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Nachbesichtigung

Eine Nachbesichtigung ist der Wunsch der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Ihr bereits begutachtetes Unfallfahrzeug nachträglich durch einen eigenen Sachverständigen prüfen zu lassen. Das Ziel dahinter ist meist, Ihr Gutachten anzugreifen und die Auszahlung zu senken. Wichtig für Sie: Auf eine Nachbesichtigung besteht grundsätzlich kein Anspruch – Sie dürfen sie in aller Regel ablehnen, wenn ein ordentliches Gutachten vorliegt.

Auf einen Blick

  • Wer will sie: die gegnerische Versicherung.
  • Ziel: Ihr Gutachten drücken, Auszahlung senken.
  • Ihr Recht: grundsätzlich kein Nachbesichtigungsanspruch.
  • Ausnahme: nur bei Verdacht auf Manipulation oder verschwiegene Vorschäden.

Hat die Versicherung ein Recht auf Nachbesichtigung?

Nein – in aller Regel nicht. Wenn Sie ein ordnungsgemäßes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen vorgelegt haben, dürfen Sie Ihren Schaden allein auf dieser Grundlage abrechnen. Die Gerichte sind hier eindeutig: Der Schädiger und seine Versicherung haben grundsätzlich keinen Anspruch, Ihr Fahrzeug ein zweites Mal zu besichtigen.

Das Landgericht Berlin hat bestätigt, dass dem Kfz-Haftpflichtversicherer regelmäßig kein Anspruch auf Nachbesichtigung des unfallgeschädigten Fahrzeugs zusteht (LG Berlin, Urteil vom 13.07.2011, Az. 42 O 22/10 – bei dejure.org →). Schon zuvor stellte das LG Kleve klar, dass ein korrektes Gutachten als alleinige Abrechnungsgrundlage genügt (Urteil vom 29.12.1998, Az. 3 O 317/98 – bei dejure.org →).

Wann darf die Versicherung ausnahmsweise nachbesichtigen?

Eine Ausnahme gilt nur in engen Grenzen: wenn ein konkreter Verdacht auf Unfallmanipulation besteht oder die Versicherung begründet behauptet, Sie hätten Vorschäden verschwiegen. Auch ein Gutachten mit derart groben, selbst für einen Laien erkennbaren Mängeln kann eine Nachbesichtigung rechtfertigen. Bloße pauschale Zweifel oder eine reine Neuberechnung Ihres Gutachtens reichen dagegen nicht aus.

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Typische Masche: Oft kommt statt einer echten Begründung ein „Prüfbericht“, in dem der Reparaturaufwand kleingerechnet und auf eine angeblich günstigere Werkstatt verwiesen wird. Eine rein rechnerische Kürzung Ihres Gutachtens ist aber kein zulässiger Grund für eine Nachbesichtigung.

Was tun, wenn die Versicherung nachbesichtigen will?

Bewahren Sie Ruhe und stimmen Sie nicht vorschnell zu. Solange Ihnen ein korrektes Gutachten vorliegt und Ihnen keine Fehler ersichtlich sind, können Sie die Nachbesichtigung in der Regel gefahrlos ablehnen. Reagieren Sie aber nicht mit falschen oder irreführenden Angaben – halten Sie sich an die Fakten. Am besten stimmen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Sachverständigen und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ab.

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Nicht verwechseln: Die Nachbesichtigung ist der Prüfversuch der Gegenseite. Ihr eigener Nachweis, dass Sie repariert haben, ist dagegen die Reparaturbestätigung – die stellt Ihr Gutachter für Sie aus.

So schützen wir Ihre Ansprüche

Der beste Schutz gegen eine Nachbesichtigung ist ein von Anfang an sauberes, belastbares Gutachten. Als unabhängige Kfz-Sachverständige in Berlin dokumentieren wir Ihren Schaden so, dass er der Gegenseite standhält – und stehen Ihnen zur Seite, falls die Versicherung dennoch eine Nachbesichtigung fordert.

Versicherung will nachbesichtigen? Sprechen Sie mit uns.

Wir prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, und sichern Ihre Ansprüche mit einem belastbaren Gutachten ab.

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