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UPE-Aufschläge
UPE-Aufschläge sind Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für Ersatzteile, die markengebundene Fachwerkstätten erheben – typischerweise 10 bis 20 Prozent. Sie decken Kosten für Lagerhaltung, Beschaffung und Bereitstellung der Originalteile. Wie Verbringungskosten gehören sie zum ersatzfähigen Schaden – und werden von Versicherungen ähnlich häufig gekürzt.
Auf einen Blick
- UPE: unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile.
- Aufschlag: Zuschlag der Werkstatt darauf, meist 10–20 %.
- Wofür: Lagerhaltung, Beschaffung und Bereitstellung der Originalteile.
- Erstattung: erstattungsfähig, wenn regional üblich – auch bei fiktiver Abrechnung.
Was verbirgt sich hinter UPE-Aufschlägen?
Die Abkürzung UPE steht für die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers für ein Ersatzteil. Markengebundene Fachwerkstätten schlagen auf diesen Preis einen Zuschlag auf – den UPE-Aufschlag. Damit decken sie den Aufwand für Lagerhaltung, Bestellung und Bereitstellung der Originalteile ab.
Ob und in welcher Höhe solche Aufschläge erhoben werden, ist regional unterschiedlich. Maßgeblich ist, was in der Region des Geschädigten bei markengebundenen Werkstätten üblich ist. Genau das ermittelt der Sachverständige und hält es transparent im Gutachten fest – üblicherweise bewegt sich der Aufschlag zwischen 10 und 20 Prozent.
Beliebter Kürzungsposten. Wie bei den Verbringungskosten argumentieren Versicherer bei der fiktiven Abrechnung gern, UPE-Aufschläge fielen ohne echte Reparatur nicht an. Die Gerichte sehen das überwiegend anders: Erstattungsfähig ist, was bei einer Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt der Region üblicherweise anfallen würde.
UPE-Aufschläge bei fiktiver Abrechnung
Rechnen Sie fiktiv ab, zählen die UPE-Aufschläge – gemeinsam mit Verbringungskosten und Stundenverrechnungssätzen – zu den Positionen, die Versicherungen besonders oft streichen. Entscheidend für die Durchsetzung ist ein Gutachten, das die regionale Üblichkeit sauber begründet. Dann lässt sich eine Kürzung wirksam widerlegen.
Anders als bei manchen anderen Positionen wird die Erstattung der UPE-Aufschläge in der Rechtsprechung teils kontrovers behandelt. Umso wichtiger ist eine fachlich belastbare Herleitung im Gutachten – und im Streitfall ein Anwalt, der Ihre Ansprüche durchsetzt.
Unser Rat: Vergleichen Sie die Abrechnung der Versicherung mit Ihrem Gutachten. Fehlen die UPE-Aufschläge oder wurden sie pauschal gestrichen, lohnt sich der Widerspruch. Wir begründen die Position anhand der örtlichen Gepflogenheiten – bei Fremdverschulden trägt die Gegenseite auch die Anwaltskosten.
Gutachten mit nachvollziehbarer, regional belegter Kalkulation · bei Fremdverschulden zahlt die Gegenseite · täglich 08:00–23:00 Uhr
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