Unabhängiges Unfallgutachten in Berlin

Unverschuldeter Verkehrsunfall?
Die Kosten für das Unfallgutachten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.*

18+
Jahre Erfahrung
10.000+
Gutachten erstellt
48 h
Gutachten meist fertig
24/7
Erreichbar

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zur weiteren Vorgehensweise:

VDI-geprüft
ZAK-zertifiziert
unabhängig von der Versicherung
kurzfristige Terminvergabe

* gilt bei unverschuldeten Unfällen

Was Kunden an uns schätzen

Keine Vorkasse

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung – nicht Sie! Wir rechnen direkt ab.

Blitzschnell vor Ort

In 60-90 Minuten bei Ihnen – meist noch am selben Tag! Auch am Wochenende und an Feiertagen.

VDI-geprüft & ZAK zertifiziert

Geprüfte Qualität nach höchsten Standards – prozesssicher und gerichtsfest!

Über 18 Jahre Erfahrung

Seit 2008 Ihr verlässlicher Partner in Berlin – mit langjähriger Expertise und Know-how.

So einfach geht’s zum Unfallgutachten

Unser Erklärvideo zeigt Ihnen den kompletten Ablauf in nur 70 Sekunden – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten.


70 Sekunden kompakt erklärt
🎬
Unfall-Erklärvideo
📱
Für alle Geräte

Das erwartet Sie bei uns:

Schnelle Terminvergabe

Besichtigung meist noch am selben Tag möglich

VDI-geprüfte Qualität

Prozesssichere Gutachten nach neuesten Standards

Keine Vorkasse nötig

Direkte Abrechnung mit der Versicherung

Express-Service

Gutachten innerhalb von 1-2 Werktagen

In 3 Schritten zum fertigen Gutachten

In nur 3 einfachen Schritten von der Kontaktaufnahme zum fertigen Gutachten – schnell, unkompliziert und professionell

1

Anrufen & Termin

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per WhatsApp. Wir beraten Sie unverbindlich.

⏱ Sofort verfügbar
2

Besichtigung

Wir kommen zu Ihnen oder Sie besuchen uns. Umfassende Schadensanalyse mit modernster Technik.

⏱ Meist am gleichen Tag
3

Gutachten erhalten

Sie erhalten Ihr prozesssicheres Gutachten per Post und E-Mail. Direkte Abrechnung mit Versicherung.

⏱ 1-2 Werktage

Unfall gehabt? Wir sichern Ihre Ansprüche!

Als erfahrene und zertifizierte* Kfz-Gutachter stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite:

Unfallgutachten in ganz Berlin & Umgebung

Rund um die Uhr für Sie erreichbar

Direkte Abrechnung mit der Versicherung des Unfallverursachers

Anfahrt und Besichtigung vor Ort – ohne Kosten für Sie bei Haftpflichtschaden

Gutachten innerhalb von 48 Stunden

Auf Wunsch Vermittlung von Rechtsanwalt, Werkstatt, Abschleppdienst etc.

* Zertifizierung: Unserem Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit wurde durch die ZAK-Zert GmbH die besondere Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeugschäden und -bewertung nach dem akkreditierten Zertifizierungsprogramm nach DIN/EN ISO/IEC 17024 bescheinigt (Zertifikat Nr.: 832).

Ihre Rechte nach einem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie zahlreiche Rechte. Nutzen Sie diese!

Eigener Gutachter

Beauftragung eines unabhängigen Gutachters Ihrer Wahl

Freie Werkstattwahl

Sie können die Reparaturwerkstatt selbst wählen

Fiktive Abrechnung

Reparaturkosten auszahlen lassen statt reparieren

Rechtsanwalt

Sie dürfen einen Rechtsanwalt beauftragen

Unfallgutachten in Berlin vom unabhängigen und zertifizierten* Experten

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Herausforderung, doch als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung festlegen – diese vertreten in der Regel deren Interessen. Mit einem unabhängigen Unfallgutachten sichern Sie sich eine vollständige und faire Schadensermittlung.

Nach einem Unfall sollten Sie nicht zögern – sichern Sie Ihre Ansprüche mit einem professionellen Unfallgutachten! Kontaktieren Sie uns, und profitieren Sie von unserer Expertise als nach DIN/EN ISO/IEC 17024 von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger. Wir stehen Ihnen in Berlin und Umgebung schnell und zuverlässig zur Seite.

* Zertifikat Nr.: 832

Unfallgutachten in Berlin vom unabhängigen und zertifizierten* Experten

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Herausforderung, doch als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung festlegen – diese vertreten in der Regel deren Interessen. Mit einem unabhängigen Unfallgutachten sichern Sie sich eine vollständige und faire Schadensermittlung.

Nach einem Unfall sollten Sie nicht zögern – sichern Sie Ihre Ansprüche mit einem professionellen Unfallgutachten! Kontaktieren Sie uns, und profitieren Sie von unserer Expertise als nach DIN/EN ISO/IEC 17024 von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger. Wir stehen Ihnen in Berlin und Umgebung schnell und zuverlässig zur Seite.

Jetzt kostenlos anrufen!

* Zertifikat Nr.: 832

Kfz-Gutachter bei Wohnmobil-Begutachtung - Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit

✓ Zertifiziert nach DIN/EN ISO/IEC 17024

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit
Von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung

Warum ein unabhängiger Sachverständiger?

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Herausforderung, doch als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung festlegen.

Neutral und unabhängig

Wir bewerten den Schaden ausschließlich in Ihrem Interesse, nicht im Interesse der Versicherung.

Kostenübernahme garantiert

Sind Sie unschuldig am Unfall, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.

Ihre Rechte wahren

Ein eigenes Unfallgutachten ist oft die einzige Möglichkeit, den vollen Schadenersatz durchzusetzen.

Unfallgutachten für alle Fahrzeugtypen

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall? Dann haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten – und auf vollständige Erstattung durch die gegnerische Versicherung.

Als VDI-geprüftes und ZAK-zertifiziertes Sachverständigenbüro erstellen wir prozesssichere Unfallgutachten für:

PKW

Transporter & LKW

Roller & E-Bikes

Unsere Gutachten sind gerichtsfest, detailliert und berücksichtigen alle Faktoren – für eine reibungslose Abwicklung und erfolgreicher Durchsetzung.

Was unser Gutachten beinhaltet:

Reparaturkostenkalkulation
Nach Herstellervorgaben

Wertminderung
Exakte Ermittlung Ihres Anspruchs

Nutzungsausfall
Entschädigung für Fahrzeugausfall

Restwert-Ermittlung
Bei Totalschaden

Fotodokumentation
Aussagekräftige Bilder aller Schäden

Fehlerspeicher-Diagnose
Elektronische Schäden erkennen

Fahrzeugbewertung
Professionelle Wertermittlung

3D-Karosserievermessung
Bei strukturellen Schäden

Wertminderung nicht vergessen!

Bereits durch den eingetretenen Unfallschaden verliert Ihr Fahrzeug an Wert – unabhängig davon, ob es repariert wird oder nicht. Dieser Anspruch auf merkantile Wertminderung steht Ihnen zu! Wir ermitteln diese fachgerecht und setzen sie gegenüber der Versicherung durch.

Fachgerechte Ermittlung

Sachverständige Bewertung Ihrer Wertminderung

Gerichtsfest

Prozesssichere Gutachten für Ihre Ansprüche

Durchsetzung

Wir setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch

⚠️ Versicherungen versuchen oft, Wertminderungsansprüche zu kürzen oder ganz abzulehnen. Mit unserem fundierten Gutachten sichern Sie sich, was Ihnen rechtlich zusteht!

💬 Fragen zum Gutachten?
Jetzt anrufen: 030 75520013

Gutachten mit modernster Technik – Für eine exakte Diagnose

Unsere Kfz-Gutachter führen eine umfassende Diagnose des Unfallschadens durch. Hierbei lesen wir die Fehlerspeicher und Steuergeräte des Fahrzeugs aus und können somit auch Schäden an elektronischen Bauteilen diagnostizieren.

Sofern notwendig, setzen wir ein Vermessungssystem ein, um eine 3D-Karosserievermessung durchzuführen. Somit bleiben keine Schäden unentdeckt und eine präzise Bewertung des Schadens ist gewährleistet.

Digitale Fotodokumentation

Sämtliche Beschädigungen werden detailliert dokumentiert

Fehlerspeicher-Auslesen

Diagnose elektronischer Bauteile und Steuergeräte

3D-Karosserievermessung

Präzise Vermessung bei strukturellen Schäden

3D-Karosserievermessung - Experte bei der Schadensaufnahme

Professionelle Schadensanalyse mit modernster 3D-Messtechnik

Warum Berliner uns vertrauen: Transparenz und Qualität

Über 10.000 Geschädigte haben ihren Unfall mit uns erfolgreich reguliert.
Unsere Kunden bestätigen: zuverlässig, schnell, professionell.

Alle Bewertungen stammen von echten Kunden aus Berlin & Umland.

So unkompliziert arbeiten wir

1

Null Risiko für Sie – wir rechnen direkt ab

Sie zahlen keinen Cent im Voraus. Als unschuldiger Unfallbeteiligter haben Sie Anspruch auf ein Gutachten – die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Wir kümmern uns um alles und rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Kein Papierkram, kein Kostenrisiko für Sie.

2

Wir kommen zu Ihnen – wo immer Sie sind

Ob zuhause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt oder am Arbeitsplatz – unsere Gutachter kommen dorthin, wo es für Sie am bequemsten ist.

Meist noch am selben Tag. Nur bei schlechten Lichtverhältnissen verschieben wir auf den nächsten Tag – damit die Fotos gerichtsfest sind.

Unser Einsatzgebiet: Ganz Berlin & Brandenburg.

3

Hightech-Prüfhalle für versteckte Schäden

Sie können auch gerne zu uns kommen. In unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle mit Hebebühne decken wir jeden Schaden auf – auch den auf den ersten Blick unsichtbaren.

Wir demontieren bei Bedarf Anbauteile wie Stoßfänger und dokumentieren alle versteckten Beschädigungen an dahinterliegenden Bauteilen. So bleibt nichts unentdeckt.

4

Rund um die Uhr da – Gutachten in 48h

Ein Unfall passiert nicht nach Plan. Deshalb sind wir 24/7 für Sie erreichbar – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Ihr fertiges Gutachten haben Sie innerhalb von 1-2 Werktagen in den Händen. Wir versenden es an die Versicherung bzw. Ihren Anwalt.

Sie erhalten: Gedruckte Ausgabe mit allen Fotos per Post + PDF per E-Mail für Ihre digitalen Unterlagen.

Modernste Technik trifft auf jahrelange Erfahrung: Professionelle Schadengutachten, auf die Sie sich verlassen können.

⚠️ Checkliste: Was tun direkt nach dem Unfall?

1.
Unfallstelle absichern
Warndreieck, Warnweste
2.
Polizei rufen
Bei Personenschaden Pflicht!
3.
Fotos machen
Schäden, Unfallstelle, Fahrzeuge
4.
Daten austauschen
Kennzeichen, Versicherung, Kontakt

NICHT unterschreiben!
Kein Verzicht auf Gutachten

Uns sofort anrufen
030 75520013 – 24/7 erreichbar

💡 Wichtig: Je besser die Dokumentation am Unfallort, desto einfacher die Schadensabwicklung.
Wir beraten Sie gerne auch direkt am Unfallort!

Noch Fragen zum Ablauf?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich!

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie über Unfallgutachten wissen müssen



Ablauf & Organisation

Wie lange dauert ein KFZ-Gutachten?

Die Fahrzeugbegutachtung vor Ort dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten, je nach Schadensumfang. Ihr fertiges, vollständiges Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 48 Stunden per E-Mail.

Wie lange dauert die Begutachtung vor Ort?

Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.

Wie lange dauert die Erstellung des Kfz-Gutachtens?

In der Regel ein bis zwei Werktage. Sie erhalten das Gutachten sowohl gedruckt per Post als auch als PDF per E-Mail.

Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?

So gehen Sie vor:

  1. Unfallstelle sichern, Polizei rufen (bei Personenschaden Pflicht)
  2. Daten des Unfallgegners notieren (Name, Versicherung, Kennzeichen)
  3. Sofort einen unabhängigen Gutachter beauftragen – nicht den der Versicherung!
  4. Keine vorschnellen Unterschriften bei der gegnerischen Versicherung
  5. Optional: Rechtsanwalt einschalten (Kosten trägt die Gegenseite)

Wichtig: Sie haben das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu wählen!

Was mache ich direkt nach dem Unfall?

Checkliste für den Unfallort:

  1. Unfallstelle absichern (Warndreieck, Warnweste)
  2. Polizei rufen (bei Personenschaden Pflicht!)
  3. Fotos machen (Fahrzeuge, Schäden, Unfallstelle)
  4. Daten austauschen (Kennzeichen, Versicherung)
  5. Unfallskizze anfertigen
  6. NICHT unterschreiben
  7. Uns anrufen: 030 75520013

Wie schnell sind Sie nach einem Unfall vor Ort?

In der Regel sind wir innerhalb von 60-90 Minuten bei Ihnen – meist noch am selben Tag. Wir sind 24/7 erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

📞 Rufen Sie uns direkt an: 030 75520013

Kommen Sie in alle Berliner Bezirke?

Ja! Wir decken alle 12 Berliner Bezirke sowie das nahe Umland ab und kommen überall zu Ihnen – nach Hause, zur Werkstatt oder zum Unfallort.

Wo findet die Besichtigung statt?

Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns in der Prüfhalle erfolgen. Ganz wie es für Sie am bequemsten ist.

Ist das kompliziert? Was muss ich tun?

Nein. Für Sie ist der Ablauf ganz einfach:

  1. Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp.
  2. Wir vereinbaren einen Termin und kommen zu Ihnen.
  3. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug (ca. 30–90 Minuten).
  4. Sie erhalten das Gutachten per E-Mail und auf Wunsch per Post.

Den Rest übernehmen wir – inklusive Kommunikation mit der Versicherung.



Kosten & Abrechnung

Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre.

Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Was kostet ein KFZ-Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Fahrzeugtyp und Schadensumfang. Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts – die gegnerische Versicherung übernimmt alle Kosten. Für eine konkrete Kostenauskunft kontaktieren Sie uns gerne.

Was kostet ein Gutachten bei Selbstzahlung?

Die Kosten richten sich nach Aufwand und Fahrzeugart. Meist zwischen 500€ und 1.200€.

📞 030 75520013

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Als Faustregel gilt: Ab ca. 750€ bis 1.000€ Schadenhöhe ist ein Sachverständigen-Gutachten sinnvoll und wirtschaftlich.

Bei geringeren Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich, was in Ihrem konkreten Fall am besten ist.

Was bedeutet „fiktive Abrechnung“?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, sondern erhalten die Reparaturkosten als Geldersatz ausgezahlt. Die Versicherung zahlt dann üblicherweise die Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.), Wertminderung und Nutzungsausfall. Sie können das Geld frei verwenden.

Muss ich mein Auto reparieren lassen?

NEIN! Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) und selbst entscheiden, ob, wann und wo Sie reparieren lassen. Das ist Ihr gutes Recht als Geschädigter.

Lediglich die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet. Viele Kunden nutzen die Auszahlung, um selbst eine günstigere Werkstatt zu wählen oder kleinere Schäden gar nicht zu reparieren.

Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, das ist ganz alleine Ihre Entscheidung.

Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

Was ist Nutzungsausfall und wie hoch ist die Entschädigung?

Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer – auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Wir berechnen den Nutzungsausfall marktgerecht im Gutachten.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt ist kostenlos, listet aber nur die sichtbaren Schäden auf und ist rechtlich wenig belastbar.

Ein Sachverständigen-Gutachten ist prozesssicher, dokumentiert ALLE Schäden (auch versteckte), ermittelt Wertminderung und Nutzungsausfall, wird vor Gericht anerkannt und sichert Ihre vollständigen Ansprüche.

Reicht ein Kostenvoranschlag statt Gutachten?

Nein! Ein Kostenvoranschlag erfasst keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und oft auch keine verdeckten Schäden. Nur ein unabhängiges Gutachten sichert Ihnen die vollständige Entschädigung. Die Versicherung möchte oft einen Kostenvoranschlag – zu Ihrem Nachteil!

Wer zahlt das Gutachten bei 50/50 Schuld?

Bei Teilschuld (z.B. 50/50) werden die Gutachterkosten grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Sie erhalten 50% der Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Sonderfall: Quotenvorrecht bei Vollkasko (§ 86 Abs. 1 VVG)

Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben, können Sie das sogenannte Quotenvorrecht nutzen. Dabei reguliert Ihre Vollkasko zunächst den Fahrzeugschaden (Reparatur/Wiederbeschaffungswert) abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung.

Bestimmte „quotenbevorrechtigte“ Positionen wie Selbstbeteiligung, Wertminderung, Gutachterkosten, Abschleppkosten und teilweise Nutzungsausfall können Sie dann im Rahmen der gegnerischen Haftungsquote zu 100% von der gegnerischen Haftpflicht zurückfordern – selbst bei Mithaftung. Bei 50% gegnerischer Haftung können Sie diese Positionen bis zur Höhe von 50% des Gesamtschadens vollständig ersetzt bekommen.

Wichtig: Die genaue Abrechnung hängt von Ihren Vertragsbedingungen, der Haftungsquote und der Schadensaufstellung ab. Wir empfehlen in solchen Fällen die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.



Versicherung & Recht

Darf ich mir selbst einen Kfz-Gutachter aussuchen?

JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat – selbst wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung grundsätzlich übernehmen.

Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Gutachter schicken. Muss ich das akzeptieren?

NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss – nicht Ihre!

Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der ausschließlich Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten vollständig ermittelt werden.

Wie lange habe ich Zeit für ein Gutachten nach dem Unfall?

Schnelligkeit ist wichtig! Grundsätzlich haben Sie 3 Jahre Zeit (Verjährungsfrist), aber je schneller Sie ein Gutachten beauftragen, desto besser. Wichtig: Den Schaden nicht weiter verschlimmern (z.B. durch Weiterfahren bei sichtbaren Schäden).

Wer muss den Unfall der Versicherung melden?

Der Unfallverursacher ist verpflichtet, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung innerhalb von etwa 7 Tagen zu melden. Wir können über den Zentralruf der Autoversicherer prüfen, ob die Schadenmeldung erfolgt ist.

Wann darf ich einen Gutachter beauftragen?

Sofort nach dem Unfall! Sie haben das gesetzliche Recht, bei einem unverschuldeten Unfall einen eigenen, unabhängigen Gutachter zu wählen (BGH-Urteil). Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?

Aufgrund der zunehmend restriktiven Regulierungspraxis der Versicherungen empfehlen wir heute grundsätzlich die Beauftragung eines spezialisierten Verkehrsrechtsanwalts – unabhängig von der Schadenhöhe.

Ein erfahrener Anwalt kennt die Strategien der Versicherungen und setzt Ihre Ansprüche vollumfänglich durch. Die Kosten trägt bei Unverschulden die gegnerische Versicherung. Wir vermitteln auf Wunsch kompetente Partner-Anwälte aus unserem Netzwerk.

Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt?

Die Versicherung kann ein Gegengutachten erstellen lassen. In diesem Fall empfehlen wir die Beauftragung eines Anwalts.

Unsere Gutachten sind gerichtsfest – erstellt nach VDI-Standards und ZAK-zertifiziert. Sie halten auch vor Gericht stand.

Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?

Haftpflichtschaden: Ein anderer hat den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt.

Kaskoschaden: Sie haben den Schaden selbst verursacht oder es war ein Wildunfall, Hagel, Diebstahl etc. Ihre eigene Kaskoversicherung zahlt (falls vorhanden).



Fahrzeug & Schadenarten

Was ist Wertminderung und steht mir das zu?

Wertminderung ist der Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch den Unfallschaden – auch nach fachgerechter Reparatur. Ein Unfallfahrzeug ist meist weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug.

Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen diese meist zu. Wir ermitteln die Wertminderung exakt und setzen sie gegenüber der Versicherung durch.

Was ist ein Totalschaden und wann liegt er vor?

1. Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert

2. Technischer Totalschaden: Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher reparierbar

Was tun bei einem Totalschaden?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall ist ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig. Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert, Restwert und Schadensumfang, damit Sie bei der Ersatzbeschaffung keinen finanziellen Nachteil haben.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiche Marke, Modell, Alter, Zustand, Laufleistung) auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Wir ermitteln ihn anhand aktueller Marktpreise.



Zusätzliche Services

Erstellen Sie auch Gutachten für Leasingfahrzeuge?

Ja, selbstverständlich! Bei Leasingfahrzeugen gelten die gleichen Rechte.

Wichtig: Informieren Sie auch Ihre Leasinggesellschaft über den Unfall.

Können Sie auch englischsprachige Gutachten erstellen?

Ja, auf Wunsch erstellen wir Gutachten auch in englischer Sprache – z.B. für Exportfahrzeuge oder internationale Versicherungen.

Arbeiten Sie mit Werkstätten zusammen?

Ja, wir vermitteln auf Wunsch zuverlässige Partner-Werkstätten in Berlin.

Die freie Werkstattwahl liegt aber immer bei Ihnen!


Jetzt Gutachten beauftragen

Nur 5 kurze Angaben – wir melden uns innerhalb von 60 Minuten.


Kaskoschäden & Sachverständigenverfahren

K

Gutachten bei Kaskoschäden

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben oder Ihr Fahrzeug durch ein versichertes Schadenereignis beschädigt wurde – zum Beispiel durch Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand, Einbruch oder Diebstahl.

Man unterscheidet zwischen Vollkasko und Teilkasko.

Wichtig zu wissen: Im Kaskoschadenfall handelt es sich um vertragliche Ansprüche zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung – nicht um Schadenersatzansprüche wie bei einem Haftpflichtschaden.

Anders als im Haftpflichtschadenfall haben Sie keinen automatischen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten. In diesem Fall werden wir ggf. im Auftrag Ihrer Kaskoversicherung tätig. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung.

S

Sachverständigenverfahren

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrer Kaskoversicherung ist in den meisten Versicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vereinbart.

Ist der Konflikt technischer Natur, kann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden. Dabei dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl benennen.

💬 Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie im Sachverständigenverfahren.



Jetzt beraten lassen: 030 75520013

⚠️
WICHTIG: Handeln Sie schnell!

Jetzt Ansprüche sichern – bevor es zu spät ist!

Nach einem Unfall haben Sie nur begrenzt Zeit! Versicherungen versuchen oft, Ihre Ansprüche zu kürzen oder ganz abzulehnen. Mit unserem unabhängigen Gutachten sichern Sie sich, was Ihnen rechtlich zusteht. Rufen Sie jetzt an – wir sind 24/7 für Sie da!


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© Benjamin Sécrit - KFZ-Gutachter Berlin
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