← Zurück zum Glossar
Glossar

Quotenvorrecht

Das Quotenvorrecht ist eine Schutzregel für Geschädigte mit Teilschuld und Vollkaskoversicherung. Es sorgt dafür, dass Sie aus der Haftungsquote des Unfallgegners zuerst Ihre eigenen offenen Kosten decken – etwa die Selbstbeteiligung – bevor Ihre Kaskoversicherung sich das Geld zurückholt. Rechtsgrundlage ist § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG. Wichtig: Das Quotenvorrecht erhöht nicht die Quote, sondern regelt die Reihenfolge der Abrechnung.

Auf einen Blick

  • Wann: bei Teilschuld (Mithaftung) und bestehender Vollkasko.
  • Grundlage: § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG (Forderungsübergang nicht zum Nachteil).
  • Effekt: keine höhere Quote, aber eine faire Reihenfolge – oft deutlich weniger Eigenanteil.
  • Vorrang: Ihre offenen Kosten zuerst, der Kasko-Regress erst danach.

Wie funktioniert das Quotenvorrecht?

Reguliert Ihre Kaskoversicherung den Schaden, gehen Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner grundsätzlich auf die Versicherung über (gesetzlicher Forderungsübergang, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG). Satz 2 stellt aber klar: Dieser Übergang darf nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Genau daraus folgt das Quotenvorrecht – Ihre eigenen, noch offenen Ansprüche haben Vorrang vor dem Rückgriff des Versicherers.

i

Das Quotenvorrecht ergibt sich aus dem Zusammenspiel zweier Regeln: dem Mitverschulden nach § 254 BGB (das die Quote bestimmt) und dem Forderungsübergang nach § 86 VVG (der zu Ihren Gunsten korrigiert wird). Es ist relativ unbekannt – viele Versicherer und selbst Anwälte nutzen es nicht konsequent. Ein erfahrener Gutachter erkennt die Konstellation.

Voraussetzungen

Damit das Quotenvorrecht greift, müssen zwei Bedingungen zusammenkommen:

Voraussetzungen für das Quotenvorrecht
Voraussetzung Erläuterung
Teilschuld Es besteht eine Haftungsquote, weil beide Seiten zum Unfall beigetragen haben. Bei Alleinschuld des Gegners wird ohnehin alles über dessen Haftpflicht reguliert.
Vollkaskoversicherung Der über die Quote hinausgehende Anteil wird über die eigene Vollkasko abgewickelt.

Welche Positionen sind quotenbevorrechtigt?

Nicht jede Schadensposition ist vom Quotenvorrecht erfasst – nur die sogenannten kongruenten (deckungsgleichen) Positionen, also die unmittelbaren Sachschäden, die auch die Kasko abdeckt. Folgeschäden bleiben außen vor.

Quotenbevorrechtigt oder nicht?
Position Quotenbevorrechtigt?
Reparatur- & Wiederbeschaffungskosten ja (kongruent)
Merkantile Wertminderung ja (kongruent)
Selbstbeteiligung ja (kongruent)
Sachverständigen- & Abschleppkosten ja (kongruent)
Nutzungsausfall & Mietwagen nein (Folgeschaden)
Verdienstausfall, Unkostenpauschale nein (Folgeschaden)

Grundsatzentscheidung: Das Quotenvorrecht bezieht sich nur auf den unmittelbaren Sachschaden, nicht auf Sachfolgeschäden (BGH, Urteil vom 08.12.1981, Az. VI ZR 153/80).

Rechenbeispiel

Am klarsten wird der Vorteil an einem Beispiel. Angenommen, Sie tragen eine Teilschuld von 50 %, haben eine Vollkasko mit 500 € Selbstbeteiligung, und der Sachschaden beträgt 4.000 €.

Die Kasko zahlt 4.000 € abzüglich 500 € Selbstbeteiligung = 3.500 €. Offen bleibt Ihre Selbstbeteiligung von 500 €. Dank Quotenvorrecht dürfen Sie diese 500 € vorrangig aus der 50-%-Quote des Gegners (= 2.000 €) decken – Sie bekommen Ihre Selbstbeteiligung also voll zurück. Erst den Rest der gegnerischen Quote darf Ihre Kasko für ihren Regress beanspruchen. Ergebnis: Statt auf 500 € sitzenzubleiben, stehen Sie nahezu schadenfrei da.

Was das Quotenvorrecht NICHT ist

Ein häufiges Missverständnis: Das Quotenvorrecht bringt kein zusätzliches Geld vom Unfallgegner. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich klargestellt, dass der Schädiger insgesamt nicht mehr zahlen muss, als seinem Mitverursachungsanteil entspricht.

!

Keine höhere Quote, sondern eine bessere Reihenfolge. Die gegnerische Haftpflicht zahlt weiterhin nur im Rahmen ihrer Quote. Das Quotenvorrecht bestimmt nur, dass innerhalb dieser Quote Ihre offenen Eigenanteile Vorrang haben – vor dem Regress Ihrer Kaskoversicherung. Grundsatzurteil bei dejure.org →

So nutzen Sie Ihr Quotenvorrecht

Weil das Quotenvorrecht komplex ist und gern übersehen wird, lohnt sich professionelle Unterstützung. Ein unabhängiges Gutachten beziffert die quotenbevorrechtigten Positionen sauber und nachvollziehbar – die Grundlage für die richtige Abrechnung.

i

Praxis-Tipp: Informieren Sie sowohl Ihre eigene Kaskoversicherung als auch die gegnerische Haftpflicht so früh wie möglich über die beabsichtigte Abrechnung nach Quotenvorrecht. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit weiteren Beispielen finden Sie in unserem Ratgeber zum Quotenvorrecht.

Teilschuld nach einem Unfall? Wir prüfen Ihr Quotenvorrecht.

Als unabhängige Kfz-Sachverständige in Berlin beziffern wir Ihren Schaden korrekt und sichern Ihre quotenbevorrechtigten Ansprüche.

Das sagen unsere Kunden

Echte Stimmen, echte Erfahrungen

5,0
★★★★★

446 Bewertungen bei Google

  • Sehr kompetent und vor allem fix! Ich werde die Firma jederzeit weiterempfehlen.

    Dejan P.

  • Absolut zu empfehlen – von der schnellen Schadenaufnahme bis zur kompletten Abwicklung inklusive Anwalt. Sehr zufrieden!

    C. v. E.

Anrufen WhatsApp