
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Kostenvoranschlag nach Unfall
Ehrlich beraten · in Berlin & Umland
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Die gegnerische Versicherung sagt, ein Kostenvoranschlag genügt? Oft stimmt das nicht – und kostet Sie Geld. Oberhalb eines Bagatellschadens haben Sie in der Regel Anspruch auf ein kostenfreies Gutachten.* Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Foto senden genügt – wir schätzen den Schaden kostenlos ein
- ✓Ehrliche Einschätzung: Kostenvoranschlag oder Gutachten
- ✓Bei unverschuldetem Unfall kostenfrei für Sie
- ✓Unabhängig von Versicherern – wir arbeiten nur für Sie
* Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachtenkosten. Ausgenommen sind Bagatellschäden (Schaden unter etwa 700 bis 1.000 Euro, je nach Gericht).
Kostenvoranschlag nach einem Unfall in Berlin
– oder besser ein Gutachten?
Kurz gesagt: Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) haben Sie das Recht auf ein vollständiges Gutachten – und die gegnerische Versicherung zahlt es. Ein Kostenvoranschlag ist nur bei echten Bagatellschäden die richtige Wahl. Wer trotzdem zum Kostenvoranschlag greift, verschenkt oft mehrere Hundert Euro.
Wann Kostenvoranschlag, wann Gutachten?
Es gibt keine gesetzlich fixierte Grenze, aber die Rechtsprechung hat einen Richtwert entwickelt – die sogenannte Bagatellschadengrenze. Je nach Gericht liegt sie bei etwa 700 bis 1.000 Euro.
Liegt der Schaden unter der Bagatellgrenze (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro), genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Oberhalb dieser Grenze haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Schadengutachten – und dieses ist für Sie kostenfrei, da die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten trägt (§ 249 BGB). Sie wählen Ihren Sachverständigen dabei selbst und sind nicht an den Prüfer der Versicherung gebunden.
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Kleiner Bagatellschaden: Kostenvoranschlag reicht
Bei einem klar erkennbaren Bagatellschaden – etwa einem oberflächlichen Lackkratzer ohne Strukturschaden – genügt ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten wäre hier wirtschaftlich nicht angemessen, und die Kosten dafür werden meist nicht erstattet.
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Darüber: Gutachten ist Ihr Recht
Oberhalb der Bagatellgrenze haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Sie müssen sich nicht mit einer Schätzung abfinden.
Das Problem: Als Laie können Sie das wahre Schadensausmaß kaum einschätzen. Moderne Fahrzeuge verbergen hinter einem harmlos wirkenden Blechschaden oft Sensorik, Assistenzsysteme oder verformte Träger. Was nach 600 Euro aussieht, liegt real schnell bei 2.000 Euro und mehr. Deshalb sollte im Zweifel immer ein Fachmann kurz draufschauen – das kostet Sie bei uns nichts.
Warum ein Kostenvoranschlag Sie bares Geld kosten kann
Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten sichert Ihnen darüber hinaus weitere Ansprüche. Ein Beispiel bei 4.000 Euro Reparaturkosten:
In diesem Beispiel bleiben rund 1.100 Euro auf der Strecke, wenn Sie sich mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben – Geld, das Ihnen als Geschädigtem eigentlich zusteht. Die Werte sind Beispielzahlen; der genaue Betrag hängt von Fahrzeug, Alter und Schaden ab.
Wenn ein „kleiner Schaden“ plötzlich teuer wird
Genau hier liegt die Falle beim Kostenvoranschlag: Moderne Fahrzeuge stecken voller Sensorik, Assistenzsysteme und teurer Lackaufbauten. Was von außen nach einem harmlosen Kratzer aussieht, zieht oft eine vierstellige Rechnung nach sich. Vier echte Beispiele aus unseren Gutachten:
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Tür – Delle mit Lackschaden 3.400 €Reparaturkosten
Reparaturschaden
Zwar nur eine leichte Delle mit Lackschaden – doch eine fachgerechte Instandsetzung ist unumgänglich. Die Tür wird instand gesetzt und neu lackiert, dazu kommt eine Einlackierung Richtung Kotflügel nach vorne für einen sauberen Farbübergang. Genau das macht die Reparatur teurer, als es zunächst aussieht.
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Stoßfänger hinten 2.150 €Reparaturkosten + 150 € Wertminderung
Reparaturschaden
Der hintere Stoßfänger war eingekerbt, leicht deformiert und verschrammt. Ein Kostenvoranschlag hätte nur die Reparatur beziffert – die merkantile Wertminderung von 150 Euro wäre unter den Tisch gefallen.
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Seitenwand hinten links 5.950 €Reparaturkosten + 150 € Wertminderung
Reparaturschaden
Kotflügel und Stoßfänger hinten links verkratzt, der Reifen mit Anstoßspuren, die Felge verschrammt. Weil das Rad einen Stoß abbekommen hat, muss auch die Achsgeometrie überprüft werden – wir haben deshalb eine Achsvermessung berücksichtigt. Genau solche Folgearbeiten treiben die Kosten, ein reiner Kostenvoranschlag hätte sie kaum erfasst.
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Stoßfänger vorne 6.000 €Reparaturkosten + 300 € Wertminderung
Reparaturschaden
Auf den ersten Blick nicht viel zu sehen – tatsächlich waren Scheinwerfer und Stoßfänger vorne links tief verschrammt, dazu die Sensoren der Einparkhilfe und mehrere Blenden beschädigt. Genau solche verdeckten Elektronik-Schäden treiben die Kosten in die Höhe.
Alle vier Fälle hätten mit einem Kostenvoranschlag als „Kleinschaden“ gegolten – und die Betroffenen hätten auf Wertminderung, Nutzungsausfall und die korrekte Kalibrierung verzichtet. Beispielwerte aus realen Gutachten; die genauen Beträge hängen vom Fahrzeug ab.
Warum die Versicherung Sie zum Kostenvoranschlag drängt
Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung oft schnell – und mit einem scheinbar freundlichen Angebot: „Ein Kostenvoranschlag genügt bei so einem kleinen Schaden“ oder „Wir schicken Ihnen unseren Prüfer vorbei“. Das klingt hilfsbereit, hat aber einen Hintergrund.
Ein Kostenvoranschlag lässt Wertminderung, Nutzungsausfall und die beweissichernde Dokumentation außen vor. Genau diese Positionen sparen der Versicherung Geld – auf Ihre Kosten. Der Sachverständige der Gegenseite wird sich mit einem Kostenvoranschlag deshalb immer zufriedengeben. Sie sind aber nicht verpflichtet, den Gutachter oder Prüfer der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst.
So gehen Sie auf Nummer sicher
Sie müssen sich nicht selbst entscheiden, ob Ihr Schaden ein Bagatellfall ist oder nicht – das ist genau unsere Aufgabe. Schicken Sie uns ein Foto per WhatsApp oder rufen Sie an. Wir schätzen den Schaden kurz und kostenlos ein und sagen Ihnen ehrlich:
- Ob in Ihrem Fall ein Kostenvoranschlag tatsächlich ausreicht – dann sparen Sie sich den Aufwand.
- Oder ob sich ein Gutachten lohnt, weil Ihnen sonst Geld verloren geht – das die Gegenseite dann zahlt.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen für das Gutachten keine Kosten. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab – Sie treten nicht in Vorleistung.
Ein Foto per WhatsApp genügt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Kostenvoranschlag oder Gutachten – unverbindlich und kostenlos.
Wenn Sie ein Gutachten brauchen, dann ein belastbares
Ein Gutachten ist nur so viel wert wie die Qualifikation dahinter. Bei uns bekommen Sie einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen – kein Werkstatt-Schnellangebot und keinen Prüfer der Gegenseite.
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Zertifiziert und geprüft
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit ist ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger (nach ISO/IEC 17024, Nr. 832) und VDI-geprüft (VDI-MT 5900 Blatt 2). Diese Qualifikation wird von Versicherungen und Gerichten anerkannt.
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Über 10.000 Gutachten seit 2008
Mehr als 18 Jahre Erfahrung und über 10.000 erstellte Gutachten. Wir wissen, worauf Versicherungen achten – und wo sie gerne kürzen.
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Unabhängig – wir arbeiten nur für Sie
Wir sind an keine Versicherung gebunden und haben kein Interesse am Reparaturgeschäft. Unser einziges Ziel ist die vollständige, neutrale Ermittlung Ihres Schadens.
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Eigene Prüfhalle in Berlin
Karosserie- und Achsvermessung in eigener Halle – damit auch verdeckte Schäden an Rahmen und Fahrwerk sicher erkannt werden. Vor Ort meist innerhalb von 60 bis 90 Minuten, das Gutachten in der Regel binnen 48 Stunden.
Versprechen kann jeder. Wir lassen lieber unsere Kunden reden.
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Noch am selben Tag einen Termin bekommen. Alles wurde in Ruhe erklärt – kein Fachchinesisch, keine Hektik.
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Er hat sogar die Stoßstange gelöst, um hinter die nicht sichtbaren Bereiche zu schauen. Man merkt, dass er keine Mühe scheut.
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Das Gutachten ließ keine Fragen zur Schuldklärung offen. Wir haben den Schaden vollständig bezahlt bekommen – ohne Diskussionen.
Kostenvoranschlag nach Unfall – häufige Fragen
Muss ich den Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls wählen Sie selbst, ob Sie einen Kostenvoranschlag oder ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen – und von wem. Sie sind nicht an den Prüfer oder Gutachter der Versicherung gebunden.
Was kostet mich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Gutachtenkosten als Teil des Schadens nach § 249 BGB – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) liegt.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Als Richtwert gilt die Bagatellgrenze von je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag, darüber sichert ein Gutachten Ihnen zusätzliche Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall. Da Laien den Schaden schwer einschätzen können, lohnt im Zweifel eine kurze fachliche Einschätzung.
Was fehlt in einem Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag beziffert nur Reparaturkosten und Ersatzteile. Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Wiederbeschaffungswert und eine beweissichernde Fotodokumentation bleiben außen vor – genau die Positionen, die Ihre Entschädigung erhöhen.
Warum ist die Beweissicherung so wichtig?
Kommt es später zum Streit mit der Versicherung, ist das Fahrzeug oft schon repariert oder verkauft. Nur die zeitnahe, beweissichernde Dokumentation durch ein Gutachten schützt Sie dann. Vor Gericht hat ein Gutachten eine deutlich höhere Beweiskraft als ein Kostenvoranschlag.





