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Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie am regionalen Markt für ein gleichwertiges, unfallfreies Ersatzfahrzeug zahlen müssten – nach Fabrikat, Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand, inklusive der üblichen Mehrwertsteuer. Er ist die zentrale Rechengröße, sobald sich die Frage stellt, ob sich eine Reparatur noch lohnt oder ein Totalschaden vorliegt.

Auf einen Blick

  • Was: Kosten für ein gleichwertiges, unfallfreies Ersatzfahrzeug am regionalen Markt.
  • Wozu: Grenze der Wirtschaftlichkeit einer Reparatur und Grundlage der Totalschaden-Abrechnung.
  • Wer ermittelt: der Kfz-Sachverständige, gestützt auf Marktrecherche sowie DAT und Schwacke.
  • Nicht verwechseln mit: dem Zeitwert (niedriger) und dem Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeugs).

Wie der Wiederbeschaffungswert ermittelt wird

Der Sachverständige bestimmt den Wert nicht pauschal, sondern für Ihr konkretes Fahrzeug. Vier Faktoren bestimmen die Höhe:

  1. Fabrikat, Modell und Erstzulassung – die Basis für den Marktvergleich.
  2. Laufleistung – jeder gefahrene Kilometer senkt den Wert.
  3. Ausstattung – Sonderausstattung kann den Wert deutlich heben.
  4. Zustand und Vorschäden – ein reparierter Vorschaden mindert den Wert.

Als Orientierung dienen die Bewertungssysteme von DAT und Schwacke. Sie liefern aber nur Durchschnittswerte – die tatsächliche regionale Marktlage kann davon abweichen. Deshalb ergänzt der Sachverständige die Systeme um eine konkrete Marktrecherche vergleichbarer Fahrzeuge in Ihrer Region. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer pauschalen Schätzung und einem belastbaren Gutachten.

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Brutto oder netto? Bei Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug wird der Brutto-Wiederbeschaffungswert angesetzt, also inklusive der Mehrwertsteuer, die im jeweiligen Fahrzeugsegment üblich ist. Das ist besonders bei der 130-%-Regel entscheidend, weil sich die Opfergrenze am Brutto-Wert bemisst.

Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und Restwert – die Abgrenzung

Drei Begriffe werden ständig verwechselt, obwohl sie Unterschiedliches meinen:

Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und Restwert im Vergleich
Begriff Was er beziffert Wann er zählt
Wiederbeschaffungswert Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Markt Totalschaden, Diebstahl, 130-%-Prüfung
Zeitwert Verkaufswert des Fahrzeugs im aktuellen Zustand Verkauf, teils Kaskoregulierung
Restwert Wert des unreparierten Unfallfahrzeugs wird beim Totalschaden abgezogen

Der Wiederbeschaffungswert liegt über dem reinen Zeitwert, weil er die Beschaffungssituation abbildet – also auch Händleraufschläge und Nebenkosten, die beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs anfallen.

Warum der Wert über Ihre Entschädigung entscheidet

Beim wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Jeder Euro, den der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt wird, fehlt am Ende in Ihrer Auszahlung.

Ein Beispiel: Liegt der Wiederbeschaffungswert bei 12.000 € und der Restwert bei 3.000 €, erhalten Sie 9.000 €. Setzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert nur mit 10.500 € an, sind es 7.500 € – ein Unterschied von 1.500 €, ohne dass sich am Fahrzeug etwas geändert hätte. Deshalb lohnt es sich, diesen Wert im Gutachten genau zu prüfen.

Unser Rat: Lassen Sie den Wiederbeschaffungswert immer von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln – nicht vom Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite die Kosten des Gutachtens.

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