Kurzgutachten bei Bagatellschaden

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Kfz-Sachverständiger

24h-Hotline: 030 75520013

  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Gutachten zu Aggregatsschäden
  • Fahrzeugbewertungen
  • Schadenmanagement
  • 3D-Karosserievermessung
  • Achsvermessung
  • Motorradrahmenvermessung
Bagatellschaden grüner PKW

Kurzgutachten bei Bagatellschaden

Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Schadengutachten nötig ist, wie z. B. bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern ein Kurzgutachten an.

Dieses Kurzgutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeuges und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen.

Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern.

Die Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen denen eines Kostenvoranschlages einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Scheuen Sie sich also nicht, auch bei geringen Schäden (Dellen, Kratzern u.s.w.) an Ihrem Fahrzeug, unser Sachverständigenbüro aufzusuchen. Um den Rest kümmern wir uns.

Das sagen unsere Kunden

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Unser Versprechen!

Sollte die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens einmal nicht übernehmen, bleibt es für Sie kostenfrei*. Wir stellen Ihnen dafür keine Kosten in Rechnung.

Falls Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht sicher sind ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt oder von einem höheren Schaden auszugehen ist, wenden Sie sich an uns – wir besichtigen gerne den Schaden.

So haben Sie immer die Gewissheit, dass tatsächlich die gesamten, eventuell vorhandenen, Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug erkannt werden.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 030 75520013

* Ihre Schuldlosigkeit vorausgesetzt und bei Vorführung des Fahrzeuges in unserem Büro

RUFEN SIE GLEICH AN: ✆ 030 75520013

24/7-Unfallsoforthilfe

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mir selber einen Kfz Gutachter aussuchen?

JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.

Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Wie lange dauert die Begutachtung?

Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.

Wie lange dauert die Erstellung des Kfz-Gutachtens?

In der Regel ein bis zwei Werktage.

Wo findet die Begutachtung statt?

Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.

Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken. Muss bzw. soll ich mich darauf einlassen?

NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.

Telefon Sofortberatung: 030 75520013