Unabhängiges Unfallgutachten in Berlin
Vor Ort · Unabhängig · Fair
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Unverschuldeter Verkehrsunfall? Als Ihr unabhängiger Unfallgutachter in Berlin erstellen wir Ihr Gutachten, prüfen in eigener Halle und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit der Versicherung. Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.*
In 60 bis 90 Minuten vor Ort – meist noch am selben Tag
- ✓Keine Vorkasse – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab
- ✓Eigene Prüfhalle mit Karosserie- und Achsvermessung
- ✓Wir kommen zu Ihnen – in ganz Berlin und Brandenburg
* Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachtenkosten. Ausgenommen sind Bagatellschäden.
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0 € für SieBei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. Wir rechnen direkt ab – keine Vorkasse.
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Ihr eigener GutachterSie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl – nicht den der Versicherung. Das ist gesetzlich verankert.
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60–90 Min. vor OrtMeist noch am selben Tag bei Ihnen – Ihr fertiges Gutachten in 48 Stunden. Täglich von 08 bis 23 Uhr erreichbar.
Darum entscheiden sich Geschädigte für uns
- Keine Vorkasse
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung – nicht Sie. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie treten nicht in Vorleistung.
- Schnell vor Ort
In der Regel innerhalb von 60 bis 90 Minuten bei Ihnen – meist noch am selben Tag. Auch am Wochenende und an Feiertagen.
- VDI-geprüft & ZAK-zertifiziert
Geprüfte Qualität nach VDI-MT 5900 Blatt 2 und ZAK-Zert (Nr. 832) – prozesssicher und gerichtsfest.
- Über 18 Jahre Erfahrung
Seit 2008 Ihr verlässlicher Partner in Berlin – mit über 10.000 erstellten Gutachten und langjähriger Expertise.
In 3 Schritten zum fertigen Gutachten
Von der Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten – schnell, unkompliziert und professionell.
- Anrufen & Termin
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per WhatsApp. Wir beraten Sie unverbindlich und vereinbaren einen Termin. Liegen Ihnen die Daten des Unfallgegners nicht vor, ermitteln wir die gegnerische Versicherung kostenfrei über den Zentralruf.
- Besichtigung
Wir kommen zu Ihnen oder Sie besuchen uns in der Prüfhalle. Umfassende Schadensanalyse mit modernster Technik – meist noch am selben Tag. Die Besichtigung dauert je nach Schadenumfang 30 bis 90 Minuten.
- Gutachten erhalten
Sie erhalten Ihr prozesssicheres Gutachten innerhalb von 48 Stunden – gedruckt per Post und als PDF per E-Mail. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Unser Erklärvideo zeigt Ihnen den kompletten Ablauf in nur 70 Sekunden – von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Gutachten.
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen viele Rechte zu
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – lassen Sie sich nicht auf den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung festlegen. Nutzen Sie Ihre Rechte:
- Eigener Gutachter
Sie beauftragen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – auch dann, wenn die gegnerische Versicherung schon einen eigenen Gutachter geschickt hat.
- Freie Werkstattwahl
Sie entscheiden selbst, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird – oder ob Sie sich den Schaden auszahlen lassen.
- Fiktive Abrechnung
Sie können sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, statt zu reparieren. Was Sie mit dem Geld machen, ist Ihre Entscheidung.
- Eigener Rechtsanwalt
Sie dürfen einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite dessen Kosten.
- Kostenübernahme
Sind Sie unschuldig am Unfall, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten – nach § 249 BGB.
- Wertminderung & Nutzungsausfall
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen weitere Ansprüche zu – etwa die merkantile Wertminderung und eine Entschädigung für den Fahrzeugausfall.
Was § 249 BGB für Sie bedeutet.
Der Grundsatz ist einfach: Sie sind so zu stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Die gegnerische Versicherung muss also nicht nur die Reparatur zahlen, sondern alle wirtschaftlichen Folgen ausgleichen – Wertminderung, Nutzungsausfall und die Kosten des Sachverständigen inbegriffen.
Deshalb reicht es nicht, nur die sichtbaren Schäden zu betrachten. Erst wenn das Schadenbild vollständig und nachvollziehbar erfasst ist, lassen sich alle Positionen sauber gegenüber der Versicherung durchsetzen. Genau das leistet ein unabhängiges Gutachten.
Bei Haftpflichtschäden trägt die gegnerische Versicherung unser Honorar · wir sind in 60–90 Minuten vor Ort · kostenlose Erstberatung
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet nicht für Sie
Nein – bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Sie haben das gesetzlich verankerte Recht, einen eigenen unabhängigen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Versicherung meldet sich oft schon nach Minuten und bietet „ihren“ Gutachter an – häufig über Prüfdienstleister wie ControlExpert oder DEKRA. Das ist kein Service, sondern Schadensteuerung.
Bezahlt von der Gegenseite
Wird von der gegnerischen Versicherung beauftragt und bezahlt. Bewertungsspielräume bei Stundensätzen, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung werden tendenziell zu Ihren Ungunsten genutzt.
Verdeckte Schäden, Wertminderung und Nutzungsausfall geraten dabei leicht unter den Tisch.
Allein Ihnen verpflichtet
Wir bewerten den Schaden ausschließlich in Ihrem Interesse – vollständig, gerichtsfest und mit allen Ansprüchen. Die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.
Wichtig: Stimmen Sie dem Versicherungsgutachter zu und akzeptieren dessen Ergebnis, wird es schwierig, später noch ein eigenes Gutachten durchzusetzen – ein Zweitgutachten müssten Sie dann unter Umständen selbst zahlen. Entscheiden Sie sich deshalb früh für einen eigenen Sachverständigen, am besten bevor die Versicherung Kontakt aufnimmt. Unterschreiben Sie vorab keine Vollmacht oder Abtretung zugunsten der Gegenseite. Mehr dazu in unserem Ratgeber Unverschuldeter Autounfall – was Sie jetzt beachten sollten.

Ein Unfall ist Stress genug. Meine Aufgabe ist, dass Sie sich um den Rest nicht auch noch kümmern müssen.
Mein Name ist Benjamin Sécrit. Ich bin Ingenieur der Fahrzeugtechnik, komme aus der Werkstatt und habe dieses Büro 2008 gegründet, um wirklich unabhängig arbeiten zu können. Was mich früher gestört hat: dass ein technisch sauberes Ergebnis plötzlich Verhandlungssache wurde – je nachdem, wer den Schaden am Ende zahlen sollte. Meine Gutachten beruhen allein auf dem Befund, nicht auf Interessen.
Deshalb nehmen wir bis heute keine Aufträge von Versicherern an. Wir arbeiten für Sie als Geschädigten, für Anwälte und für Gerichte. Und wenn ein Prüfdienstleister unsere Kalkulation kürzt, bekommen Sie von uns keine Standardantwort, sondern eine Stellungnahme, die sich mit jedem einzelnen Einwand technisch auseinandersetzt. Das kostet Zeit – und ist der Grund, warum unsere Gutachten halten.
Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt ein Gutachten brauchen? Rufen Sie mich einfach an. Ich sage Ihnen ehrlich, wenn sich der Aufwand in Ihrem Fall nicht lohnt – und wenn doch, kümmern wir uns darum, dass Sie am Ende nichts verschenken.

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit
Geschäftsführer und ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger
Warum Berliner uns vertrauen
★★★★★
-
Sehr kurzfristig einen Termin erhalten. Der Gutachter kam direkt zu mir nach Hause, war pünktlich und hat alles verständlich erklärt.
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Super freundlicher Kontakt, sehr informativ und kompetent. Absprachen immer zu 100 % eingehalten.
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Von Anfang an gut aufgehoben gefühlt – freundlich, professionell und zuverlässig. Klare Empfehlung.
Ein Anruf genügt – wir klären alles Weitere · Termin oft noch am selben Tag · täglich 08:00–23:00 Uhr

Ein eigener Gutachter sichert, was Ihnen wirklich zusteht
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung festlegen – wir arbeiten ausschließlich für Sie.
- Neutral und unabhängig
Wir bewerten den Schaden ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung.
- Kostenübernahme bei Unverschulden
Sind Sie unschuldig am Unfall, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
- Ihre Rechte wahren
Ein eigenes Unfallgutachten ist oft die einzige Möglichkeit, den vollen Schadenersatz durchzusetzen.
Was steht in einem Unfallgutachten?
Ein vollständiges Unfallgutachten – auch Schadengutachten genannt – dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert – beweissicher und gerichtsfest. Als VDI-geprüftes und ZAK-zertifiziertes Sachverständigenbüro erstellen wir es für alle Fahrzeugtypen, detailliert und unter Berücksichtigung aller Faktoren.
- Reparaturkostenkalkulation
Exakte Berechnung nach Herstellervorgaben – auf Basis gängiger Kalkulationssysteme wie DAT und Audatex.
- Wertminderung
Fachgerechte Ermittlung der merkantilen Wertminderung, die Ihr Fahrzeug durch den Unfall erfährt.
- Nutzungsausfall
Marktgerechte Berechnung der Entschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.
- Restwert & Wiederbeschaffungswert
Bei Totalschaden ermitteln wir Restwert und Wiederbeschaffungswert – damit Sie bei der Ersatzbeschaffung keinen Nachteil haben.
- Fotodokumentation
Aussagekräftige, beweissichernde Bilder aller Schäden – die Grundlage für eine reibungslose Regulierung.
- Fehlerspeicher-Diagnose
Wir lesen Steuergeräte und Fehlerspeicher aus und erkennen so auch Schäden an elektronischen Bauteilen.
Wir begutachten alle Fahrzeugtypen – gerichtsfest und nach Herstellervorgaben:
- PKW
- Transporter
- LKW
- Motorräder
- Wohnmobile
- Oldtimer
- Roller
- E-Bikes
Bei strukturellen Schäden setzen wir unsere 3D-Karosserievermessung ein – so bleibt kein Schaden unentdeckt.
Für wen ist das der richtige Weg? Für Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall, die ihr gutes Recht wahren und die volle Entschädigung erhalten möchten – ohne selbst mit der Versicherung zu verhandeln. Auch bei ungeklärter Schuldfrage, Kaskoschäden oder wenn Sie schlicht unsicher sind, ob sich ein Gutachten lohnt, sagen wir Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
In diesen Fällen ist ein Gutachten sinnvoll
Ob klassischer Auffahrunfall oder strittige Schuldfrage – erkennen Sie Ihre Situation wieder? Dann sollten Sie den Schaden früh und unabhängig festhalten lassen.
- Auffahr- und Kreuzungsunfälle
Der häufigste Fall. Auch wenn außen wenig zu sehen ist, können Querträger, Sensorik und Achse betroffen sein. Wir decken auch verdeckte Schäden auf.
- Parkschäden und Anstöße
Dellen, Kratzer, verschrammte Stoßfänger und Felgen – wir dokumentieren den Umfang beweissicher, damit die Versicherung nicht kürzen kann.
- Spurwechsel- und Vorfahrtsverletzungen
Hier steht oft Aussage gegen Aussage. Ein Gutachten mit klarer Schadenanalyse stützt Ihre Darstellung des Hergangs.
- Strittige oder unklare Schuldfrage
Wenn die Gegenseite den Hergang bestreitet, sichern wir die Spuren, bevor sie durch Reparatur verloren gehen – die Grundlage für Ihre Beweissicherung.
- Sie wollen Wertminderung und Nutzungsausfall geltend machen
Diese Positionen weist ein Kostenvoranschlag gar nicht aus. Nur ein Gutachten beziffert sie fachgerecht und macht sie durchsetzbar.
Wertminderung nicht vergessen
Bereits durch den Unfallschaden verliert Ihr Fahrzeug an Wert – unabhängig davon, ob es repariert wird oder nicht. Dieser Anspruch auf merkantile Wertminderung steht Ihnen zu. Wir ermitteln ihn fachgerecht und setzen ihn gegenüber der Versicherung durch.
Achtung: Versicherungen versuchen oft, Wertminderungsansprüche zu kürzen oder ganz abzulehnen. Ein Kostenvoranschlag weist diese Position gar nicht erst aus. Mit unserem fundierten Gutachten sichern Sie sich, was Ihnen rechtlich zusteht.
Gekürzt? Wir halten mit einer fundierten Stellungnahme dagegen
Versicherungen kürzen regelmäßig einzelne Positionen – bei Stundenverrechnungssätzen, Verbringungskosten, dem Wiederbeschaffungswert oder der Wertminderung. Häufig geschieht das über Prüfdienstleister wie ControlExpert, DEKRA oder carexpert. Solche Kürzungen halten einer fachlichen Prüfung oft nicht stand.
Als Sachverständige mit langjähriger Erfahrung in der Abwehr von Regressforderungen und Kürzungen verfassen wir bei Bedarf eine technisch fundierte Stellungnahme, die Ihre ursprünglichen Ansprüche belegt und der Argumentation der Versicherung sachlich entgegentritt. Auf Wunsch vermitteln wir zusätzlich einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt – dessen Kosten bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite trägt.
Mehr dazu in unserem Ratgeber: Prüfbericht erhalten? So wehren Sie sich richtig.

Für eine exakte Diagnose – auch versteckter Schäden
Wir führen eine umfassende Diagnose des Unfallschadens durch. Dabei lesen wir Fehlerspeicher und Steuergeräte aus und erkennen so auch Schäden an elektronischen Bauteilen. Sofern nötig, setzen wir unser 3D-Vermessungssystem ein – damit kein Schaden unentdeckt bleibt.
- Digitale Fotodokumentation
Sämtliche Beschädigungen werden detailliert und beweissichernd dokumentiert.
- Fehlerspeicher auslesen
Diagnose elektronischer Bauteile und Steuergeräte.
- 3D-Karosserievermessung
Präzise Vermessung bei strukturellen Schäden in eigener Halle.
Ihr Unfallgutachter in Berlin – unkompliziert und ohne Kostenrisiko
- Null Risiko – wir rechnen direkt ab
Sie zahlen keinen Cent im Voraus. Als unschuldiger Unfallbeteiligter haben Sie Anspruch auf ein Gutachten – die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wir rechnen unser Honorar direkt mit ihr ab. Kein Papierkram, kein Kostenrisiko für Sie.
- Wir kommen zu Ihnen – wo immer Sie sind
Ob zuhause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt oder am Arbeitsplatz – wir kommen dorthin, wo es für Sie am bequemsten ist. Meist noch am selben Tag. Nur bei schlechten Lichtverhältnissen verschieben wir auf den nächsten Tag, damit die Fotos gerichtsfest sind. Einsatzgebiet: ganz Berlin & Brandenburg.
- Hightech-Prüfhalle für versteckte Schäden
Sie können auch zu uns kommen. In unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle mit Hebebühne decken wir jeden Schaden auf – auch den auf den ersten Blick unsichtbaren. Bei Bedarf demontieren wir Anbauteile und dokumentieren alle verdeckten Beschädigungen.
- Rund um die Uhr da – Gutachten in 48 Stunden
Ein Unfall passiert nicht nach Plan. Deshalb sind wir täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen. Ihr fertiges Gutachten haben Sie innerhalb von 48 Stunden: gedruckt per Post und als PDF per E-Mail.
Schicken Sie uns vorab Fotos – wir sagen Ihnen, woran Sie sind
Sie sind unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt oder wie es weitergeht? Senden Sie uns per WhatsApp ein paar Aufnahmen. Sie bekommen eine erste fachliche Einschätzung – unverbindlich und kostenfrei.
- Drei bis fünf Fotos des Schadens senden – Gesamtansicht und Details.
- Kurz schildern, was passiert ist und wo das Fahrzeug steht.
- Wir melden uns mit einer Einschätzung und, falls sinnvoll, einem Terminvorschlag.
Was tun direkt nach dem Unfall?
Je besser die Dokumentation am Unfallort, desto einfacher die Schadensabwicklung. Wir beraten Sie auf Wunsch auch direkt am Unfallort.
- 01
Unfallstelle absichernWarnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen. Erst dann alles Weitere.
- 02
Polizei rufenBei Personenschaden Pflicht – und auch sonst sinnvoll zur Beweissicherung.
- 03
Fotos machenSchäden, Unfallstelle und alle beteiligten Fahrzeuge aus mehreren Perspektiven.
- 04
Daten austauschenKennzeichen, Versicherung und Kontaktdaten des Unfallgegners notieren.
- 05
Nichts unterschreibenUnterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldeingeständnis und keinen Verzicht auf ein Gutachten.
- 06
Uns anrufenRufen Sie uns an – 030 75520013. Wir sagen Ihnen, was jetzt zu tun ist.
Alles, was Sie über Unfallgutachten wissen müssen
Ablauf & Organisation
Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?
Die Fahrzeugbegutachtung vor Ort dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten, je nach Schadenumfang. Ihr fertiges, vollständiges Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 48 Stunden per E-Mail.
Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?
In der Regel ein bis zwei Werktage. Sie erhalten das Gutachten sowohl gedruckt per Post als auch als PDF per E-Mail.
Wie schnell sind Sie nach einem Unfall vor Ort?
In der Regel innerhalb von 60 bis 90 Minuten – meist noch am selben Tag. Wir sind täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Kommen Sie in alle Berliner Bezirke?
Ja. Wir decken alle Berliner Bezirke sowie das nahe Brandenburger Umland ab und kommen überall zu Ihnen – nach Hause, zur Werkstatt oder zum Unfallort.
Wo findet die Besichtigung statt?
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, an Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns in der Prüfhalle erfolgen – ganz wie es für Sie am bequemsten ist.
Ist das kompliziert? Was muss ich tun?
Nein. Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp, wir vereinbaren einen Termin und kommen zu Ihnen. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug (ca. 30 bis 90 Minuten), und Sie erhalten das Gutachten per E-Mail und auf Wunsch per Post. Den Rest übernehmen wir – inklusive Kommunikation mit der Versicherung.
Kosten & Abrechnung
Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist der Geschädigte so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage per Zahlungsanweisung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie treten nicht in Vorleistung.
Was kostet ein Gutachten bei Selbstzahlung?
Bei unverschuldetem Unfall zahlen Sie nichts – die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten. Anders liegt der Fall bei Kaskoschäden, ungeklärter Schuldfrage oder Wertgutachten. Bei Selbstzahlung liegt das Honorar je nach Fahrzeugart und Aufwand meist zwischen 500 und 1.200 Euro.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Als Faustregel gilt die Bagatellgrenze von je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro. Darüber ist ein Sachverständigen-Gutachten sinnvoll und wirtschaftlich. Bei geringeren Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir beraten Sie kostenlos, was in Ihrem Fall am besten ist.
Was bedeutet „fiktive Abrechnung“?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, sondern erhalten die Reparaturkosten als Geldersatz. Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.), Wertminderung und Nutzungsausfall. Sie können das Geld frei verwenden. Details im Ratgeber Fiktive Abrechnung bei Unfallschäden.
Muss ich mein Auto reparieren lassen?
Nein. Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) und selbst entscheiden, ob, wann und wo Sie reparieren. Lediglich die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet.
Was ist Nutzungsausfall und wie hoch ist die Entschädigung?
Nutzungsausfall ist die Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können – auch wenn Sie keinen Mietwagen nehmen. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturdauer. Wir berechnen sie marktgerecht im Gutachten. Siehe auch Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt listet nur sichtbare Schäden auf und ist rechtlich wenig belastbar. Ein Sachverständigen-Gutachten ist prozesssicher, dokumentiert alle Schäden (auch versteckte), ermittelt Wertminderung und Nutzungsausfall und wird vor Gericht anerkannt. Mehr dazu auf unserer Seite Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Wer zahlt das Gutachten bei 50/50 Schuld?
Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, können Sie über das Quotenvorrecht (§ 86 VVG) bestimmte Positionen wie Selbstbeteiligung, Wertminderung und Gutachterkosten im Rahmen der gegnerischen Haftungsquote vollständig zurückfordern. In solchen Fällen empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Versicherung & Recht
Darf ich mir selbst einen Kfz-Gutachter aussuchen?
Ja. Sind Sie unschuldig am Unfall, haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung grundsätzlich übernehmen.
Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Gutachter schicken. Muss ich das akzeptieren?
Nein. Der Gutachter der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden zahlen muss – nicht Ihre. Wählen Sie einen unabhängigen Sachverständigen, damit auch Wertminderung und Nutzungsausfall vollständig ermittelt werden.
Wie lange habe ich nach dem Unfall Zeit für ein Gutachten?
Grundsätzlich gilt die dreijährige Verjährungsfrist, aber je schneller Sie ein Gutachten beauftragen, desto besser. Wichtig: Verschlimmern Sie den Schaden nicht durch Weiterfahren bei sichtbaren Schäden.
Wer muss den Unfall der Versicherung melden?
Der Unfallverursacher ist verpflichtet, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung innerhalb von etwa sieben Tagen zu melden. Wir können über den Zentralruf der Autoversicherer prüfen, ob die Schadenmeldung erfolgt ist.
Brauche ich nach einem Unfall einen Anwalt?
Aufgrund der zunehmend restriktiven Regulierungspraxis der Versicherungen empfehlen wir heute grundsätzlich einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt – unabhängig von der Schadenhöhe. Die Kosten trägt bei Unverschulden die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch vermitteln wir kompetente Partner-Anwälte.
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt?
Die Versicherung kann ein Gegengutachten erstellen lassen. In diesem Fall empfehlen wir einen Anwalt. Unsere Gutachten sind gerichtsfest – erstellt nach VDI-Standards von einem ZAK-zertifizierten Sachverständigen – und halten auch vor Gericht stand.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?
Haftpflichtschaden: Ein anderer hat den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht – dessen Haftpflichtversicherung zahlt. Kaskoschaden: Sie haben den Schaden selbst verursacht, oder es war ein Wildunfall, Hagel, Diebstahl etc. – Ihre eigene Kaskoversicherung zahlt, falls vorhanden.
Fahrzeug & Schadenarten
Was ist Wertminderung und steht mir das zu?
Wertminderung ist der Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch den Unfallschaden – auch nach fachgerechter Reparatur. Ein Unfallfahrzeug ist meist weniger wert als ein unfallfreies. Bei unverschuldetem Unfall steht Ihnen diese meist zu. Wir ermitteln sie exakt und setzen sie gegenüber der Versicherung durch.
Was ist ein Totalschaden und wann liegt er vor?
Man unterscheidet den wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert) und den technischen Totalschaden (Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher reparierbar). Wir ermitteln Wiederbeschaffungswert, Restwert und Schadenumfang, damit Sie bei der Ersatzbeschaffung keinen Nachteil haben. Übrigens: Mit der 130-%-Regel können Sie Ihr Fahrzeug unter Umständen trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen.
Was ist der Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiche Marke, Modell, Alter, Zustand, Laufleistung) auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erwerben. Wir ermitteln ihn anhand aktueller Marktpreise.
Erstellen Sie auch Gutachten für Leasingfahrzeuge?
Ja, selbstverständlich. Bei Leasingfahrzeugen gelten die gleichen Rechte. Wichtig: Informieren Sie auch Ihre Leasinggesellschaft über den Unfall.
Arbeiten Sie mit Werkstätten zusammen?
Ja, auf Wunsch vermitteln wir zuverlässige Partner-Werkstätten in Berlin. Die freie Werkstattwahl liegt aber immer bei Ihnen.
Können Sie auch auf Englisch kommunizieren?
Ja. Wir betreuen englischsprachige Kunden gerne – die Kommunikation per E-Mail und WhatsApp ist auf Englisch möglich. Das Gutachten selbst erstellen wir in deutscher Sprache, da es der Vorlage bei deutschen Versicherungen und Gerichten dient.
Kaskoschäden & Sachverständigenverfahren
Nicht jeder Schaden ist ein Haftpflichtfall. Haben Sie den Schaden selbst verursacht oder wurde Ihr Fahrzeug durch Hagel, Sturm, Brand, Einbruch oder Diebstahl beschädigt, greift Ihre eigene Kaskoversicherung. Auch hier erstellen wir Ihr Gutachten – die Rahmenbedingungen sind aber andere.
- Vertragliche Ansprüche statt Schadenersatz
Im Kaskofall bestehen vertragliche Ansprüche zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung – anders als beim Haftpflichtschaden. Einen automatischen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten gibt es hier nicht. Bitte klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung; wir werden ggf. in deren Auftrag tätig.
- Sachverständigenverfahren bei Streit
Sind Sie mit der Bewertung Ihrer Kaskoversicherung nicht einverstanden, sehen die meisten Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Bei technischen Meinungsverschiedenheiten dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl benennen – wir vertreten Ihre Position fachlich fundiert.
Jetzt Ansprüche sichern – bevor es zu spät ist
Versicherungen versuchen oft, Ansprüche zu kürzen. Mit unserem unabhängigen Gutachten sichern Sie sich, was Ihnen zusteht. Wir sind in 60 bis 90 Minuten vor Ort.
Mehr als nur Unfallgutachten
Neben Unfallgutachten bieten wir Ihnen weitere professionelle Dienstleistungen rund um Ihr Fahrzeug:
- Oldtimer-Gutachten
Wertgutachten für Klassiker und Liebhaberfahrzeuge.
- 3D-Karosserievermessung
Präzise Vermessung versteckter struktureller Schäden.
- Gebrauchtwagen-Check
Kaufberatung vor dem Gebrauchtwagenkauf.
- Schadenanalyse
Detaillierte Untersuchung von Fahrzeug- und Aggregatschäden.
- Fahrzeugbewertung
Marktwert-Ermittlung für Ihr Fahrzeug.
- Kurzgutachten
Schnelle Bewertung bei Bagatellschäden.
- Motorradgutachten
Spezialgutachten für Motorräder und Bikes.
- Wohnmobilgutachten
Gutachten für Wohnmobile und Camper.
- Fahrradgutachten
Gutachten für E-Bikes und hochwertige Fahrräder.

Sprechen wir über Ihren Unfall
Ob Sie schon wissen, dass Sie ein Gutachten brauchen, oder erst einmal nur eine Einschätzung möchten – melden Sie sich einfach. Ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist. Sie erreichen mich täglich von 08 bis 23 Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen.
- Telefon030 75520013
- E-Mailinfo@kfz-unfallgutachter.berlin
- Vor OrtIn 60–90 Min. in ganz Berlin & Brandenburg
- ErreichbarTäglich 08–23 Uhr, auch am Wochenende
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit · Geschäftsführer und ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger

