Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger für Rollergutachten in Berlin

Motorroller · Scooter · Mofa · E-Scooter

Rollergutachten in Berlin & Brandenburg

Unabhängiges Schadengutachten für Ihren Roller – damit Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Nach einem unverschuldeten Rollerunfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Wir dokumentieren Ihren Schaden beweissicher, ermitteln den korrekten Fahrzeugwert – und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

  • Freie Gutachterwahl nach unverschuldetem Unfall
  • Korrekter Zeitwert & Restwert auf dem regionalen Markt
  • Kostenlos bei unverschuldetem Haftpflichtschaden*
10.000+erstellte Gutachten seit 2008
Eigene Prüfhallemit Rahmenmesstechnik
1–2 Tagebis zum fertigen Gutachten
5,0 ★bei 439 Google-Bewertungen
★★★★★
5,0 von 5,0 bei 439 Google-Bewertungen · unabhängig von jeder Versicherung
Bewertungen ansehen
Ihr gutes Recht nach dem Unfall

Rollergutachten in Berlin – unabhängig und qualifiziert

Ein Rollergutachten ist ein unabhängiges Schadengutachten, das nach einem Unfall den Schadenumfang, die Reparaturkosten, eine etwaige Wertminderung und vor allem den korrekten Fahrzeugwert Ihres Rollers beweissicher dokumentiert.

Nach einem unverschuldeten Rollerunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Rollergutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten dient der Beweissicherung und der Feststellung des Schadenumfanges – mit einem qualifizierten Schadengutachten weisen Sie Ihren Schadenersatzanspruch lückenlos nach.

Als unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für Motorroller, Scooter, Mofas, Kleinkrafträder und E-Scooter – damit Ihnen der Schaden in voller Höhe erstattet werden kann.

Rollergutachter in Berlin – Begutachtung eines beschädigten Motorrollers
Rollerbegutachtung – unabhängig, herstellergerecht und beweissicher dokumentiert
Leistungsumfang

Das Rollergutachten enthält

In unseren Schadengutachten ermitteln wir alle Faktoren, die für eine reibungslose Schadenregulierung und die juristische Geltendmachung erforderlich sind.

  • eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
  • den Reparaturweg & die Reparaturdauer
  • eine objektive Fahrzeugbewertung (Wiederbeschaffungswert)
  • Angaben zum Restwert auf dem für Sie zugänglichen Markt
  • Angaben zur Wertminderung
  • die Nutzungsausfallentschädigungsklasse
  • die Wiederbeschaffungsdauer
  • eine Rahmenvermessung, sofern der Verdacht auf einen Rahmenschaden besteht
  • eine aussagekräftige Fotodokumentation

Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie die Herstellervorgaben und den Stand der Technik. Etwaige Umbauten, Tuning und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden dokumentiert und in die Bewertung einbezogen.

Unser Vorsprung · die Totalschaden-Falle

Beim Roller entscheidet der richtige Wert über Ihr Geld

Roller haben oft einen niedrigen Zeitwert, aber teure Verkleidungs- und Anbauteile. Schon ein mittlerer Schaden führt so schnell rechnerisch zum wirtschaftlichen Totalschaden – und genau hier wird oft zu niedrig reguliert.

Der Standard – das Problem

Zu niedriger Wiederbeschaffungswert, zu hoher Restwert

Wird der Roller schnell als Totalschaden abgerechnet, kommt es allein auf zwei Zahlen an: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Wird der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt oder ein überhöhtes Restwertangebot aus einer Online-Börse zugrunde gelegt, schrumpft Ihre Auszahlung erheblich.

Die Gefahr: Sie bekommen weniger ersetzt, als Ihr Roller tatsächlich wert war – und stehen am Ende ohne gleichwertigen Ersatz da.

Unser Anspruch – die Lösung

Wert und Restwert sauber auf dem regionalen Markt ermittelt

Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar aus vergleichbaren Angeboten und setzen den Restwert nach Ihrem regional zugänglichen Markt an – nicht nach dubiosen überregionalen Aufkäuferpreisen. Besteht Verdacht auf einen Rahmenschaden, messen wir nach.

Ihr Vorteil: Sie erhalten die volle, korrekte Entschädigung – egal ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen.

Roller beschädigt? Wir kommen zu Ihnen.

Termin oft noch am selben Tag · Vor-Ort-Service in ganz Berlin & Brandenburg · täglich 08:00–23:00 Uhr

Was kostet das?

Kosten des Rollergutachtens

Die Kosten für das Rollergutachten gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.

Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, müssen Sie die Gutachtenkosten bei uns daher nicht vorausbezahlen.

Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar bei eindeutiger Sachlage mittels Zahlungsanweisung direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab – so müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

Ist der Schaden sehr klein (Bagatellschaden, je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro), besteht in der Regel kein Anspruch auf ein Vollgutachten. Hier genügt oft ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.

Vor Ort & in der Prüfhalle

Begutachtung bei Ihnen oder in unserer Prüfhalle

Zur Begutachtung Ihres Rollers kommen unsere Sachverständigen zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, an Ihre Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Unser Angebot gilt für ganz Berlin & Brandenburg.

  1. Vor Ort bei Ihnen

    Wir kommen dorthin, wo Ihr Roller steht. Die Besichtigung erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern die Lichtverhältnisse beweissichernde Fotos zulassen.

  2. In unserer Prüfhalle

    In unserer modernen Prüfhalle stehen Hebebühne und Rahmenmesstechnik bereit. Bei Bedarf legen wir den Schadensbereich frei und demontieren Verkleidungen, um verdeckte Schäden festzustellen.

  3. Schnell zum Gutachten

    Die Fertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Sie erhalten das Rollergutachten inklusive Lichtbildanlage gebunden per Post und zusätzlich als PDF per E-Mail.

Wir sind flexibel – auch nach Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen sind wir täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr für Sie erreichbar.

Vom Mofa bis zum Maxi-Scooter

Welche Fahrzeuge wir begutachten

Wir erstellen Gutachten für alle motorisierten Zweiräder mit Versicherungskennzeichen ebenso wie für zulassungspflichtige Roller.

  • Motorroller und Maxi-Scooter (125 cm³ und größer)
  • 50-cm³-Roller, Mofas, Mopeds und Mokicks mit Versicherungskennzeichen
  • E-Roller und E-Scooter mit Versicherungskennzeichen
  • Leichtkrafträder und Klassiker wie die Vespa

Ob Ihr Roller ein amtliches Kennzeichen oder ein jährlich wechselndes Versicherungskennzeichen trägt, spielt für Ihren Schadenersatzanspruch keine Rolle: Bei einem unverschuldeten Unfall gilt in jedem Fall Ihre freie Gutachterwahl.

Verdeckte Schäden

Rahmenvermessung in eigener Prüfhalle

Nach einem Sturz oder Anstoß ist ein leichter Rahmenverzug mit bloßem Auge oft nicht erkennbar – die Geometrie stimmt aber nicht mehr, und die Fahrsicherheit kann betroffen sein.

Besteht der Verdacht auf einen Rahmenschaden, vermessen wir die tragende Struktur Ihres Rollers in unserer eigenen Prüfhalle. Das können die wenigsten Gutachter in Berlin – die meisten schreiben lediglich „Vermessung erforderlich“ ins Gutachten. Ausführlich beschrieben ist unsere Messtechnik auf der Seite zur Motorrad- und Rahmenvermessung.

So wird ein tatsächlicher Rahmenschaden beweissicher dokumentiert – und Sie erhalten die volle Schadenssumme, egal ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen.

Gutachter für Roller in Berlin – Begutachtung eines Motorrollers in der Prüfhalle
Rollergutachter Berlin – Begutachtung und Rahmenprüfung in der eigenen Prüfhalle
Alle Fabrikate

Wir begutachten alle gängigen Rollermarken

Von der Vespa bis zum Maxi-Scooter, vom 50er bis zum E-Roller – wir begutachten alle gängigen Marken.

  • Vespa
  • Piaggio
  • Aprilia
  • Kymco
  • SYM
  • Peugeot
  • Yamaha
  • Honda
  • Suzuki
  • BMW
  • Daelim
  • CPI
  • MBK
  • Gilera
  • Keeway
  • NIU
  • Govecs
  • Segway

Und für alle anderen Roller, Scooter und Kleinkrafträder!

Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger
Persönliche Beratung

Lassen Sie sich unverbindlich vom Experten beraten

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir klären Ihr Anliegen rund um Ihren Roller schnell und ehrlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit · ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2

Das sagen unsere Kunden

Echte Stimmen, echte Erfahrungen

5,0
★★★★★

439 Bewertungen bei Google

  • Zuverlässig, schnell und seriös. Schadenbewertung fundiert, Direktabrechnung mit der Versicherung. Wenn es sein muss, dann wieder dort! Rollerfahrer aus Tempelhof.

    Stephan S.

  • Sehr professionelle, nette und unbürokratische Unterstützung, gerne wieder. Schnelle Termine waren jedes Mal kein Problem.

    Thomas K.

  • Sehr freundlicher und professioneller Kfz-Gutachter. Besonders positiv war die ehrliche Beratung und die transparente Vorgehensweise. Würde ich jederzeit wieder beauftragen!

    Niko P.

Zertifiziert, geprüft und organisiert in anerkannten Fachverbänden

ZAK-Zert zertifizierter Kfz-Sachverständiger Nr. 832
VDI-MT 5900 Blatt 2 geprüfter Sachverständiger
Häufige Fragen

Rollergutachten – häufige Fragen

Darf ich mir selbst einen Rollergutachter aussuchen?

Ja. Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernehmen.

Lohnt sich ein Gutachten bei einem Roller mit geringem Wert überhaupt?

Gerade dann. Weil Roller einen niedrigen Zeitwert, aber teure Verkleidungs- und Anbauteile haben, entsteht schnell ein rechnerischer Totalschaden. Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass Wiederbeschaffungswert und Restwert korrekt angesetzt werden – sonst wird oft zu niedrig reguliert. Nur bei echten Bagatellschäden (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) genügt ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.

Gilt das auch für Mofas, Mopeds und E-Scooter mit Versicherungskennzeichen?

Ja. Ob Ihr Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen oder ein Versicherungskennzeichen trägt, ändert nichts an Ihrem Schadenersatzanspruch. Auch für Mofas, Mopeds, Mokicks, Leichtkrafträder und E-Roller mit Versicherungskennzeichen erstellen wir vollwertige Schadengutachten.

Wer kommt für die Kosten des Rollergutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels Zahlungsanweisung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.

Wie lange dauert die Erstellung des Rollergutachtens?

In der Regel ein bis zwei Werktage. Das Gutachten wird anschließend per Post und als PDF per E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt.

Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

* Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Gutachtenkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei Bagatellschäden (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) besteht in der Regel kein Anspruch auf ein Vollgutachten; hier empfehlen wir einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

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