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Kaskoschaden
Ein Kaskoschaden ist ein Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, den Ihre freiwillige Kaskoversicherung reguliert – etwa nach einem selbst verschuldeten Unfall, durch Wild, Hagel, Diebstahl oder Vandalismus. Anders als beim Haftpflichtschaden, den ein anderer verursacht hat, tragen Sie hier Ihren Schaden über den eigenen Vertrag – mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung.
Auf einen Blick
- Wer zahlt: Ihre eigene Kaskoversicherung – Teil- oder Vollkasko.
- Freiwillig: anders als die Haftpflicht ist Kasko keine Pflichtversicherung.
- Mit Eigenanteil: in der Regel Selbstbeteiligung, bei Vollkasko zusätzlich Rückstufung.
- Meist nicht enthalten: Nutzungsausfall und merkantile Wertminderung.
Teilkasko oder Vollkasko – was jeweils zahlt
Die Kaskoversicherung teilt sich in zwei Stufen. Die Vollkasko schließt alle Teilkasko-Leistungen ein und deckt zusätzlich selbst verschuldete Schäden ab:
| Ereignis | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|
| Diebstahl | ja | ja |
| Wildunfall | ja | ja |
| Hagel, Sturm, Naturgewalt | ja | ja |
| Glasbruch | ja | ja |
| Selbst verschuldeter Unfall | nein | ja |
| Vandalismus | nein | ja |
| Fahrerflucht des Gegners | nein | ja |
Ist der Verursacher unbekannt oder flüchtig, springt Ihre Vollkasko ein – allerdings mit Selbstbeteiligung und Rückstufung, weil die Gegenseite nicht greifbar ist.
Wie im Kaskofall abgerechnet wird
Melden Sie einen Kaskoschaden, beauftragt die Versicherung häufig selbst einen Sachverständigen. Erstattet werden entweder die Reparaturkosten oder – beim Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Zwei Besonderheiten sollten Sie kennen:
- Mehrwertsteuer nur nach echter Reparatur. Privatpersonen erhalten die Steuer erst erstattet, wenn tatsächlich repariert wurde – nachgewiesen über Werkstattrechnung oder Nachgutachten.
- Kein Nutzungsausfall. Folgekosten wie Nutzungsausfall oder Mietwagen trägt die Kasko in der Regel nicht – anders als die gegnerische Haftpflicht beim unverschuldeten Unfall.
Erst rechnen, dann melden. Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, selbst zu zahlen: Die Rückstufung in der Vollkasko verteuert Ihre Beiträge über Jahre und kann den erstatteten Betrag übersteigen. Ein Gutachten hilft, die Schadenhöhe vorab realistisch einzuschätzen.
Dürfen Sie einen eigenen Gutachter wählen?
Im Kaskofall ist die freie Gutachterwahl eingeschränkter als beim Haftpflichtschaden: Grundlage ist Ihr Versicherungsvertrag, und die Bedingungen räumen dem Versicherer oft ein Mitspracherecht ein. Dennoch kann ein eigenes, unabhängiges Gutachten sinnvoll sein – etwa wenn Sie die Bewertung der Versicherung anzweifeln oder einen Vorschaden sauber abgrenzen müssen.
Unser Rat: Beim unverschuldeten Unfall ist der Haftpflichtweg fast immer der bessere – dort zahlt die Gegenseite alles, ohne Selbstbeteiligung und Rückstufung. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob wirklich ein Kaskofall vorliegt. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung.
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