Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen rund um den Unfall

Schnelle, klare Antworten – von Ihrem Kfz-Gutachter

Von der freien Gutachterwahl über die Kosten bis zum Ablauf: Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen nach einem Unfall. Zu ausführlichen Themen verlinken wir auf eigene Beiträge.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Alles Wichtige nach einem Unfall

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Wozu benötigt man einen Kfz-Sachverständigen?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger stellt nach einem Unfall objektiv fest, welche Schäden entstanden sind und was ihre Beseitigung kostet. Er dokumentiert den Schaden beweissicher und ermittelt Wertminderung, Nutzungsausfall sowie – bei Totalschaden – Rest- und Wiederbeschaffungswert. So erhalten Sie den vollen Schadenersatz, der Ihnen zusteht, und haben einen belastbaren Nachweis gegenüber der Versicherung.

Darf ich mir selbst einen Kfz-Gutachter aussuchen?

Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl – auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Gutachter geschickt hat. Die Kosten trägt in der Regel die Gegenseite.

Ausführlich: Darf ich mir selbst einen Gutachter aussuchen? →

Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Gutachter schicken – muss ich das?

Nein. Der Gutachter der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden zahlen muss. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen – auch dann, wenn der Versicherungsgutachter das Fahrzeug schon besichtigt hat.

Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB). Sie müssen nichts vorstrecken und brauchen keine Rechtsschutzversicherung. Ausnahme: reine Bagatellschäden.

Ausführlich: Wer kommt für die Kosten auf? →

Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht aus?

Für mehr als Bagatellschäden nicht. Ein Kostenvoranschlag zeigt nur die sichtbaren Reparaturkosten – ein Gutachten dokumentiert zusätzlich verdeckte Schäden, Wertminderung und Nutzungsausfall und ist rechtlich belastbarer.

Ausführlich: Reicht ein Kostenvoranschlag? →

Wie lange dauert die Begutachtung?

Die Begutachtung vor Ort dauert meist 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen vor. Einen Termin gibt es oft noch am selben Tag.

Ausführlich: Wie lange dauert die Begutachtung? →

Wo findet die Unfallbegutachtung statt?

Dort, wo es für Sie am einfachsten ist: bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, an Ihrer Arbeitsstelle oder nach Vereinbarung in unserer Prüfhalle. In ganz Berlin und Brandenburg kommen wir zu Ihnen.

Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Ja. Als Geschädigter dürfen Sie sich den Schadenersatz auf Basis des Gutachtens auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) und frei entscheiden, ob, wann und wo Sie reparieren. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet. Wertminderung und Nutzungsausfall stehen Ihnen trotzdem zu.

Darf ich entscheiden, in welcher Werkstatt mein Fahrzeug repariert wird?

Ja. Sie haben die freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Sie nicht in eine bestimmte Partnerwerkstatt zwingen. Sie entscheiden selbst, wo Ihr Fahrzeug instand gesetzt wird – oder ob Sie sich den Schaden auszahlen lassen.

Was soll ich bei einem kleinen Schaden (Kratzer, Dellen) machen?

Auch kleine Schäden sollten dokumentiert werden. Bei Reparaturkosten unter rund 750 € netto genügt meist ein günstiges Kurzgutachten, das die unfallbedingten Schäden festhält. So sichern Sie Ihre Ansprüche, ohne ein aufwändiges Vollgutachten zu benötigen.

Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt bzw. ich habe Teilschuld – wie soll ich mich verhalten?

Lassen Sie den Schaden trotzdem frühzeitig unabhängig begutachten – so sichern Sie Beweise, solange sie noch frisch sind. Bei einer Teilschuld werden Ansprüche und Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote reguliert.

Ausführlich: Schuldfrage noch nicht geklärt →

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