Rollergutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
24h-Hotline: 030 75520013
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
24h-Hotline: 030 75520013
Nach einem unverschuldeten Rollerunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Rollergutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.
Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall mit Ihrem Roller oder Scooter der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für Ihren Motorroller.
In den von uns erstellten Gutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.
Das sagen unsere Kunden
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* bei Haftpflichtschäden – Abrechnung der Kosten für das Gutachten direkt mit der gegnerischen Versicherung
Wir erstellen Gutachten für:
Und für alle anderen Rollermarken.
Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen. Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, müssen Sie bei uns die Gutachtenkosten auch nicht vorausbezahlen.
Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab.
Zur Besichtigung Ihres Rollers kommen unsere Sachverständigen selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, zu Ihrer Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Unser Angebot gilt übrigens für ganz Berlin & Brandenburg.
Gerne können Sie auch zu uns kommen. In unserer modernen Prüfhalle stehen uns neben einer Hebebühne alle Möglichkeiten zur Verfügung, Ihren Roller gründlich zu untersuchen. Somit können wir bei Bedarf auch den Schadensbereich freilegen und Anbauteile – wie beispielsweise Verkleidungsteile etc. – demontieren, um eventuelle Beschädigungen an dahinterliegenden Bauteilen und somit den gesamten Schaden festzustellen und zu dokumentieren.
Unsere Servicebereitschaft kennt keine starren Öffnungszeiten. Wir sind flexibel – wir stehen Ihnen auch nach Ihrem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Besichtigung Ihres Motorrollers erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos bei Ihnen zulassen. Ansonsten erfolgt die Besichtigung am nächsten Tag bzw. nach Absprache, oder in unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Schadengutachten wird anschließend per Post oder E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt. Sie bekommen das Rollergutachten nebst Lichtbildanlage immer in gebundener Form per Post und zusätzlich als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.
Wir bieten dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter zeitgemäße und professionelle Schadengutachten für alle Roller, Scooter, Mofas und Motorräder im Großraum Berlin & Brandenburg.
Unser unabhängiges Sachverständigenbüro ist schon seit vielen Jahren für zahlreiche Kunden im Großraum Berlin tätig. Schauen Sie sich unsere Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst. Nach einem Unfall sind wir gerne auch für Sie da. Wir begleiten Sie dabei von der Schadensaufnahme bis hin zur Regulierung.
Beste Beratung, Qualität und Zuverlässigkeit bei der Gutachtenerstellung sind unsere Prinzipien, mit denen wir schon seit vielen Jahren Erfolge und zufriedene Kunden vorweisen können.
In unseren Unfallgutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen sowie die Herstellervorgaben und der Stand der Technik berücksichtigt. Des Weiteren beinhaltet das Schadengutachten eine digitale Fotodokumentation, in der der Roller und dessen Beschädigungen aufgezeigt werden. Etwaige Um- bzw. Anbauten wie beispielsweise ein Topcase und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung dokumentiert und berücksichtigt.
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach an.
Häufig gestellte Fragen
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Gutachter / Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Rollergutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Roller-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
NEIN! Der Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Rollersachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.