Kurzgutachten bei Bagatellschaden
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Schadengutachten nötig ist, wie z. B. bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern ein Kurzgutachten an.
Dieses Kurzgutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeuges und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen.
Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern.
Die Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen denen eines Kostenvoranschlages einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Scheuen Sie sich also nicht, auch bei geringen Schäden (Dellen, Kratzern u.s.w.) an Ihrem Fahrzeug, unser Sachverständigenbüro aufzusuchen. Um den Rest kümmern wir uns.
Das sagen unsere Kunden
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Proven Expert zu laden.
Sollte die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens einmal nicht übernehmen, bleibt es für Sie kostenfrei*. Wir stellen Ihnen dafür keine Kosten in Rechnung.
Falls Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht sicher sind ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt oder von einem höheren Schaden auszugehen ist, wenden Sie sich an uns – wir besichtigen gerne den Schaden.
So haben Sie immer die Gewissheit, dass tatsächlich die gesamten, eventuell vorhandenen, Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug erkannt werden.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 030 75520013
* Ihre Schuldlosigkeit vorausgesetzt und bei Vorführung des Fahrzeuges in unserem Büro
Häufig gestellte Fragen
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.