Kfz Gutachter in Berlin Köpenick
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 23906948
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 23906948
Sie suchen nach einem unabhängigen Kfz Gutachter in Berlin Köpenick? Sie sind am Ziel!
Als erfahrene Unfallgutachter & Kfz-Sachverständige können wir Ihnen zügig und kompetent helfen! Wir begutachten den Unfallschaden neutral und unabhängig und gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort.
Es ist dabei egal, ob es sich nun um einen kleinen oder großen Schaden an Ihrem Fahrzeug handelt. Bei uns sind Sie in besten Händen – wir sind gerne für Sie in Berlin Köpenick da.
Als freies und unabhängiges Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik & Kfz-Sachverständigenbüro sind wir Ihre erfahrenen und kompetenten Experten für Unfallgutachten und Schadengutachten jeglicher Art in Köpenick.
Unsere Kfz Sachverständigen sind deshalb auf die Begutachtung von Unfallschäden spezialisiert.
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls (Haftpflichtschaden) hat der Unfallgeschädigte einen Rechtsanspruch auf einen Gutachter seiner Wahl. Wir sind die richtigen Sachverständigen für Sie, da wir unabhängig und weisungsfrei Gutachten erstellen.
Um den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug darzulegen, benötigen Sie ein solches Kfz Gutachten.
Das sagen unsere Kunden
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Jetzt fragen Sie sich bestimmt: Was kostet mich denn das Unfallgutachten?
Wir können Sie beruhigen!
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Gutachtens.
Bei uns müssen Sie bei eindeutiger Sachlage nicht in Vorleistung gehen – wir rechnen unser Sachverständigenhonorar direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.
Wir sind Ihre kompetenten und zuverlässigen Kfz Gutachter, wenn es um die Erstellung eines Unfallgutachtens in Berlin-Köpenick geht.
Wir erstellen Gutachten für Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger, Motorräder, Motorroller, Oldtimer sowie für Sonderfahrzeuge und Exoten.
Wir stehen Ihnen hierfür 365 Tage im Jahr an 24 Stunden täglich zur Verfügung.
Rufen Sie gleich an: 030 23906948
Als erfahrene Kfz Gutachter und Sachverständige können wir Ihnen zügig und kompetent helfen!
Die Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit GmbH erstellt für Sie professionelle Kfz-Gutachten, Unfallgutachten und technische Gutachten und kommt zur Festungsbesichtigung direkt vor Ort nach Berlin Köpenick.
Verschenken Sie nichts! Mit einem qualifizierten Kfz Gutachten können Sie Ihren kompletten Schadenersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.
Bei uns sind Sie in besten Händen – wir werden für Sie gerne als Kfz Gutachter in Berlin Köpenick & Umgebung tätig. Wir kommen sofort direkt zu Ihnen vor Ort.
Mit einem Unfallgutachten sind Sie immer auf der sicheren Seite. Alle entstandenen Schäden werden dokumentiert und die Aufwendungen für die Reparatur ermittelt. Darüber hinaus wird auch eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges, der Restwert, der Wiederbeschaffungswert und der Nutzungsausfall benannt.
Mit einem Kfz Gutachten haben Sie einen Beweis in der Hand, der für Sie bares Geld bedeutet! Deshalb zögern Sie nicht! Nehmen Sie die Zügel in die Hand und machen Sie von Ihrem Recht – einen unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen – noch heute Gebrauch.
Mit einem qualifizierten Gutachten sind Sie immer auf der sicheren Seite, denn es dient der Beweissicherung. Alle entstandenen Schäden werden dokumentiert und die Aufwendungen für die Reparatur ermittelt. Darüber hinaus wird auch eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges, die Reparaturdauer, der Restwert, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer und die Nutzungsausfallentschädigung benannt.
Mit einem Gutachten haben Sie einen Beweis in der Hand, der für Sie bares Geld bedeutet!
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie nach einem unverschuldeten Unfall eine gesunde Portion Skepsis gegenüber der Versicherung Ihres Unfallgegners an den Tag legen und nicht der gegnerischen Versicherung die Ermittlung der Schadenshöhe überlassen.
Sie sollten lieber selber einen Gutachter beauftragen!
Denn das ist Ihr gutes Recht und nur so ist sichergestellt, dass Sie auch vollständig entschädigt werden.
Auch wenn Ihnen eine schnelle und unbürokratische Regulierung seitens der Versicherung in Aussicht gestellt wird – lehnen Sie dankend ab und nehmen Sie Ihr Recht auf einen Sachverständigen und Rechtsanwalt Ihrer Wahl wahr.
Es gibt nämlich viele weitere Schadenersatzpositionen, die die meisten Geschädigten gar nicht kennen. Und was man nicht kennt, kann man auch nicht einfordern. Deshalb gibt Ihnen die Gesetzeslage die Möglichkeit, zur Schadensfeststellung nach einem unverschuldeten Unfall einen qualifizierten Kfz Gutachter hinzuzuziehen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.
Häufig gestellte Fragen
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.