Unfallgutachten in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
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Wussten Sie, dass Sie als Geschädigter eines Unfalls immer das Recht haben, sich selbst einen Kfz-Sachverständigen auszusuchen? Egal, was die gegnerische Versicherung behauptet, Sie brauchen nicht den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Wenn Sie unschuldig an dem Verkehrsunfall sind, müssen Sie unsere Kosten nicht selbst bezahlen, die Gutachtenkosten werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Wusstest Du, dass Du als Geschädigter eines Unfalls immer das Recht hast, Dir selbst einen Kfz-Sachverständigen auszusuchen? Egal, was die gegnerische Versicherung behauptet, Du brauchst nicht den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Wenn Du unschuldig an dem Verkehrsunfall bist, musst Du unsere Kosten nicht selbst bezahlen, die Gutachtenkosten werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.
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Die Gutachtenkosten rechnen wir bei Haftpflichtschäden direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (sog. Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.
Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (sog. Haftpflichtschaden) hast Du als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Kfz Gutachter (auch Unfallgutachter genannt) Deiner Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten kannst Du Deinen Schadenersatzanspruch nachweisen.
Mit unseren Gutachten kann Dir nach einem Unfall der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für:
In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.
Das sagen unsere Kunden
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In unseren Unfallgutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen sowie die Herstellervorgaben und der Stand der Technik berücksichtigt.
Des Weiteren beinhaltet das Schadengutachten eine digitale Fotodokumentation, in der das Fahrzeug und dessen Beschädigungen aufgezeigt werden. Etwaige Umbauten, wie z. B. Fahrzeugtieferlegungen, Leichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung dokumentiert und berücksichtigt.
Im Rahmen der Begutachtung eines Unfallschadens direkt an der Unfallstelle, in der Werkstatt, beim Vor-Ort Termin beim Auftraggeber oder bei uns in der Prüfhalle lesen unsere Kfz Gutachter die Fehlerspeicher und Steuergeräte des Fahrzeuges aus. So können unsere Sachverständigen alle Schäden diagnostizieren – auch die an elektronischen Bauteilen – und in das Gutachten einfließen lassen.
Sofern notwendig können unsere Kfz Gutachter mit einem Vermessungssystem eine 3D-Karosserievermessung durchführen. Mit einer Karosserievermessung können wir feststellen, ob die Karosserie verzogen ist oder nicht. Somit bleibt kein Schaden unerkannt!
Unser Kfz-Sachverständigenbüro ist schon seit vielen Jahren für zahlreiche Kunden im Großraum Berlin & Brandenburg tätig.
Schauen Sie sich unsere Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst.
Unser Kfz-Sachverständigenbüro ist schon seit vielen Jahren für zahlreiche Kunden im Großraum Berlin & Brandenburg tätig.
Schaue Dir unsere Referenzen an und überzeuge Dich selbst.
Einen Unfallschaden umfassend zu begutachten erfordert viel Erfahrung und einen geschulten Blick. Nach einem Verkehrsunfall sind unsere Kfz Gutachter gerne auch für Sie da.
Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir erstellen Ihnen ein stichhaltiges Gutachten.
Wir begleiten Sie dabei von der Schadensaufnahme bis hin zur Regulierung.
Beste Beratung, Qualität und Zuverlässigkeit bei der Gutachtenerstellung sind unsere Prinzipien, mit denen wir schon seit vielen Jahren Erfolge und zufriedene Kunden vorweisen können.
Gerne erstellen wir auch Ihr Kfz-Gutachten!
Einen Unfallschaden umfassend zu begutachten erfordert viel Erfahrung und einen geschulten Blick. Nach einem Verkehrsunfall sind unsere Kfz-Gutachter gerne auch für Dich da.
Profitiere auch Du von unserer langjährigen Erfahrung. Wir erstellen Dir ein stichhaltiges Gutachten.
Wir begleiten Dich dabei von der Schadensaufnahme bis hin zur Regulierung.
Beste Beratung, Qualität und Zuverlässigkeit bei der Gutachtenerstellung sind unsere Prinzipien, mit denen wir schon seit vielen Jahren Erfolge und zufriedene Kunden vorweisen können.
Gerne erstellen wir auch Dein Kfz-Gutachten!
Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, müssen Sie bei uns die Gutachtenkosten auch nicht vorausbezahlen.
Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab.
Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens gehören zu Deinen Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Wenn Du an dem Unfall unschuldig bist, musst Du bei uns die Gutachtenkosten auch nicht vorausbezahlen.
Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab.
Zur Besichtigung Ihres Fahrzeuges kommen unsere Unfallgutachter selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, zu Ihrer Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Unser Angebot gilt übrigens für ganz Berlin & Brandenburg.
Zur Besichtigung Deines Fahrzeuges kommen unsere Unfallgutachter selbstverständlich auch zu Dir nach Hause, zum Unfallort, zu Deiner Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Deines Vertrauens.
Unser Angebot gilt übrigens für ganz Berlin & Brandenburg.
Gerne können Sie auch zu uns kommen. In unserer modernen Prüfhalle stehen uns neben einer Hebebühne alle Möglichkeiten zur Verfügung, Ihr Fahrzeug gründlich zu untersuchen. Somit können wir bei Bedarf auch den Schadensbereich freilegen und Anbauteile – wie beispielsweise Stoßfänger etc. – demontieren, um eventuelle Beschädigungen an dahinterliegenden Bauteilen und somit den gesamten Schaden festzustellen und zu dokumentieren.
Unsere Servicebereitschaft kennt keine starren Öffnungszeiten. Wir sind flexibel – wir stehen Ihnen auch nach Ihrem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos bei Ihnen zulassen. Ansonsten erfolgt die Fahrzeugbegutachtung am nächsten Tag bzw. nach Absprache, oder in unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle.
Unsere Servicebereitschaft kennt keine starren Öffnungszeiten. Wir sind flexibel – wir stehen Dir auch nach Deinem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Besichtigung Deines Fahrzeuges erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos bei Dir zulassen. Ansonsten erfolgt die Fahrzeugbegutachtung am nächsten Tag bzw. nach Absprache, oder in unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Schadengutachten wird anschließend per Post oder E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt. Sie bekommen das Unfallgutachten nebst Lichtbildanlage immer in gebundener Form per Post und zusätzlich als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.
Wir bieten dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter zeitgemäße und professionelle Schadengutachten im Großraum Berlin & Brandenburg.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Schadengutachten wird Dir anschließend per Post oder E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Deinen Rechtsanwalt versandt. Du bekommst das Unfallgutachten nebst Lichtbildanlage auf Wunsch immer in gebundener Form per Post und zusätzlich als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.
Wir bieten dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter zeitgemäße und professionelle Schadengutachten im Großraum Berlin & Brandenburg.
Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Schadenereignis beschädigt wurde. Dazu zählen u. a. beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand, Einbruch oder Diebstahl. Man unterscheidet hier nach Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden.
Im Kaskoschadenfall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche. Diese sind strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall zu trennen. Im Kaskoschadenfall haben Sie – anders als im Haftpflichtschadenfall – keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten. Hier werden wir ggfs. im Auftrag Ihrer Kaskoversicherung tätig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn Du einen Schaden an Deinem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht hast oder wenn Dein Fahrzeug durch ein anderes versichertes Schadenereignis beschädigt wurde. Dazu zählen u. a. beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand, Einbruch oder Diebstahl. Man unterscheidet hier nach Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden.
Im Kaskoschadenfall hast Du gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche. Diese sind strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall zu trennen. Im Kaskoschadenfall hast Du – anders als im Haftpflichtschadenfall – keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten. Hier werden wir ggfs. im Auftrag Deiner Kaskoversicherung tätig. Bitte erkundige Dich bei Deiner Versicherung.
Gibt es zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Kaskoversicherung im Kaskoschadensfall Meinungsverschiedenheiten, so ist in den allermeisten Kaskoversicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vertraglich vereinbart.
Wenn der Konflikt technischer Natur ist, so kann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden. In einem Sachverständigenverfahren dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen benennen.
Wir beraten Sie gerne.
Gibt es zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Kaskoversicherung im Kaskoschadensfall Meinungsverschiedenheiten, so ist in den allermeisten Kaskoversicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vertraglich vereinbart.
Wenn der Konflikt technischer Natur ist, so kann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden. In einem Sachverständigenverfahren darfst Du einen Kfz-Sachverständigen benennen.
Wir beraten Dich gerne.
Häufig gestellte Fragen
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.