.bis wir vor Ort sind

ZAK & VDIzertifiziert und geprüft

10.000+Gutachten erstellt

18+ Jahrein Berlin tätig

Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger in Berlin

10.000+kalkulierte Gutachten & Stellungnahmen
18 JahreErfahrung in der Abwicklung von Unfallschäden
48 Std.bis zum fertigen Gutachten
5,0 ★bei 433 Google-Bewertungen
Was jetzt zu tun ist

In drei Schritten zum Gutachten

Ein Unfall ist Stress. Deshalb halten wir den Ablauf so einfach wie möglich – Sie müssen nichts vorbereiten und nichts vorstrecken.

  1. Anrufen oder schreiben

    Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende. Am Telefon klären wir, was in Ihrem Fall nötig ist. Liegen Ihnen die Daten des Unfallgegners nicht vor, ermitteln wir die gegnerische Versicherung kostenfrei über den Zentralruf.

  2. Fahrzeug begutachten lassen

    Wir kommen zu Ihnen nach Berlin oder Brandenburg – in der Regel innerhalb von 60 bis 90 Minuten, meist noch am selben Tag. Oder Sie kommen in unsere Prüfhalle. Die Besichtigung dauert je nach Schadenumfang 30 bis 90 Minuten.

  3. Gutachten erhalten

    Innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie das Gutachten – gedruckt per Post und als PDF per E-Mail. Wir senden es zugleich an die gegnerische Versicherung und auf Wunsch an Ihren Anwalt.

Sie zahlen nichts vorab. Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir die Gutachtenkosten direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sie treten nicht in Vorleistung.

Lieber zurückgerufen werden?

Sagen Sie uns, wann es Ihnen passt – Nummer, Zeitfenster, fertig. Kein Formular mit zwölf Feldern.

Ihre Rechte nach dem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen Rechte zu

Viele Geschädigte wissen nicht, was ihnen zusteht – und verschenken bares Geld. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick.

  • Sie wählen Ihren Gutachter selbst

    Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren – und Ihr Fahrzeug nicht vorab dort vorführen.

  • Das Gutachten zahlt die Gegenseite

    Bei unverschuldetem Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachtenkosten als Teil des Schadens (§ 249 BGB). Wir rechnen direkt mit ihr ab – Sie treten nicht in Vorleistung.

  • Mehr als nur die Reparatur

    Ein vollständiges Gutachten sichert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung und Nutzungsausfall – Positionen, die ohne Gutachten oft unter den Tisch fallen. Genau hier entsteht Ihr finanzieller Nachteil.

Mehr in unserem Ratgeber für Unfallgeschädigte →

Unsere Leistungen

Unsere Gutachten: für jedes Fahrzeug und jeden Anlass

Warum wir

Was uns von anderen Kfz-Gutachtern in Berlin unterscheidet

Der Beruf des Sachverständigen ist in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich darf sich jeder so nennen – ohne Prüfung, ohne Nachweis. Genau deshalb lohnt der Blick auf Ausstattung, Zertifizierung und Unabhängigkeit.

Mehr über unser Büro erfahren →

ZAK-ZertZert.-Nr. 832
VDI-MT 5900 Blatt 2Reg.-Nr. 5900-02-0130

  • Eigene Prüfhalle

    Hebebühne, Spanesi TOUCH zur Karosserievermessung und Beissbarth Q.Lign zur Achsvermessung – im eigenen Haus. Wir demontieren Stoßfänger und Verkleidungen selbst, statt verdeckte Schäden zu übersehen. Das haben die wenigsten Büros.

  • Nachweisbare Qualifikation

    Zertifiziert durch die ZAK-Zert GmbH unter Nr. 832, geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2, Mitglied im Verband der Kfz-Sachverständigen Berlin-Brandenburg e.V. Unsere Gutachter kommen aus der Praxis, nicht vom Schreibtisch.

  • Unabhängig von Versicherern

    Wir arbeiten ausschließlich für Sie als Geschädigten – ohne Rahmenverträge mit Versicherern und ohne Vorgaben zur Schadenhöhe. Unser Ergebnis wird von niemandem nachträglich angepasst.

  • Keine Vorfinanzierung

    Bei Haftpflichtschäden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Fehlen Ihnen deren Daten, ermitteln wir sie kostenfrei über den Zentralruf der Autoversicherer.

5,0
★★★★★

433 Bewertungen bei Google

  • Noch am selben Tag einen Termin bekommen. Alles wurde in Ruhe erklärt – kein Fachchinesisch, keine Hektik.

    Sandra I.

  • Er hat sogar die Stoßstange gelöst, um hinter die nicht sichtbaren Bereiche zu schauen. Man merkt, dass er keine Mühe scheut.

    Michél G.

  • Das Gutachten ließ keine Fragen zur Schuldklärung offen. Wir haben den Schaden vollständig bezahlt bekommen – ohne Diskussionen.

    Thomas K.

Ihre Rechte

Was Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall zusteht

Nach § 249 BGB muss die gegnerische Versicherung Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das umfasst mehr als nur die Reparaturkosten – und deutlich mehr, als viele Geschädigte einfordern.

  • Ein Sachverständiger Ihrer Wahl

    Sie müssen keinen von der Versicherung geschickten Gutachter akzeptieren. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten Ihres eigenen Sachverständigen. Eine Ausnahme gilt nur bei Bagatellschäden, in der Regel unterhalb von etwa 750 Euro Reparaturkosten.

  • Wertminderung

    Ihr Fahrzeug gilt nach dem Unfall als Unfallwagen und verliert dadurch am Markt an Wert – auch nach einer einwandfreien Reparatur. Diese merkantile Wertminderung ist ein eigener Anspruch, der beziffert werden muss, um ihn geltend machen zu können.

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen

    Für die Dauer der Reparatur haben Sie die Wahl zwischen einem Ersatzfahrzeug und einer Entschädigung in Geld. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Wichtig: Nutzungsausfall setzt voraus, dass Sie das Fahrzeug tatsächlich hätten nutzen können.

  • Werkstatt Ihrer Wahl

    Sie sind nicht verpflichtet, in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Sie können sich den ermittelten Betrag auch auszahlen lassen, ohne zu reparieren – dann allerdings ohne Mehrwertsteuer.

  • Ein Anwalt Ihres Vertrauens

    Auch die Anwaltskosten trägt bei klarer Haftungslage die gegnerische Versicherung. Wir arbeiten mit Fachanwälten für Verkehrsrecht zusammen und stellen den Kontakt gern her.

Alle Rechte im Detail nachlesen →

Aus der Praxis

Mehr als nur Reparaturkosten

Was kostet die Reparatur? Ist das Fahrzeug noch zu retten? Was ist es überhaupt noch wert? Diese Fragen beantwortet nur ein Gutachten – ein Kostenvoranschlag nennt allein die Reparaturzahl. Hier sechs Beispiele aus unseren Gutachten der letzten Monate.

Die Zahl, die zählt, steht selten vorn. Ob sich eine Reparatur lohnt, entscheidet sich erst im Verhältnis von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beim Twingo übersteigt die Reparatur den Fahrzeugwert um das Dreifache – ein klarer Totalschaden. Andere Fälle bleiben trotz hoher Summe reparabel. Genau diese Einordnung liefert nur ein Gutachten, kein Kostenvoranschlag.

Der Unterschied

Warum ein Kostenvoranschlag nicht reicht

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Versicherung – und schlägt gern vor, ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genüge. Der beziffert aber nur die Reparatur und lässt mehrere Ansprüche unerwähnt, die Ihnen bei einem Haftpflichtschaden zustehen. Ein Schadengutachten sichert sie vollständig.

Werkstatt
Kostenvoranschlag

  • Geschätzte Reparaturkosten
  • Ersatzteilpreise und Arbeitswerte
  • Keine Wertminderung
  • Kein Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Keine Nutzungsausfalldauer
  • Keine Fotodokumentation als Beweismittel
  • Keine Prüfung verdeckter Schäden
  • Unverbindlich – die Endkosten können abweichen
Sachverständiger
Schadengutachten

  • Kalkulierte Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Merkantile Wertminderung beziffert
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt
  • Reparatur- und Nutzungsausfalldauer festgestellt
  • Vollständige Fotodokumentation zur Beweissicherung
  • Verdeckte Schäden durch Demontage geprüft
  • Grundlage für fiktive Abrechnung
  • Belastbar vor Versicherung und Gericht

Der Unterschied ist selten klein. Bei einem unverschuldeten Unfall liegt die Gesamtforderung aus einem Gutachten regelmäßig deutlich über der Summe eines Kostenvoranschlags – vor allem, weil Wertminderung und Nutzungsausfall darin schlicht nicht vorkommen. Und die Kosten des Gutachtens trägt bei einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung.

Der häufigste Fehler nach einem Unfall: zu schnell nachgeben.

Lassen Sie sich nicht auf eine Einigung mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung ein, bevor der Schaden fachlich festgestellt ist. Was einmal als abgegolten gilt, lässt sich später kaum noch korrigieren – besonders dann nicht, wenn Schäden erst bei der Reparatur auffallen.

Ebenso wichtig: Reparieren oder verkaufen Sie Ihr Fahrzeug nicht, bevor es begutachtet wurde. Mit der Reparatur verschwinden die Spuren, die den Schadenhergang belegen.

Schon ein kleiner Aufprall kann teuer werden.

Lassen Sie den Schaden prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Wir sind in 60 bis 90 Minuten vor Ort.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schicken Sie uns Fotos – wir sagen Ihnen, woran Sie sind

Sie sind unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt? Senden Sie uns per WhatsApp ein paar Aufnahmen. Sie bekommen eine erste fachliche Einschätzung, unverbindlich und kostenfrei.

  1. Drei bis fünf Fotos des Schadens senden – Gesamtansicht und Details.
  2. Kurz schildern, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht.
  3. Wir melden uns mit einer Einschätzung und, falls sinnvoll, einem Terminvorschlag.

Fotos per WhatsApp senden

Zwei Ausgangslagen

An der Schuldfrage entscheidet sich, was Ihnen zusteht

Haftpflichtschaden
Ich habe den Unfall nicht verursacht

Dann steht Ihnen ein eigener Sachverständiger zu, und die gegnerische Versicherung trägt die Kosten – ebenso wie die eines Anwalts. Sie wählen Gutachter und Werkstatt selbst.

Wichtig ist nur der Zeitpunkt: Lassen Sie begutachten, bevor repariert oder verkauft wird.

Jetzt anrufen

Kaskoschaden
Ich habe den Unfall verursacht

Auch dann kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein – etwa wenn Ihre Kaskoversicherung kürzt, eine Reparaturfreigabe verzögert oder die Schadenhöhe strittig ist.

Hier gelten die Bedingungen Ihres Vertrags statt der Regeln des Schadenersatzrechts. Die Kosten trägt nicht automatisch der Versicherer. Wir sagen Ihnen vorab, was sinnvoll ist und was es kostet.

Fall besprechen

Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger in Berlin

Benjamin Sécrit in der eigenen Prüfhalle in Berlin
In eigener Sache

Ich habe dieses Büro 2008 gegründet, um unabhängig arbeiten zu können – ohne Vorgaben, wie ein Schaden auszusehen hat.

Ich bin Ingenieur der Fahrzeugtechnik und komme aus der Werkstatt. Was mich in meinen ersten Berufsjahren gestört hat, war der Moment, in dem ein technisch sauberes Ergebnis plötzlich zur Verhandlungssache wurde – je nachdem, wer den Schaden am Ende bezahlen sollte. Ich wollte Gutachten erstellen, die allein auf dem Befund beruhen, nicht auf Interessen.

Deshalb nehmen wir bis heute keine Aufträge von Versicherern an. Wir arbeiten für Geschädigte, Anwälte und Gerichte. Wenn ein Prüfdienstleister unsere Kalkulation kürzt, schreiben wir keine Standardantwort, sondern setzen uns technisch mit jedem einzelnen Einwand auseinander. Das kostet Zeit – und ist der Grund, warum unsere Gutachten halten.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie überhaupt ein Gutachten brauchen: Rufen Sie an. Ich sage Ihnen auch, wenn sich der Aufwand in Ihrem Fall nicht lohnt.

ZAK-Zert Zertifizierung Nr. 832 – Benjamin Sécrit
ZAK-Zert Nr. 832


Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit
Geschäftsführer und ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger

Das Team

Wer Ihr Fahrzeug begutachtet

Wir sind ein kleines Büro – keine Vermittlungsplattform und kein Franchise. Wer Ihr Fahrzeug ansieht, unterschreibt auch das Gutachten und ist danach für Sie erreichbar.


  • Kfz-Gutachter Berlin: Benjamin Sécrit, Geschäftsführer

    Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit
    Geschäftsführer · Kfz-Sachverständiger

    Ingenieur der Fahrzeugtechnik, seit 2008 in Berlin. Schwerpunkte: Schadengutachten, Karosserievermessung, technische Stellungnahmen bei strittiger Regulierung.

    ZAK-Zert Nr. 832


  • Sonja Stengel, Büro und Schadenmanagement im Sachverständigenbüro Sécrit Berlin

    Sonja Stengel
    Büro und Schadenmanagement

    Kauffrau für Bürokommunikation und erste Ansprechpartnerin am Telefon. Sie koordiniert Termine, Korrespondenz und den Kontakt zu Anwälten.

Sie hatten einen Termin bei uns? Wenn Sie eine Bewertung schreiben, nennen Sie gern den Namen des Sachverständigen, der bei Ihnen war. Das hilft anderen Geschädigten bei der Einordnung – und uns, besser zu werden.

Unsere Halle

Hier entstehen die Befunde

Die meisten Sachverständigen begutachten ausschließlich im Freien oder in fremden Werkstätten. Wir haben eine eigene Halle mit Hebebühne und Messtechnik – und damit die Möglichkeit, Befunde zu messen statt zu schätzen.

  • Karosserievermessung mit Spanesi TOUCH in der Prüfhalle
    Spanesi TOUCH – Karosserievermessung gegen Herstellermaße, direkt auf der Bühne.
  • Achsvermessung mit Beissbarth Q.Lign
    Beissbarth Q.Lign – Achsvermessung im eigenen Haus, auch zur Prüfung fremder Protokolle.
  • Demontage eines Stoßfängers zur Schadensfeststellung
    Demontage – Stoßfänger und Verkleidungen lösen wir selbst, statt verdeckte Schäden zu schätzen.
In 70 Sekunden erklärt

So läuft ein Unfallgutachten ab

Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten – kompakt gezeigt, ohne Fachbegriffe.

  • 70 Sekunden Laufzeit
  • Kein Vorwissen nötig – erklärt für Betroffene
  • Auf allen Geräten abspielbar
Für den Ernstfall

Was direkt nach dem Unfall zu tun ist

Je besser die Dokumentation am Unfallort, desto einfacher die spätere Abwicklung. Diese sechs Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sie brauchen.

  1. 01
    Unfallstelle absichern

    Warnblinker, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen. Erst dann alles Weitere.

  2. 02
    Polizei rufen

    Bei Personenschaden Pflicht. Auch sonst sinnvoll: Ein Aktenzeichen erleichtert die Regulierung erheblich.

  3. 03
    Fotos machen

    Beide Fahrzeuge, die Endstellung, Kennzeichen, Schadenstellen aus mehreren Richtungen, die Umgebung.

  4. 04
    Daten austauschen

    Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners. Zeugen notieren.

  5. 05
    Unfallskizze anfertigen

    Am besten noch vor Ort. Mit unserem kostenlosen Skizzen-Tool geht das direkt am Handy.

  6. 06
    Uns anrufen

    Rund um die Uhr unter 030 75520013. Wir beraten Sie auf Wunsch direkt am Unfallort.

Unterschreiben Sie nichts am UnfallortWeder ein Schuldanerkenntnis noch eine Erklärung, mit der Sie auf ein eigenes Gutachten verzichten. Auch am Telefon mit der gegnerischen Versicherung gilt: keine Zusagen, bevor der Schaden fachlich festgestellt ist.

Zweitmeinung

Die Versicherung hat gekürzt? Wir prüfen das Gutachten.

Prüfdienstleister wie ControlExpert, DEKRA oder ClaimsControlling arbeiten im Auftrag der Versicherer und kürzen Kalkulationen nach festen Mustern. Wir sehen uns Ihr Gutachten und das Kürzungsschreiben an und sagen Ihnen, was davon technisch standhält – auch dann, wenn das Erstgutachten nicht von uns stammt.

  • Gestrichene Verbringungskosten

    Häufigste Kürzung überhaupt. Ob sie berechtigt ist, hängt davon ab, ob die Referenzwerkstatt tatsächlich über eine eigene Lackiererei verfügt.

  • Verweis auf eine günstigere Werkstatt

    Zulässig nur unter engen Voraussetzungen – Gleichwertigkeit, Erreichbarkeit, Zeitpunkt des Verweises. Wir prüfen jede davon.

  • Gekürzte Stundenverrechnungssätze

    Oft mit regionalen Mittelwerten begründet, die den Berliner Markt nicht abbilden.

  • Abgesetzte Ersatzteilaufschläge

    Regional übliche UPE-Aufschläge sind erstattungsfähig, wenn sie bei einer Reparatur tatsächlich anfielen.

  • Gestrichene Wertminderung

    Wird gern pauschal mit Alter oder Laufleistung abgelehnt. Maßgeblich ist das Marktverhalten, nicht eine pauschale Grenze.

  • Erhöhter Restwert aus einer Online-Börse

    Gebote aus überregionalen Restwertbörsen müssen Sie sich nicht ohne Weiteres entgegenhalten lassen.

  • Bestrittene Unfallkompatibilität

    Der Vorwurf, Schäden passten nicht zum Hergang. Hier hilft nur Spurenanalyse – Höhenkorrespondenz, Entstehungsrichtung, Formabbildung.

  • Angezweifelte Vorschäden

    Wir grenzen reparierte von unreparierten Vorschäden ab und belegen, was dem aktuellen Ereignis zuzuordnen ist.

Wir schreiben solche Stellungnahmen wöchentlich – mit Messwerten, Herstellervorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung, nicht mit Textbausteinen. Bei Bedarf auf Basis eigener Messungen in unserer Prüfhalle.

Kürzung prüfen lassen: 030 75520013

Vor-Ort-Service

Kfz-Gutachter für ganz Berlin und Brandenburg – wir kommen zu Ihnen

Egal wo Ihr Fahrzeug steht: bei Ihnen zu Hause, an der Unfallstelle oder in der Werkstatt. Unsere Sachverständigen kommen zu Ihnen, kurzfristig und auf Wunsch noch heute.

Alle Einsatzgebiete ansehen →

Berlin

Warum ein Kfz-Gutachter aus Berlin den Unterschied macht

Ein Unfall in Berlin läuft anders ab als auf dem Land. Enge Kreuzungen, Straßenbahnschienen, Radstreifen neben parkenden Fahrzeugen, dichter Lieferverkehr – die typischen Schadenbilder unterscheiden sich, und die Regulierung tut es auch. Wer die Berliner Verkehrsführung kennt, erkennt schneller, welche Spurenlage zu welchem Hergang passt.

Dazu kommt der Markt: Wiederbeschaffungs- und Restwerte hängen von regionalen Angebotspreisen ab. Ein Gutachten, das den Berliner Gebrauchtwagenmarkt zugrunde legt, hält einer Prüfung stand – eines mit bundesweiten Durchschnittswerten nicht immer.

Wir sind seit 2008 in Berlin tätig und arbeiten in allen zwölf Bezirken sowie im Brandenburger Umland. Unsere Prüfhalle mit Karosserie- und Achsvermessung liegt in der Summter Straße 229 – Sie können also jederzeit vorbeikommen, statt auf einen Werkstattplatz zu warten.

Kfz-Gutachter in Ihrem Bezirk finden →

Häufige Fragen

Was Geschädigte uns am häufigsten fragen

Was kostet ein Kfz-Gutachter in Berlin?

Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Gutachtenkosten als Teil des Schadens nach § 249 BGB. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie treten nicht in Vorleistung.

Anders liegt der Fall bei Kaskoschäden, bei ungeklärter Schuldfrage oder bei Wertgutachten ohne Unfallbezug. Dann nennen wir Ihnen vorab einen konkreten Preis. Zur Größenordnung: Bei Selbstzahlung liegt das Honorar je nach Fahrzeugart und Aufwand meist zwischen 500 und 1.200 Euro.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Erreichbar sind wir rund um die Uhr, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Vor Ort sind wir in der Regel innerhalb von 60 bis 90 Minuten, meist noch am selben Tag. Die Besichtigung dauert 30 bis 90 Minuten. Das fertige Gutachten liegt innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung vor – gedruckt per Post und als PDF per E-Mail. Bei umfangreichen Schäden oder erforderlicher Vermessung kann es etwas länger dauern; wir sagen Ihnen das dann vorher.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag – das muss nicht gegen Sie sprechen, aber seine Aufgabe ist es nicht, Ihre Ansprüche vollständig zu erfassen.

Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug zu einer Besichtigung durch die Versicherung zu bringen, bevor Ihr eigenes Gutachten vorliegt.

Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?

Kürzungen sind Alltag. Prüfdienstleister der Versicherer streichen häufig Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge oder Stundenverrechnungssätze.

In diesem Fall schreiben wir eine technisch begründete Stellungnahme, die sich mit den konkreten Einwänden auseinandersetzt – nicht mit Textbausteinen, sondern mit Messwerten, Herstellervorgaben und Rechtsprechung. Bei Bedarf arbeiten wir mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zusammen.

Ich kenne die Versicherung des Unfallgegners nicht. Was nun?

Das Kennzeichen genügt. Über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln wir die zuständige Haftpflichtversicherung für Sie – kostenfrei und in der Regel innerhalb weniger Minuten.

Kann ich mir den Schaden auszahlen lassen, statt zu reparieren?

Ja, das nennt sich fiktive Abrechnung. Sie erhalten den im Gutachten ermittelten Betrag ausgezahlt und entscheiden selbst, was Sie damit tun. Zu beachten sind zwei Punkte:

  • Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, solange sie nicht tatsächlich anfällt.
  • Nutzungsausfall setzt einen tatsächlichen Ausfall voraus und lässt sich nicht fiktiv abrechnen.

Bei einem Totalschaden wird vom Wiederbeschaffungswert der Restwert abgezogen. Beide Werte ermitteln wir im Gutachten.

Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinen Schäden?

Häufig ja. Was von außen nach einem Kratzer aussieht, betrifft heute oft Sensorik, Kamerasysteme oder Halterungen hinter der Verkleidung – und wird schnell teurer als vermutet.

Bei sehr geringen Schäden kann allerdings ein Bagatellschaden vorliegen; dann trägt die Versicherung die Gutachtenkosten nicht. Als Anhaltspunkt gilt die Größenordnung von etwa 750 Euro Reparaturkosten. Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt.

Sollte ich nach einem Unfall die Polizei rufen?

In den meisten Fällen ja. Ein polizeiliches Aktenzeichen erleichtert die spätere Regulierung erheblich, gerade wenn die Schuldfrage später bestritten wird.

Kommt die Polizei nicht, sichern Sie selbst Beweise: Fotos von beiden Fahrzeugen, von der Endstellung, vom Kennzeichen des Gegners sowie Namen und Kontaktdaten von Zeugen.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Bei klarer Haftungslage meist vier bis sechs Wochen ab Eingang des Gutachtens bei der Versicherung. Ist die Schuldfrage strittig oder wartet die Versicherung ein polizeiliches Ermittlungsergebnis ab, dauert es länger.

Erstellen Sie auch Gutachten bei Kasko-, Hagel- oder Sturmschäden?

Ja. Bei Kaskoschäden gelten allerdings die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags statt der Schadenersatzregeln des BGB – die Kosten trägt hier nicht automatisch der Versicherer. Sprechen Sie uns an, dann klären wir vorab, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Unfall gehabt? Rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie unverbindlich und sagen Ihnen ehrlich, ob Sie ein Gutachten brauchen – auch wenn die Antwort einmal Nein lautet.

Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit GmbH · Summter Straße 229, 12623 Berlin

Had an accident in Berlin? We’re glad to help English-speaking clients. Reach us in English by email or WhatsApp – we’ll handle the process with the insurer for you.

Telefon Sofortberatung: 030 75520013