Vor-Ort-Service · Berlin · Brandenburg
Kfz-Gutachter Vor-Ort-Service in Berlin & Brandenburg
Wir kommen zu Ihnen – unabhängig und weisungsfrei
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Nach einem unverschuldeten Unfall kommen wir direkt zu Ihnen vor Ort – nach Hause, zum Unfallort, an Ihre Arbeitsstelle oder in die Werkstatt. Beweissichere Schadensaufnahme in über 70 Bezirken und Städten.
- ✓Vor-Ort-Termin oft noch am selben Tag
- ✓Unabhängig von jeder Versicherung
- ✓Kostenlos bei unverschuldetem Haftpflichtschaden*
Kfz-Gutachter Vor-Ort-Service
Als Betroffener eines Verkehrsunfalls benötigen Sie einen erfahrenen, zuverlässigen Kfz-Gutachter, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig erfasst – damit Sie Ihren Schadenersatz bei der Versicherung des Unfallverursachers lückenlos geltend machen können.
Wir sind die richtigen Sachverständigen für Sie, da wir unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Unsere Gutachter kommen direkt zu Ihnen vor Ort – egal wo in Berlin und Brandenburg – und erstellen für Sie professionelle Unfallgutachten. Dokumentiert werden alle Schäden samt Reparaturkosten, eine etwaige merkantile Wertminderung, Reparaturdauer, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungsdauer und Nutzungsausfall.

Wir erstellen unabhängige Unfallgutachten für
Vom Kleinwagen bis zum Sonderfahrzeug – wir begutachten alle Fahrzeugarten.
- Pkw
- Transporter
- Lkw
- Anhänger
- Wohnmobile und Wohnwagen
- Motorräder & Motorroller
- Oldtimer
- Sonderfahrzeuge & Exoten
Speziell für Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs erstellen wir ebenfalls unabhängige Schadengutachten. Einen Überblick über alle Leistungen finden Sie auf der Seite Leistungen.
Mit einem Unfallgutachten haben Sie einen Beweis in der Hand, der für Sie bares Geld bedeutet. Nur mit einem qualifizierten Gutachten können Sie Ihren kompletten Schadenersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.
Vor-Ort-Termin oft noch am selben Tag · in ganz Berlin & Brandenburg · täglich 08:00–23:00 Uhr
Kfz-Gutachter vor Ort – in Ihrem Bezirk und Ihrer Stadt
Wählen Sie Ihren Ort – wir kommen direkt zu Ihnen zur Schadensaufnahme. Für jeden Bezirk und jede Stadt finden Sie eine eigene Seite mit den örtlichen Gegebenheiten.
Berlin 51 Bezirke & Ortsteile
Biesdorf
Britz
Buch
Buckow
Charlottenburg
Dahlem
Friedenau
Friedrichshagen
Friedrichshain
Frohnau
Gesundbrunnen
Gropiusstadt
Grunewald
Grünau
Hellersdorf
Hohenschönhausen
Karlshorst
Karow
Kaulsdorf
Kreuzberg
Köpenick
Lankwitz
Lichtenberg
Lichtenrade
Lichterfelde
Mahlsdorf
Mariendorf
Marienfelde
Marzahn
Mitte
Moabit
Neukölln
Oberschöneweide
Pankow
Prenzlauer Berg
Reinickendorf
Rudow
Rummelsburg
Schöneberg
Spandau
Steglitz
Tegel
Tempelhof
Tiergarten
Treptow
Wannsee
Wedding
Weißensee
Wilmersdorf
Zehlendorf
Brandenburg 22 Städte & Gemeinden
Sachsen-Anhalt 1 Stadt
Ihr Ort ist nicht dabei? Kein Problem – wir sind in ganz Berlin, Brandenburg und darüber hinaus für Sie im Einsatz. Rufen Sie einfach an.
Warum sollte ich einen eigenen Unfallgutachter beauftragen?
Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie eine gesunde Portion Skepsis gegenüber der Versicherung Ihres Unfallgegners an den Tag legen – und die Ermittlung der Schadenhöhe nicht der gegnerischen Versicherung überlassen.
Beauftragen Sie lieber selbst einen Gutachter. Das ist Ihr gutes Recht – und nur so ist sichergestellt, dass Sie vollständig entschädigt werden. Auch wenn Ihnen eine schnelle, unbürokratische Regulierung in Aussicht gestellt wird: Nehmen Sie Ihr Recht auf einen Sachverständigen und Rechtsanwalt Ihrer Wahl wahr.
Es gibt viele Schadenersatzpositionen, die die meisten Geschädigten gar nicht kennen – und was man nicht kennt, kann man nicht einfordern. Deshalb räumt Ihnen die Gesetzeslage das Recht ein, nach einem unverschuldeten Unfall einen qualifizierten Unfallgutachter hinzuzuziehen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.
Ohne eigenen Gutachter droht finanzieller Schaden
Die Versicherer versuchen selbstverständlich, die Entschädigungszahlungen so gering wie möglich zu halten.
Verlässt sich der Geschädigte bei der Schadenfeststellung allein auf die gegnerische Versicherung, erlebt er häufig eine böse Überraschung: Oftmals werden die Schäden kleingerechnet und Positionen wie die merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall schlicht „vergessen“. Nur das Schadengutachten eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen garantiert eine neutrale und vollständige Schadenfeststellung.
Rechtsanwalt einschalten: Es ist ratsam, zusätzlich einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Auch diese Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.
Direkte Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers
Bei uns brauchen Sie sich als Geschädigter keine Gedanken über die Bezahlung des Gutachtens zu machen.
Die Gutachtenkosten gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen. Wir rechnen sie bei eindeutiger Sachlage mittels Abtretungserklärung direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung des Unfallverursachers ab – so müssen Sie nicht in Vorleistung treten.*
Und wir sind für Sie da, wenn es darauf ankommt: täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr, auch nach Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen. So erfolgt die Beweissicherung und Schadenaufnahme schnellstmöglich, ohne dass Ihnen ein Nachteil entsteht.

Lassen Sie sich unverbindlich vom Experten beraten
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir klären Ihr Anliegen schnell und ehrlich und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit · ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2
Echte Stimmen, echte Erfahrungen
★★★★★
-
Hervorragender Service! Der Gutachter kam direkt zu mir nach Hause, war überaus pünktlich und hat die Fahrzeugbesichtigung zügig und kompetent durchgeführt. Ein zuverlässiger Service – 5 Sterne.
-
Noch am selben Tag einen Termin bekommen. Vor Ort wurde ich freundlich empfangen und alles verständlich erklärt. Das Gutachten ließ keine Fragen zur Schuldklärung offen – wir haben den Schaden vollständig bezahlt bekommen.
-
Zuverlässig, schnell und seriös. Schadenbewertung fundiert, Direktabrechnung mit der Versicherung. Wenn es sein muss, dann wieder dort!
Zertifiziert, geprüft und organisiert in anerkannten Fachverbänden


Vor-Ort-Service – häufige Fragen
Darf ich mir selbst einen Kfz-Gutachter aussuchen?
Ja. Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat – selbst wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernehmen.
Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
Wie lange dauert die Erstellung des Kfz-Gutachtens?
In der Regel ein bis zwei Werktage. Sie erhalten das Gutachten inklusive Lichtbildanlage gebunden per Post und zusätzlich als PDF per E-Mail.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, an Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns in der Prüfhalle erfolgen – in ganz Berlin und Brandenburg.
Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Sachverständigen schicken. Soll ich mich darauf einlassen?
Nein. Der Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt – so ist sichergestellt, dass neben den reinen Reparaturkosten auch Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.
* Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Gutachtenkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei Bagatellschäden (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) besteht in der Regel kein Anspruch auf ein Vollgutachten; hier empfehlen wir einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

