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Reparaturbestätigung
Eine Reparaturbestätigung ist ein kurzes Dokument des Kfz-Sachverständigen, das bescheinigt, dass ein Unfallschaden tatsächlich und fachgerecht behoben wurde. Sie wird vor allem dann wichtig, wenn Sie Ihren Schaden fiktiv abrechnen oder in Eigenregie reparieren – denn ohne Werkstattrechnung fehlt sonst der Nachweis, dass das Auto wieder instand gesetzt ist.
Auf einen Blick
- Was: Nachweis des Gutachters, dass repariert wurde.
- Wofür: Weiternutzung belegen, Nutzungsausfall sichern.
- Wann nötig: bei fiktiver Abrechnung und Eigenreparatur.
- Kosten: trägt bei Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung.
Wann brauchen Sie eine Reparaturbestätigung?
Solange Sie in einer Werkstatt reparieren lassen, dient die Rechnung als Nachweis. Ohne diese Rechnung – also bei Eigenreparatur oder wenn Sie den Schaden fiktiv nach Gutachten auszahlen lassen – fehlt der Beleg, dass das Fahrzeug wieder instand ist. Genau hier springt die Reparaturbestätigung ein. Sie ist in zwei Situationen entscheidend:
1. Nutzungsausfall bei Eigenreparatur: Wollen Sie eine Nutzungsausfallentschädigung, obwohl Sie selbst repariert haben, müssen Sie nachweisen, dass das Auto währenddessen nicht fahrbereit war. Die Bestätigung dokumentiert die durchgeführte Reparatur und die dafür nötige Ausfallzeit.
2. Weiternutzung nach Totalschaden: Bei der 130-%-Regel oder um den Restwert laut Gutachten gegen ein Überangebot des Versicherers durchzusetzen, müssen Sie belegen, dass Sie das Fahrzeug behalten und weiter nutzen. Die Bestätigung dient als dieser Nachweis.
Was steht in einer Reparaturbestätigung?
Der Sachverständige besichtigt das reparierte Fahrzeug und hält fest, dass die im Gutachten aufgeführten Schäden fachgerecht behoben wurden. Typische Inhalte sind der Abgleich mit dem ursprünglichen Gutachten, Lichtbilder des instand gesetzten Zustands und – für den Nutzungsausfall – die Bestätigung der Ausfallzeit. Auf die Reparaturqualität im Detail kommt es beim reinen Weiternutzungsnachweis nicht an; entscheidend ist der Beleg, dass das Fahrzeug behalten und repariert wurde.
Bei Eigenreparatur und geltend gemachtem Nutzungsausfall genügt der Nachweis der tatsächlichen Reparatur samt Ausfallzeit; die Entschädigung ist auf die im Gutachten ausgewiesene erforderliche Reparaturdauer begrenzt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2015, Az. 13 S 12/15).
Wer trägt die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die Kosten der Reparaturbestätigung zu den Schadenskosten – die gegnerische Versicherung muss sie erstatten, da sie eine unmittelbare Folge des Unfalls sind. Wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Eine Bestätigung zur Restwert-Durchsetzung sollte erst eingeholt werden, wenn der Versicherer ein Überangebot vorgelegt hat – sonst ist sie voreilig.
Nicht verwechseln: Die Reparaturbestätigung ist Ihr eigener Nachweis. Die Nachbesichtigung dagegen ist der Versuch der gegnerischen Versicherung, Ihr Fahrzeug nachträglich selbst zu prüfen – darauf hat sie in der Regel keinen Anspruch.
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