Motorrad · Roller · motorisierte Zweiräder
Motorradgutachten in Berlin & Brandenburg
Unfallgutachten · Wertgutachten · Rahmenvermessung aus einer Hand
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Nach einem unverschuldeten Motorradunfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Wir sichern Ihren Schaden beweissicher – und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
- ✓Freie Gutachterwahl nach unverschuldetem Unfall
- ✓Eigene Prüfhalle mit Motorradrahmenvermessung
- ✓Kostenlos bei unverschuldetem Haftpflichtschaden*
Motorradgutachten in Berlin – unabhängig und qualifiziert
Ein Motorradgutachten ist ein unabhängiges Schadengutachten, das nach einem Motorradunfall den Schadenumfang, die Reparaturkosten, eine etwaige Wertminderung und den Fahrzeugwert Ihres Motorrads beweissicher dokumentiert.
Nach einem unverschuldeten Motorradunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Motorradgutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten dient der Beweissicherung und der Feststellung des Schadenumfanges – mit einem qualifizierten Schadengutachten weisen Sie Ihren Schadenersatzanspruch lückenlos nach.
Als unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für Ihr Motorrad – damit Ihnen der Schaden in voller Höhe erstattet werden kann.


Das Motorradgutachten enthält
In unseren Schadengutachten ermitteln wir alle Faktoren, die für eine reibungslose Schadenregulierung und die juristische Geltendmachung erforderlich sind.
- eine Rahmenvermessung (sofern nötig)
- eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben
- den Reparaturweg & die Reparaturdauer
- eine Fahrzeugbewertung
- Angaben zur Wertminderung
- Angaben zum Restwert
- die Nutzungsausfallentschädigungsklasse
- die Wiederbeschaffungsdauer
- eine aussagekräftige Fotodokumentation
Dabei berücksichtigen wir die neuesten Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie die Herstellervorgaben und den Stand der Technik. Etwaige Umbauten und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden dokumentiert und in die Bewertung einbezogen.

Motorradrahmenvermessung – das können die wenigsten Gutachter
Nach einem Sturz oder Anstoß entscheidet oft ein Millimeter darüber, ob der Rahmen noch fahrsicher ist. Wir stellen das nicht nur fest – wir messen es.
Nur „Rahmen sichtprüfen“ – und der Verzug bleibt verborgen
Viele Gutachter beschränken sich nach einem Motorradunfall auf eine reine Sichtprüfung des Rahmens. Ein leichter Verzug an Steuerkopf, Rahmenheck oder Gabelbrücke ist mit bloßem Auge jedoch nicht erkennbar.
Die Gefahr: Ein verzogener Rahmen bleibt unentdeckt – das Motorrad zieht, die Geometrie stimmt nicht mehr, im schlimmsten Fall ist die Fahrsicherheit betroffen. Und bei fiktiver Abrechnung wird der wahre Schaden nie erfasst.
Wir vermessen den Rahmen in der eigenen Prüfhalle
Besteht der Verdacht auf einen Rahmenschaden, vermessen wir die tragende Struktur Ihres Motorrads in unserer eigenen Prüfhalle – auf der Hebebühne, bei Bedarf mit demontierter Verkleidung, um auch dahinterliegende Bauteile zu prüfen.
Ihr Vorteil: Ein tatsächlicher Rahmenschaden wird beweissicher dokumentiert – und Sie erhalten die volle Schadenssumme, egal ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen. Nichts bleibt unentdeckt.
Termin oft noch am selben Tag · Vor-Ort-Service in ganz Berlin & Brandenburg · täglich 08:00–23:00 Uhr
Was kostet das Motorradgutachten?
Die Kosten für das Motorradgutachten gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, müssen Sie die Gutachtenkosten bei uns daher nicht vorausbezahlen.
Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar bei eindeutiger Sachlage mittels Zahlungsanweisung direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab – so müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

Begutachtung bei Ihnen oder in unserer Prüfhalle
Zur Begutachtung Ihres Motorrades kommen unsere Sachverständigen selbstverständlich zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, an Ihre Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Unser Angebot gilt für ganz Berlin & Brandenburg.
- Vor Ort bei Ihnen
Wir kommen dorthin, wo Ihr Motorrad steht – zu Hause, am Unfallort, an der Arbeit oder in der Werkstatt. Die Besichtigung erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern die Lichtverhältnisse beweissichernde Fotos zulassen.
- In unserer Prüfhalle
In unserer modernen Prüfhalle stehen Hebebühne und Rahmenmesstechnik bereit. Bei Bedarf legen wir den Schadensbereich frei und demontieren Anbauteile wie Verkleidungen, um verdeckte Schäden an dahinterliegenden Bauteilen festzustellen.
- Schnell zum Gutachten
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Sie erhalten das Motorradgutachten inklusive Lichtbildanlage gebunden per Post und zusätzlich als PDF per E-Mail.
Wir sind flexibel – auch nach Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen sind wir täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr für Sie erreichbar.

Motorrad-Wertgutachten
Wenn Sie ein Motorrad kaufen oder verkaufen möchten oder den aktuellen Zustand dokumentieren lassen wollen, ermitteln unsere Sachverständigen den Fahrzeugwert objektiv und präzise.
Ein professionelles Motorrad-Wertgutachten empfiehlt sich:
- beim Kauf oder Verkauf eines Motorrades
- zur Vorlage beim Finanzamt, Sozialamt etc.
- bei Erbschaften
- bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges
- bei Umbauten, Tuningfahrzeugen und Restaurationen
Motorrad-Oldtimergutachten
Um ein klassisches Motorrad in einer Oldtimerversicherung versichern zu können, wird eine Fahrzeugbewertung benötigt. Das Oldtimer-Wertgutachten gibt über Zustand und Wert Ihres Motorrads Auskunft.
Je höher der Wert des Motorrades, desto wichtiger ist ein aktuelles und aussagekräftiges Gutachten. Tritt ein Schadenfall ein, durch den das Motorrad nicht mehr zur Verfügung steht – etwa Brandschaden oder Entwendung – ist es ohne aktuelles Gutachten sonst kaum möglich, den korrekten Fahrzeugwert darzulegen.
Den Umfang legen Sie (oder Ihre Versicherung) fest: Wir bieten eine Oldtimer-Kurzbewertung oder ein ausführliches Motorrad-Oldtimergutachten. Mehr dazu auf unserer Seite zum Oldtimer- und Wertgutachten.
Gutachten bei Kaskoschäden
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie den Schaden an Ihrem Motorrad selbst verursacht haben oder wenn es durch ein anderes versichertes Ereignis beschädigt wurde – etwa Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand oder Diebstahl. Man unterscheidet Vollkasko- und Teilkaskoschaden.
Im Kaskoschadenfall haben Sie gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich dabei ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtfall zu trennen sind. Anders als im Haftpflichtfall besteht hier kein Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten – ggf. werden wir im Auftrag Ihrer Kaskoversicherung tätig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Sachverständigenverfahren: Gibt es zwischen Ihnen und Ihrer Kaskoversicherung Meinungsverschiedenheiten technischer Natur, ist in den meisten Kaskobedingungen ein Sachverständigenverfahren vereinbart. Darin dürfen Sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen benennen. Wir beraten Sie gerne.
Wir erstellen Gutachten für
Von der Enduro bis zum Chopper, vom Roller bis zum Superbike – wir begutachten alle gängigen Marken.
Und für alle anderen motorisierten Zweiräder!

Lassen Sie sich unverbindlich vom Experten beraten
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir klären Ihr Anliegen rund um Ihr Motorrad schnell und ehrlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit · ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2
Echte Stimmen, echte Erfahrungen
★★★★★
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Sehr professionelle, nette und unbürokratische Unterstützung, gerne wieder. Schnelle Termine waren jedes Mal kein Problem.
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Zuverlässig, schnell und seriös. Schadenbewertung fundiert, Direktabrechnung mit der Versicherung. Wenn es sein muss, dann wieder dort! Rollerfahrer aus Tempelhof.
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Sehr freundlicher und professioneller Kfz-Gutachter. Besonders positiv war die ehrliche Beratung und die transparente Vorgehensweise. Würde ich jederzeit wieder beauftragen!
Zertifiziert, geprüft und organisiert in anerkannten Fachverbänden


Motorradgutachten – häufige Fragen
Darf ich mir selbst einen Motorradgutachter aussuchen?
Ja. Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat – selbst wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernehmen.
Wer kommt für die Kosten des Motorradgutachtens auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Motorrad-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels Zahlungsanweisung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
Wie lange dauert die Erstellung des Motorradgutachtens?
In der Regel ein bis zwei Werktage. Das Gutachten wird anschließend per Post und als PDF per E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, an Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns in der Prüfhalle erfolgen – in ganz Berlin und Brandenburg.
Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Sachverständigen schicken. Soll ich mich darauf einlassen?
Nein. Der Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Motorradsachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt – so ist sichergestellt, dass neben den reinen Reparaturkosten auch Wertminderung und Nutzungsausfall korrekt ermittelt werden.
* Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Gutachtenkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei Bagatellschäden (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) besteht in der Regel kein Anspruch auf ein Vollgutachten; hier empfehlen wir einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

