Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Kfz-Sachverständiger

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Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt bzw. ich habe eine Teilschuld – Wie soll ich mich verhalten?

Manchmal ist die Schuldfrage zunächst unklar. Dies kommt nicht nur bei Unfällen mit mehreren Beteiligten vor, sondern kann beispielsweise auch bei einer schwierigen Verkehrssituation, bei missverständlicher Beschilderung einer Kreuzung oder auch bei Unfällen mit alkoholisierten Fahrzeugführern der Fall sein. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und nicht sicher sind, ob Sie oder ein Unfallgegner für den Schaden zu haften hat, sollten Sie keine voreiligen Zugeständnisse machen und Ihr Fahrzeug auch nicht überstürzt reparieren lassen. Vielmehr gilt es, zunächst alle relevanten Beweise zu sichern und genau zu dokumentieren.

Gern können Sie bei unklarer Schuldfrage unser Service-Angebot für eine kostenlose Beweissicherung in Anspruch nehmen. Hierbei werden wir Fotos von den Schäden an Ihrem Fahrzeug anfertigen und eine aussagekräftige Dokumentation erstellen. Die gesicherten Beweismittel archivieren wir dann so lange für Sie, bis die Schuldfrage abschließend geklärt ist. Sobald festgestellt wurde, wer für den Schaden aufzukommen hat, lässt sich unter Verwendung der gesicherten Beweismittel ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten erstellen. Liegt eine Teilschuld vor, haben Sie die Möglichkeit, gemäß der festgelegten Haftungsquote bei der Versicherung des Unfallgegners Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Die Kosten für das zum Zweck der Feststellung der Schadenhöhe angefertigte Gutachten werden ebenfalls durch die betreffende Versicherung entsprechend der Haftungsquote erstattet.

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