Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachen wird zur Beweissicherung und juristischer Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert, die Nutzungsausfallentschädigung usw. werden in marktgerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen. Auf Nebenkosten wie An- und Abmeldekosten, Umbaukosten, Entsorgung usw. wird ebenfalls hingewiesen.
Fast alle Versicherungen bieten inzwischen so genanntes „Schadenmanagement“ an. Diese Leistungen hören sich für den Geschädigten zunächst sehr verlockend an, da mit kostenloser Hol- und Bringedienst, Reinigung usw. geworben wird. Dabei verzichtet man aber auf viele seiner zustehenden Rechte. Es kann dann durchaus sein, dass der Geschädigte keine Informationen erhält wo und wie sein Fahrzeug repariert wurde. Der Reparaturumfang und -weg wird nicht neutral, sondern in Absprache und nach Vorgaben der Versicherung festgelegt. Häufig handelt es sich bei den so genannten Partnerwerkstätten der Versicherungen auch nicht um markengebundene bzw. vom Hersteller autorisierte Betriebe, was eine Beeinträchtigung oder gar den Verlust der Garantie des Herstellers zur Folge haben kann. Ein möglicher merkantiler Minderwert wird ebenfalls häufig außer Acht gelassen. Auf die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis nach Herstellervorgaben bzw. auf eine Beauftragung eines Rechtsanwaltes seines Vertrauens wird dadurch verzichtet.
Auch die Automobilclubs ADAC, AvD usw. warnen daher vor dem so genannten „Schadenmanagement“ der Versicherungen und empfehlen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von seinem Recht gebrauch zu machen und auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es ist darauf zu achten, dass die Durchführung und Ermittlung von der Beweissicherung, merkantiler Wertminderung, Restwert, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, der korrekten und vollständigen Reparaturkosten, Schmerzensgeld, unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten uvm. nicht allein dem Unfallverursacher und dessen Versicherung überlassen werden.