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Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug. Sie kommt für Schäden auf, die der Fahrer anderen zufügt – also am gegnerischen Fahrzeug, an Personen und am Vermögen Dritter. Für Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt sie nicht; dafür ist die Kaskoversicherung zuständig. Nach einem unverschuldeten Unfall ist sie Ihr wichtigster Ansprechpartner: Die Haftpflicht des Unfallverursachers reguliert Ihren Schaden.

Auf einen Blick

  • Pflicht: ohne sie darf kein Fahrzeug zugelassen oder gefahren werden (PflVG).
  • Deckt: Schäden am anderen – gegnerisches Fahrzeug, Personen, Vermögen.
  • Deckt nicht: Schäden am eigenen Fahrzeug – das ist Sache der Kaskoversicherung.
  • Für Sie relevant: Nach unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht Ihren Schaden.

Was deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

Die Kfz-Haftpflicht springt immer dann ein, wenn beim Gebrauch eines Fahrzeugs einer anderen Person ein Schaden entsteht. Verursacht jemand einen Unfall, zahlt seine Haftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden – der Verursacher selbst geht dabei leer aus und bleibt auf seinem eigenen Schaden sitzen, sofern er keine Vollkaskoversicherung hat.

Abgedeckt sind drei Arten von Schäden: Personenschäden (Verletzungen, Heilbehandlung, Schmerzensgeld), Sachschäden (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall am gegnerischen Fahrzeug) und Vermögensschäden (etwa Verdienstausfall infolge des Unfalls).

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Rechtsgrundlage: Die Versicherungspflicht ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Der Schadenersatzanspruch des Geschädigten selbst folgt aus § 249 BGB – er ist so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen.

Haftpflicht oder Kasko? Der entscheidende Unterschied

Die beiden Versicherungen decken gegensätzliche Fälle ab. Wer nach einem Unfall wissen will, wer zahlt, muss zuerst die Schuldfrage klären.

Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung im Vergleich
Merkmal Kfz-Haftpflicht Kaskoversicherung
Pflicht? ja, gesetzlich nein, freiwillig
Zahlt Schaden am … Fahrzeug des Geschädigten eigenen Fahrzeug
Wer bekommt Ersatz? der unschuldige Unfallgegner der Versicherungsnehmer selbst
Typischer Fall Sie werden unverschuldet getroffen Eigenverschulden, Wild, Hagel, Diebstahl

Kurz gesagt: Sind Sie unschuldig, zahlt die gegnerische Haftpflicht. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, hilft nur Ihre eigene Kaskoversicherung – falls vorhanden.

Deckungssummen: Wie viel zahlt die Versicherung maximal?

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den die Versicherung pro Schadenfall leistet. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt gesetzliche Mindestsummen vor: 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,3 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Viele Versicherer bieten deutlich höhere Summen an – üblich und empfohlen ist eine pauschale Deckung von 100 Mio. Euro.

Für Sie als Geschädigten ist das eine gute Nachricht: Die gesetzlichen Summen sind so hoch angesetzt, dass Ihr Fahrzeugschaden praktisch immer vollständig gedeckt ist. Entscheidend ist nicht die Höhe der Deckung, sondern dass Ihr Schaden vollständig und korrekt beziffert wird – genau dafür ist ein unabhängiges Gutachten da.

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Die Versicherung des Verursachers ist nicht Ihr Freund. Sie muss zwar zahlen, versucht in der Praxis aber, den Schaden möglichst niedrig zu halten. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf deren Gutachter oder deren Berechnung, sondern lassen Sie Ihren Schaden unabhängig ermitteln.

Was bedeutet das nach Ihrem Unfall?

Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihr Schuldner. Sie können Ihren gesamten Schaden dort geltend machen – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten. Grundlage ist ein unabhängiges Unfallgutachten, das alle Positionen beweissicher dokumentiert.

Unser Rat: Melden Sie den Schaden der gegnerischen Haftpflicht – aber lassen Sie ihn vorher von einem unabhängigen Sachverständigen erfassen. So gehen Sie mit einer belastbaren Forderung in die Regulierung und müssen sich nicht auf das Angebot der Versicherung verlassen. Bei Fremdverschulden trägt die Gegenseite auch die Gutachterkosten.

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