Motorradgutachten in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Nach einem unverschuldeten Motorradunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht einen unabhängigen Motorradgutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.
Das Gutachten wird zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfanges benötigt. Mit einem qualifizierten Schadengutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen.
In den von uns erstellten Schadengutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadenregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.
Mit unseren Gutachten kann Ihnen nach einem Unfall mit Ihrem Motorrad der Schaden in voller Höhe erstattet werden. Als unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für Ihr Motorrad.
In unseren Unfallgutachten werden die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen sowie die Herstellervorgaben und der Stand der Technik berücksichtigt.
Des Weiteren beinhaltet das Motorradgutachten eine digitale Fotodokumentation, in der das Fahrzeug und dessen Beschädigungen aufgezeigt werden.
Etwaige Umbauten und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung dokumentiert und berücksichtigt.
Unser Sachverständigenbüro ist schon seit vielen Jahren für zahlreiche Kunden im Großraum Berlin tätig. Schauen Sie sich unsere Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst.
Nach einem Motorradunfall sind wir gerne auch für Sie da. Wir begleiten Sie dabei von der Schadensaufnahme bis hin zur Regulierung.
Beste Beratung, Qualität und Zuverlässigkeit bei der Gutachtenerstellung sind unsere Prinzipien, mit denen wir schon seit vielen Jahren Erfolge und zufriedene Kunden vorweisen können.
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit – von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Wir erstellen Gutachten für:
Und für alle anderen motorisierten Zweiräder.
Das sagen unsere Kunden
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Nach unverschuldeten Motorradunfall werden die Kosten durch die Versicherung übernommen.
Die Kosten für die Erstellung eines Motorradgutachtens gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, müssen Sie bei uns die Gutachtenkosten auch nicht vorausbezahlen.
Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab.
Zur Begutachtung Ihres Motorrades kommen unsere Motorrad Gutachter selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, zu Ihrer Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Unser Angebot gilt übrigens für ganz Berlin & Brandenburg.
Gerne können Sie auch zu uns kommen. In unserer modernen Prüfhalle stehen uns neben einer Hebebühne alle Möglichkeiten zur Verfügung, Ihr Motorrad gründlich zu untersuchen.
Somit können unsere Sachverständigen bei Bedarf auch den Schadensbereich freilegen und Anbauteile – wie beispielsweise Verkleidungsteile etc. – demontieren, um eventuelle Beschädigungen an dahinterliegenden Bauteilen und somit den gesamten Schaden festzustellen und zu dokumentieren.
Unsere Servicebereitschaft kennt keine starren Öffnungszeiten. Wir sind flexibel – wir stehen Ihnen auch nach Ihrem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Besichtigung Ihres Motorrades erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos bei Ihnen zulassen.
Ansonsten erfolgt die Motorradbegutachtung am nächsten Tag bzw. nach Absprache, oder in unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Schadengutachten wird anschließend per Post oder E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt.
Sie bekommen das Motorradgutachten nebst Lichtbildanlage immer in gebundener Form per Post und zusätzlich als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.
Wir bieten dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter zeitgemäße und professionelle Schadengutachten für alle motorisierten Zweiräder im Großraum Berlin & Brandenburg.
Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Motorrad durch einen Unfall selbst verursacht haben oder wenn Ihr Motorrad durch ein anderes versichertes Schadenereignis beschädigt wurde. Dazu zählen u. a. beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand oder Diebstahl. Man unterscheidet hier nach Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden.
Im Kaskoschadenfall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche. Diese sind strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall zu trennen. Im Kaskoschadenfall haben Sie – anders als im Haftpflichtschadenfall – keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten. Hier werden wir ggfs. im Auftrag Ihrer Kaskoversicherung tätig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Gibt es zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Kaskoversicherung im Kaskoschadensfall Meinungsverschiedenheiten, so ist in den allermeisten Kaskoversicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vertraglich vereinbart.
Wenn der Konflikt technischer Natur ist, so kann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden. In einem Sachverständigenverfahren dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen benennen.
Wir beraten Sie gerne.
Wir erstellen Ihre Fahrzeugbewertung.
Wenn Sie ein Motorrad kaufen oder verkaufen möchten oder einfach den momentanen Zustand dokumentieren lassen wollen, sollten Sie ein Wertgutachten erstellen lassen. Vertrauen Sie unserem Sachverstand. Unsere Motorrad Sachverständigen ermitteln den Fahrzeugwert des Motorrades objektiv und präzise.
Wir erstellen Ihnen ein professionelles Motorrad-Wertgutachten:
Wir bewerten wir auch Ihr Oldtimer Motorrad kompetent.
Um ein klassisches Motorrad bei einer Oldtimerversicherung versichern zu können, wird eine Fahrzeugbewertung benötigt. Das Oldtimer-Wertgutachten gibt über den Zustand und den Wert des Motorrades Auskunft.
Umso höher der Wert des Motorrades, desto wichtiger ist es, ein aktuelles und aussagekräftiges Oldtimergutachten vorweisen zu können.
Sollte ein Schadenfall eintreten, wodurch das Motorrad nicht mehr zur Verfügung steht (Brandschaden, Entwendung etc.) ist es für den Fahrzeughalter sonst äußert schwierig bis unmöglich den korrekten Fahrzeugwert darzulegen.
Den Umfang des Oldtimergutachtens legen dabei Sie (oder Ihre Versicherung) fest. Wir können Ihnen eine Oldtimer Kurzbewertung oder ein ausführliches Motorrad Oldtimer Gutachten anbieten.
Häufig gestellte Fragen
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Gutachter / Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Motorradgutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Motorrad-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
NEIN! Der Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Motorradsachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.