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Stundenverrechnungssätze

Stundenverrechnungssätze sind die Preise, die eine Werkstatt pro Arbeitsstunde für Karosserie-, Mechanik-, Elektrik- oder Lackarbeiten berechnet. Sie bestimmen einen Großteil der Reparaturkosten und sind deshalb der am häufigsten gekürzte Posten in der Schadenregulierung. Entscheidend ist: Sie dürfen die Sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen – auch bei fiktiver Abrechnung.

Auf einen Blick

  • Was: der Preis pro Arbeitsstunde für Reparaturarbeiten.
  • Maßstab: die Sätze der markengebundenen Fachwerkstatt – nicht der günstigsten freien Werkstatt.
  • Grundlage: BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az. VI ZR 398/02 (sog. Porsche-Urteil).
  • Kürzung: Verweis auf eine billigere Werkstatt nur im Regulierungsverfahren, nicht im laufenden Prozess.

Warum die Stundenverrechnungssätze so oft gekürzt werden

Weil die Stundensätze einen großen Teil der Reparaturkosten ausmachen, setzen Versicherungen hier am liebsten den Rotstift an. Der typische Ablauf: Der Sachverständige legt seinem Gutachten die Sätze der markengebundenen Fachwerkstatt oder der Reparaturwerkstatt zugrunde. Die Versicherung prüft das Gutachten und kommt „fast immer“ zu dem Ergebnis, eine andere Werkstatt könne die Reparatur gleichwertig, aber günstiger ausführen – und kürzt entsprechend.

Dagegen gibt es jedoch klare Rechtsprechung. Der Geschädigte muss sich grundsätzlich nicht auf die niedrigeren Sätze einer freien Werkstatt verweisen lassen.

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Das Porsche-Urteil (BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az. VI ZR 398/02): Der Geschädigte darf auch bei fiktiver Abrechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Ein niedrigerer Mittelwert aller regionalen Werkstätten ist nicht maßgeblich. Damit hat der BGH die Position der Geschädigten deutlich gestärkt. Urteil im Original beim BGH · verständlich erklärt bei Wikipedia →

Verweis auf eine günstigere Werkstatt – wann ist er zulässig?

Die Versicherung kann versuchen, Sie auf eine günstigere „Alternativwerkstatt“ zu verweisen. Das ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen und nur im Regulierungsverfahren möglich – nicht mehr im bereits laufenden Rechtsstreit. Außerdem muss die benannte Werkstatt für Sie zumutbar und die Reparatur dort qualitativ gleichwertig sein.

Bei einem neuwertigen oder scheckheftgepflegten Fahrzeug müssen Sie sich in der Regel gar nicht auf eine freie Werkstatt verweisen lassen. Hier zählt der Erhalt des Markenwerkstatt-Status – ein berechtigtes Interesse, das die Rechtsprechung anerkennt.

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Vorsicht bei „gleichwertigen“ Alternativangeboten. Die von Versicherungen benannten Partnerwerkstätten sind nicht immer wirklich gleichwertig oder zumutbar. Prüfen Sie solche Verweise kritisch – und lassen Sie sich nicht vorschnell auf einen niedrigeren Satz ein. Ein Fachgutachten und ein Anwalt sichern Ihre Position.

So sichern Sie die richtigen Stundensätze

Der wirksamste Schutz gegen die Kürzung ist ein Gutachten, das die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt der Region sauber ausweist und begründet. Zusammen mit Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen bilden sie die klassischen Streitpunkte – und lassen sich mit einer belastbaren Kalkulation verteidigen.

Unser Rat: Wurde Ihr Gutachten auf niedrigere Stundensätze „geprüft“ und gekürzt, sollten Sie das nicht hinnehmen. Wir legen die regional korrekten Sätze zugrunde und begründen sie. Bei Fremdverschulden trägt die Gegenseite auch die Kosten eines Anwalts, der die volle Summe durchsetzt.

Stundensätze gekürzt? Das müssen Sie nicht hinnehmen.

Gutachten mit den regional korrekten Fachwerkstatt-Sätzen · bei Fremdverschulden zahlt die Gegenseite · täglich 08:00–23:00 Uhr

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