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Kosten & Honorar
Was kostet ein Kfz-Gutachten? Honorartabelle, Nebenkosten und wer bezahlt
Kurz gesagt: Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt der gegnerische Versicherer das Gutachten, für Sie entstehen in der Regel keine Kosten. Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe, nicht nach dem Zeitaufwand. Unsere vollständige Honorartabelle mit allen 69 Stufen von 500 € bis 100.000 € steht weiter unten auf dieser Seite, dazu jede Nebenkostenposition mit festem Betrag.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Unverschuldeter Unfall: Die Gutachterkosten gehören zu Ihrem Schaden und sind vom gegnerischen Versicherer zu ersetzen (§ 249 BGB).
- Freie Gutachterwahl: Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Kein Versicherer darf Ihnen einen Sachverständigen vorschreiben.
- Keine Vorkasse und keine Abtretung: Im Werkvertrag weisen Sie den gegnerischen Versicherer an, unser Honorar direkt an uns zu zahlen. Bei eindeutiger Haftung treten Sie nicht in Vorleistung.
- Grundhonorar nach Schadenhöhe: der vom Bundesgerichtshof anerkannte Maßstab (Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06).
- Kleinstschäden: Kurzgutachten oder Reparaturkostenermittlung zum Pauschalhonorar von 238,00 € inklusive Mehrwertsteuer.
- Anfahrt gedeckelt: höchstens 25,00 € Fahrzeugkosten und 142,80 € Fahrtzeit je Erstbesichtigung, unabhängig von der Entfernung.
Wer zahlt das Gutachten?
Was ein Gutachten Sie kostet, hängt zuerst davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Vier Fälle, vier Antworten.
Sie sind nicht schuld
Der gegnerische Haftpflichtversicherer trägt die Gutachterkosten vollständig. Sie treten nicht in Vorleistung und müssen uns dafür nichts abtreten: Die Zahlungsanweisung im Werkvertrag genügt. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt; die Gerichte ziehen sie je nach Zuständigkeit bei etwa 700 bis 1.000 € netto.
Sie tragen eine Teilschuld
Der gegnerische Versicherer zahlt den Anteil, der seiner Haftungsquote entspricht, bei 70 zu 30 also 70 Prozent. Den Rest holen Sie sich in aller Regel über Ihre Vollkaskoversicherung zurück, Stichwort Quotenvorrecht. Unterm Strich bleibt dann meist nichts an Ihnen hängen. Wie Ihr Fall liegt, rechnen wir Ihnen vor der Beauftragung durch.
Sie haben den Schaden selbst verursacht
Im Kaskofall beauftragt in aller Regel Ihr Versicherer den Sachverständigen. Lassen Sie zusätzlich ein eigenes Gutachten erstellen, gilt dafür dieselbe Honorartabelle wie für Haftpflichtgutachten, einen eigenen Tarif gibt es nicht. Bei größeren Schäden lohnt sich das häufig: Im Auftrag des Versicherers wird meist ohne Demontage und ohne Vermessung begutachtet, verdeckte Schäden bleiben dann unberücksichtigt. Fragen Sie vorab bei Ihrem Versicherer nach, manche stimmen einem Sachverständigen Ihrer Wahl zu.
Sie kaufen oder verkaufen ein Fahrzeug
Für Wertgutachten gilt die Honorartabelle nicht, weil es keine Schadenhöhe gibt. Hier rechnen wir nach Umfang ab, die Preise stehen unter weitere Leistungen.
„Bei einem unverschuldeten Unfall zahlen Sie für das Gutachten nichts. Die Kosten gehören zu Ihrem Schaden, und den trägt der gegnerische Versicherer. Vorkasse verlangen wir nicht, uns genügt die Zahlungsanweisung im Werkvertrag.“
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin SécritZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger, VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2
Wie ein Kfz-Sachverständiger sein Honorar berechnet
Für Kfz-Gutachten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Das führt zu der verbreiteten Annahme, die Preise seien beliebig. Sie sind es nicht.
Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Der Bundesgerichtshof hat diesen Maßstab ausdrücklich anerkannt (Urteil vom 23.01.2007, VI ZR 67/06). Dahinter steckt, dass mit der Schadenhöhe auch Umfang, Haftungsrisiko und wirtschaftliche Bedeutung des Gutachtens steigen. Eine Abrechnung nach Stunden könnte der Geschädigte dagegen kaum nachprüfen, er kennt den Aufwand ja nicht.
Wir rechnen in Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof anerkannte Honorarbefragung des BVSK sowie an die gemeinsame Honorarumfrage der Verbände VKS, BVK, BVS und FSP ab. Nebenkosten und Nebenleistungen berechnen wir in Anlehnung an das JVEG, das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Das ist derselbe Maßstab, den Gerichte bei der Prüfung von Nebenkosten anlegen (BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 50/15).
Das Honorar steigt langsamer als der Schaden
Gelegentlich liest man, ein Gutachten koste etwa 30 Prozent der Schadensumme. Als Dauerwert stimmt das nicht: Dieser Anteil wird nur in den untersten Stufen erreicht. Je größer der Schaden, desto kleiner fällt er aus:
| Schadenhöhe | Grundhonorar und Anteil |
|---|---|
| 2.000 € | 648,55 € · rund 32 % |
| 5.000 € | 987,70 € · rund 20 % |
| 10.000 € | 1.387,54 € · rund 14 % |
| 20.000 € | 2.149,14 € · rund 11 % |
| 50.000 € | 4.448,22 € · rund 9 % |
Die Prozentangaben setzen das Honorar inklusive Mehrwertsteuer ins Verhältnis zur Schadenhöhe und sind gerundet.
Was das JVEG damit zu tun hat, und was nicht
Das JVEG regelt die Vergütung von Sachverständigen, die ein Gericht beauftragt. Für Kfz-Schäden und Fahrzeugbewertung wurde der Stundensatz zum 1. Juni 2025 auf rund 130 € netto angehoben. Für ein privat beauftragtes Schadengutachten nach einem Unfall gilt das JVEG nicht, wohl aber als Orientierung für einzelne Nebenkosten.
Honorartabelle: Grundhonorar nach Schadenhöhe
Diese Tabelle ist Bestandteil unseres Werkvertrags. Jeder Auftraggeber erhält sie vor der Beauftragung, jeder Versicherer bekommt sie mit der Rechnung. Alle Beträge verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer, Stand 31. Oktober 2026. Wenn Sie Ihre Schadenhöhe ungefähr kennen, zeigt Ihnen der Rechner die passende Stufe sofort.
Nebenkosten: So sieht ein typisches Haftpflichtgutachten bei uns aus, 18 Lichtbilder und 15 Schreibseiten sind unser Schnitt. Ändern Sie die Werte, wenn Ihr Fall anders liegt.
Gerechnet wird die Strecke hin und zurück, gedeckelt auf 25,00 € Fahrzeugkosten und 142,80 € Fahrtzeit. Bei Vorführung in unserem Haus in Berlin-Mahlsdorf entfällt die Anfahrt.
Schadenhöhe
Reparaturkosten plus Wertminderung
Honorarstufe
nächsthöhere Stufe der Tabelle
Grundhonorar
inklusive 19 % Mehrwertsteuer
Gesamt
Grundhonorar plus übliche Nebenkosten, zuzüglich Anfahrt
Nebenkosten: 18 Lichtbilder 42,84 €, 15 Schreibseiten 32,10 €, Kommunikationspauschale 17,85 €, Fehlerspeicher 95,20 €, Lackschichtdickenmessung 35,70 €.
Bei unverschuldetem Unfall trägt der gegnerische Versicherer diese Kosten vollständig. Sie treten nicht in Vorleistung.
Warum zwei Felder: Die Schadenhöhe ist nicht nur die Reparatursumme. Sie setzt sich aus den Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer und einer etwaigen merkantilen Wertminderung zusammen, und beides zusammen bestimmt die Honorarstufe. Die Wertminderung kennen Sie vorab meist nicht, das ist kein Problem: Lassen Sie das Feld leer, dann rechnet der Rechner nur mit den Reparaturkosten.
Was der Rechner zeigt und was nicht: Er greift auf genau die Honorartabelle zu, die auch in unserem Werkvertrag steht. Dazu kommen die Nebenkosten für Lichtbilder, Schreibarbeit, Kommunikation und Fahrt nach der Nebenkostentabelle weiter unten. Maßgeblich ist am Ende die Schadenhöhe, die wir am Fahrzeug ermitteln, nicht die Schätzung vorab.
| Schadenhöhe bis | Grundhonorar |
|---|---|
| 500 € | 364,14 € |
| 1.000 € | 474,81 € |
| 2.000 € | 648,55 € |
| 3.000 € | 774,69 € |
| 5.000 € | 987,70 € |
| 7.500 € | 1.190,00 € |
| 10.000 € | 1.387,54 € |
| 15.000 € | 1.796,90 € |
| 20.000 € | 2.149,14 € |
| 30.000 € | 2.896,46 € |
| 50.000 € | 4.448,22 € |
Vollständige Honorartabelle mit allen 69 Stufen bis 100.000 € anzeigen
| Schadenhöhe bis | Grundhonorar |
|---|---|
| 500 € | 364,14 € |
| 750 € | 404,60 € |
| 1.000 € | 474,81 € |
| 1.250 € | 530,74 € |
| 1.500 € | 574,77 € |
| 1.750 € | 612,85 € |
| 2.000 € | 648,55 € |
| 2.250 € | 681,87 € |
| 2.500 € | 714,00 € |
| 2.750 € | 744,94 € |
| 3.000 € | 774,69 € |
| 3.250 € | 802,06 € |
| 3.500 € | 831,81 € |
| 3.750 € | 860,37 € |
| 4.000 € | 890,12 € |
| 4.250 € | 915,11 € |
| 4.500 € | 942,48 € |
| 4.750 € | 963,90 € |
| 5.000 € | 987,70 € |
| 5.250 € | 1.012,69 € |
| 5.500 € | 1.038,87 € |
| 5.750 € | 1.059,10 € |
| 6.000 € | 1.085,28 € |
| 6.500 € | 1.119,79 € |
| 7.000 € | 1.155,49 € |
| 7.500 € | 1.190,00 € |
| 8.000 € | 1.231,65 € |
| 8.500 € | 1.272,11 € |
| 9.000 € | 1.312,57 € |
| 9.500 € | 1.349,46 € |
| 10.000 € | 1.387,54 € |
| 10.500 € | 1.432,76 € |
| 11.000 € | 1.466,08 € |
| 11.500 € | 1.512,49 € |
| 12.000 € | 1.549,38 € |
| 12.500 € | 1.588,65 € |
| 13.000 € | 1.632,68 € |
| 13.500 € | 1.674,33 € |
| 14.000 € | 1.711,22 € |
| 14.500 € | 1.752,87 € |
| 15.000 € | 1.796,90 € |
| 16.000 € | 1.864,73 € |
| 17.000 € | 1.934,94 € |
| 18.000 € | 1.999,20 € |
| 19.000 € | 2.071,79 € |
| 20.000 € | 2.149,14 € |
| 21.000 € | 2.231,25 € |
| 22.000 € | 2.300,27 € |
| 23.000 € | 2.370,48 € |
| 24.000 € | 2.447,83 € |
| 25.000 € | 2.491,86 € |
| 26.000 € | 2.568,02 € |
| 27.000 € | 2.642,99 € |
| 28.000 € | 2.727,48 € |
| 29.000 € | 2.798,88 € |
| 30.000 € | 2.896,46 € |
| 32.500 € | 3.061,87 € |
| 35.000 € | 3.245,13 € |
| 37.500 € | 3.433,15 € |
| 40.000 € | 3.633,07 € |
| 42.500 € | 3.834,18 € |
| 45.000 € | 4.057,90 € |
| 47.500 € | 4.254,25 € |
| 50.000 € | 4.448,22 € |
| 60.000 € | 5.378,80 € |
| 70.000 € | 6.164,20 € |
| 80.000 € | 6.664,00 € |
| 90.000 € | 7.354,20 € |
| 100.000 € | 7.758,80 € |
Die Tabelle springt in feinen Stufen, zwischen 500 und 5.000 € in 250-Euro-Schritten. Oben stehen die elf häufigsten Stufen, die vollständige Fassung mit allen 69 Werten klappt darunter auf. Die zu Ihrer Eingabe passende Zeile ist in beiden Tabellen farblich hervorgehoben, so sehen Sie direkt, wie die Stufe zustande kommt.
Kleinstschäden: Liegt der Schaden unterhalb der ersten Stufe, erstellen wir ein Kurzgutachten oder eine Reparaturkostenermittlung zum Pauschalhonorar von 238,00 € inklusive Mehrwertsteuer.
Fahrzeuge ohne vollständige Kalkulationsdaten wie Krafträder, Lkw, Oldtimer, Wohnmobile, Baumaschinen und Sonderfahrzeuge erfordern eine aufwendigere Ermittlung, weil Arbeitswerte und Ersatzteilpreise einzeln zu ermitteln sind. Dafür berechnen wir einen Grundhonoraraufschlag von bis zu 50 %.
Nebenkosten: was zusätzlich anfällt
Nebenkosten decken die Leistungen ab, die nicht in jedem Gutachten anfallen. Berechnet wird nur, was tatsächlich erbracht wurde. Alle Beträge inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Dokumentation, Fahrt und Kommunikation | |
| Fotokosten je Lichtbild | 2,38 € |
| Schreibkosten je Seite | 2,14 € |
| Kommunikationspauschale | 17,85 € |
| Fahrtkosten je Kilometer | 0,50 € |
| Fahrtzeit je angefangener Minute | 2,38 € |
| Fahrtkosten, Obergrenze je Erstbesichtigung | 25,00 € |
| Fahrtzeit, Obergrenze je Erstbesichtigung | 142,80 € |
| Messtechnik und technische Leistungen | |
| Restwertermittlung | 35,70 € |
| Lackschichtdickenmessung | 35,70 € |
| Altfahrzeugzertifikat | 29,75 € |
| Fehlerspeicher auslesen, inklusive Protokoll | 95,20 € |
| Achsvermessung, Eingangsmessung ohne Einstellarbeiten | 214,20 € |
| 3D-Karosserievermessung in Verbindung mit der Gutachtenerstellung, System Spanesi TOUCH | 410,55 € |
| Demontage, je Stunde | 214,20 € |
| Technische Stellungnahmen, je Stunde | 214,20 € |
Was die einzelnen Positionen bedeuten
Lackschichtdickenmessung: Wir messen die Stärke des Lackaufbaus an jedem Bauteil. Weicht sie ab, wurde dort schon einmal lackiert oder gespachtelt. Das trennt den aktuellen Schaden von Vorschäden und ist genau die Position, bei der Versicherer später nachhaken.
Restwertermittlung: Der Wert, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im Ist-Zustand noch hat. Beim Totalschaden entscheidet er mit darüber, was ausgezahlt wird, deshalb ermitteln wir ihn regional und nachvollziehbar.
Altfahrzeugzertifikat: Nach einem schweren Unfall ist nicht automatisch klar, ob Ihr Fahrzeug rechtlich noch ein Gebrauchtfahrzeug ist oder bereits als Altfahrzeug gilt, also als Abfall. Das hat handfeste Folgen, denn ein Altfahrzeug darf nur über anerkannte Verwertungsbetriebe abgegeben werden. Wird es stattdessen regulär verkauft oder transportiert, drohen dem letzten Halter und dem Transporteur im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 100.000 €. Wir nehmen die Einordnung nach einer anerkannten Systematik vor und halten sie in einem Zertifikat fest, das Sie erhalten und das jederzeit online überprüfbar ist. Für Sie heißt das zweierlei: Der Restwert im Gutachten steht auf belastbarem Grund, und der Verkauf des beschädigten Fahrzeugs ist rechtlich sauber.
Achsvermessung: Prüfung der Achsgeometrie auf dem Messstand. Nach einem Anstoß gegen Rad oder Radlauf lässt sich nur so belegen, ob Achsteile verzogen sind, und das sind Positionen im vierstelligen Bereich. Gemeint ist eine reine Eingangsmessung zur Feststellung des Schadens. Einstellarbeiten sind darin nicht enthalten und führen wir auch nicht aus: Das ist Sache der Werkstatt, die das Fahrzeug instand setzt.
3D-Karosserievermessung: Vermessung der tragenden Struktur gegen die Herstellerdaten, bei uns mit dem System Spanesi TOUCH. Sie zeigt Verzug, den man von außen nicht sieht, und ist bei Rahmen- und Längsträgerschäden der einzige belastbare Nachweis. Der Betrag in der Tabelle gilt für die Vermessung im Rahmen einer Gutachtenerstellung, zuzüglich der dafür nötigen Demontage. Wird eine Karosserievermessung einzeln beauftragt, ohne Gutachten, vereinbaren wir das Honorar gesondert.
Fehlerspeicher auslesen: Auslesen der Steuergeräte mit Protokoll. Moderne Fahrzeuge legen Fehler ab, wenn Sensorik oder Assistenzsysteme betroffen sind. Ohne Protokoll streicht der Versicherer die zugehörigen Positionen regelmäßig.
Restwertermittlung: Der Betrag fällt einmalig an. Nur bei Leasingfahrzeugen und bei über eine Autobank finanzierten Fahrzeugen ermitteln wir den Restwert zusätzlich über Restwertbörsen auf dem Sondermarkt, weil die Rechtsprechung das dort verlangt. In diesem Fall fallen 35,70 € je abgefragter Restwertbörse an. Ohne Restwertbörse entsteht dieser Betrag nicht.
Pauschalen außerhalb der Honorartabelle
Nicht jede Leistung hat eine Schadenhöhe. Für diese Fälle gelten feste Pauschalen, die Sie vor der Beauftragung kennen. Alle Beträge inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kurzgutachten oder Reparaturkostenermittlung bei Kleinstschäden | 238,00 € |
| Reparaturbestätigung zu unserem Gutachten, Vorführung in unserem Haus | ohne Kosten |
| Reparaturbestätigung zu unserem Gutachten, Termin bei Ihnen vor Ort | nur Anfahrt, höchstens 167,80 € |
| Reparaturbestätigung nach Eigenreparatur oder ohne Reparaturnachweis | 142,80 € |
| Reparaturbestätigung zu einem fremden Gutachten | 142,80 € |
| Technische Stellungnahme, etwa gegen eine Kürzung, je Stunde | 214,20 € |
| Oldtimer-Kurzgutachten bei Vorführung in unserem Haus | 275,00 € |
| Ausführliches Wertgutachten mit Bewertung nach Baugruppen | 3,5 % des Wertes, mindestens 750,00 € |
Reparaturbestätigung: wann sie möglich ist und was sie kostet
Haben Sie fiktiv abgerechnet, also die Entschädigung auf Gutachtenbasis bekommen und selbst oder günstiger reparieren lassen, brauchen Sie später unter Umständen einen Nachweis über die Reparatur: beim Verkauf, bei einem weiteren Schaden an derselben Stelle oder wenn das Fahrzeug in der Hinweis- und Informationsdatenbank der Versicherer vermerkt ist.
Diese Kosten zahlt der gegnerische Versicherer nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung für sich genommen nicht zum erstattungsfähigen Schaden gehört (Urteil vom 24.01.2017, VI ZR 146/16). Sie bleibt also am Geschädigten hängen, außer sie wird ausnahmsweise zum Nachweis des tatsächlichen Nutzungsausfalls gebraucht oder die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungsaufwand.
Wichtiger als der Preis ist allerdings die Frage, ob sich überhaupt etwas bestätigen lässt. Eine Reparaturbestätigung sagt nicht aus, dass das Fahrzeug wieder gut aussieht. Sie sagt aus, welche Reparaturschritte ausgeführt wurden, und dafür muss man sie nachvollziehen können. Bei kleineren äußeren Schäden geht das am fertigen Fahrzeug. War dagegen eine Seitenwand eingedrückt oder waren dahinterliegende Teile betroffen, lässt sich von außen kaum noch beurteilen, wie instand gesetzt wurde: ob getrennt und eingeschweißt, ob der Korrosionsschutz wiederhergestellt wurde, ob Hersteller-Fügetechniken eingehalten sind.
Dafür braucht es eine reparaturbegleitende Dokumentation, also Bilder und Belege aus dem laufenden Reparaturverlauf, nicht erst vom fertigen Ergebnis. Liegt die nicht vor, können wir bei einem größeren Schaden seriös nichts bestätigen. Aus diesem Grund erstellen wir Reparaturbestätigungen eher selten, und wir sagen Ihnen vorher, ob Ihr Fall dafür taugt. Planen Sie eine Eigenreparatur und wissen schon, dass Sie den Nachweis brauchen, sprechen Sie uns vorher an: Dann lässt sich die Dokumentation von Anfang an richtig anlegen.
Zu den Kosten: Stammt das Gutachten aus unserem Haus und führen Sie das Fahrzeug bei uns vor, berechnen wir nichts. Die Akte liegt vor, der Aufwand ist gering, und Sie müssten den Betrag sonst selbst tragen. Nach einer Eigenreparatur oder ohne Reparaturnachweis berechnen wir 142,80 €, weil dort jede Position einzeln nachvollzogen werden muss.
Ausführliches Oldtimer-Wertgutachten
Ein ausführliches Wertgutachten mit Bewertung nach Baugruppen, Prüfung der Fahrzeughistorie, Marktanalyse und umfangreicher Fotodokumentation rechnen wir mit 3,5 % des ermittelten Wertes ab, mindestens 750,00 €. In der Praxis liegt das Honorar damit meist zwischen 750 und 1.500 €. Bei Einzelstücken, extrem seltenen Exoten und Fahrzeugen ohne belastbare Marktdaten vereinbaren wir das Honorar vorab individuell. Mehr zu Zustandsnoten und Ablauf steht auf unserer Seite zum Oldtimer- und Wertgutachten.
Wann sich ein volles Gutachten nicht lohnt
Nicht jeder Schaden braucht ein Gutachten. Unterhalb der Bagatellgrenze erstattet der gegnerische Versicherer die Gutachterkosten in der Regel nicht, weil der Geschädigte zur Schadenminderung verpflichtet ist. Die Grenze ist nicht gesetzlich festgelegt; die Gerichte ziehen sie je nach Zuständigkeit bei etwa 700 bis 1.000 € netto.
Liegt Ihr Schaden darunter, ist ein Kurzgutachten oder eine Reparaturkostenermittlung der richtige Weg. Wir sehen uns das Fahrzeug an und sagen Ihnen vor der Beauftragung ehrlich, was sich lohnt.
Quotenvorrecht: wie Sie bei Teilschuld doch voll herauskommen
Bei einer Haftungsquote zahlt der gegnerische Versicherer nur seinen Anteil. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, bleibt der Rest oft trotzdem nicht bei Ihnen.
Das Quotenvorrecht kehrt die Reihenfolge um: Ihre Kaskoversicherung gleicht zuerst die Positionen aus, die der Haftpflichtversicherer wegen der Quote offen gelassen hat, und erst danach rechnet sie sich an, was vom Gegner kam. Darunter fallen Sachverständigenkosten, Selbstbeteiligung, Wertminderung und Abschleppkosten.
Ein Beispiel: Bei 70 zu 30 zahlt der gegnerische Versicherer 70 Prozent der Gutachterkosten, die übrigen 30 Prozent laufen über die Vollkasko. Verlangen muss man das allerdings ausdrücklich, von allein weist kaum ein Versicherer darauf hin. Wir sagen Ihnen, welcher Anteil wo hingehört. Mit Rechenbeispielen steht das in unserem Ratgeber Quotenvorrecht bei Mitschuld.
Wie lange dauert es, bis das Geld da ist?
Das Gutachten liegt in der Regel wenige Werktage nach der Besichtigung vor. Wie schnell es in Ihrem Fall geht, sagen wir Ihnen beim Termin. Danach hängt es am Versicherer.
Ist die Haftung eindeutig und der Schaden vollständig gemeldet, zahlen schnelle Versicherer innerhalb von zwei Wochen. Üblich sind drei bis sechs Wochen. Länger wird es, wenn die Schuldfrage noch offen ist oder der Versicherer die polizeiliche Ermittlungsakte anfordert; darauf wartet man je nach Dienststelle mehrere Wochen.
Für unser Honorar gilt das nicht: Sie treten nicht in Vorleistung, der gegnerische Versicherer zahlt unser Honorar direkt an uns.
Schneller geht es mit vollständigen Unterlagen gleich zu Beginn und mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der alle Ansprüche gebündelt geltend macht und Fristen setzt. Bei eindeutiger Haftung zahlt die Gegenseite seine Gebühren mit.
Der Versicherer kürzt das Honorar: was dann gilt
Kürzungen von Sachverständigenhonoraren sind Alltag. Häufig mit dem Argument, das Honorar sei nicht ortsüblich oder die Nebenkosten seien überhöht. Der Bundesgerichtshof hat dazu klargestellt, dass der Geschädigte vor der Beauftragung keine Marktforschung nach dem günstigsten Sachverständigen betreiben muss (Urteil vom 11.02.2014, VI ZR 225/13). Maßgeblich ist, ob die Kosten aus seiner Sicht erforderlich waren.
Wir prüfen jede Kürzung und nehmen fachlich Stellung, positionsweise und mit Bezug auf die vereinbarte Honorartabelle. In den meisten Fällen lässt sich das auf diesem Weg klären, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Eines sollten Sie dabei wissen: Vertragspartner sind Sie, nicht der Versicherer. Was er kürzt, bleibt Teil Ihres Schadenersatzanspruchs und muss von dort geholt werden. Deshalb raten wir von Anfang an zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, nicht erst wenn die Kürzung auf dem Tisch liegt. Bei eindeutiger Haftung zahlt die Gegenseite auch seine Gebühren, und die meisten Kürzungen entstehen dann gar nicht erst. Mehr dazu in unserem Ratgeber Prüfbericht nach Unfall: was tun, wenn gekürzt wird.
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten
Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei 2.000 € Schaden sind es 648,55 €, bei 10.000 € Schaden 1.387,54 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Dazu kommen Nebenkosten für Lichtbilder, Schreibarbeit und Fahrt. Die vollständige Tabelle steht auf dieser Seite. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt der gegnerische Versicherer diese Kosten.
Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?
Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers. Die Gutachterkosten gehören nach § 249 BGB zum erstattungsfähigen Schaden. Sie treten nicht in Vorleistung: Im Werkvertrag weisen Sie den Versicherer an, unser Honorar direkt an uns zu zahlen. Bei eindeutiger Haftung rechnen wir unmittelbar mit ihm ab, ohne dass Sie Ihren Schadenersatzanspruch abtreten müssen.
Was kostet ein Gutachten, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?
Genauso viel wie bei einem Haftpflichtschaden, es gilt dieselbe Honorartabelle nach Schadenhöhe. Im Kaskofall beauftragt allerdings in aller Regel Ihr Versicherer den Sachverständigen. Ein eigenes Gutachten lohnt sich vor allem bei größeren Schäden, weil im Auftrag des Versicherers meist ohne Demontage und ohne Vermessung begutachtet wird. Wer es bezahlt, richtet sich nach Ihren Bedingungen. Fragen Sie vorab nach, manche Versicherer stimmen einem Sachverständigen Ihrer Wahl zu.
Was zahle ich bei einer Teilschuld?
Der gegnerische Versicherer zahlt entsprechend seiner Haftungsquote, bei 70 zu 30 also 70 Prozent des Honorars. Den verbleibenden Anteil übernimmt bei bestehender Vollkaskoversicherung in aller Regel diese, über das Quotenvorrecht. Für Sie bleibt dann meist nichts offen. Ohne Vollkasko sagen wir Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.
Was ist das Quotenvorrecht?
Ein Vorrecht des Geschädigten gegenüber seiner eigenen Kaskoversicherung. Sie muss zuerst die Positionen ausgleichen, die der gegnerische Haftpflichtversicherer wegen der Haftungsquote nicht ersetzt hat, bevor sie sich das vom Gegner Erlangte anrechnen lässt. Dazu gehören Sachverständigenkosten, Selbstbeteiligung, Wertminderung und Abschleppkosten.
Was ist ein Altfahrzeugzertifikat und wann brauche ich es?
Es hält fest, ob Ihr beschädigtes Fahrzeug rechtlich noch ein Gebrauchtfahrzeug ist oder bereits als Altfahrzeug gilt, also als Abfall. Diese Einordnung entscheidet darüber, an wen Sie das Fahrzeug überhaupt abgeben dürfen: Ein Altfahrzeug gehört zu einem anerkannten Verwertungsbetrieb. Wer es regulär verkauft oder transportieren lässt, riskiert als letzter Halter im schlimmsten Fall ein Bußgeld bis zu 100.000 €. Das Zertifikat kostet bei uns 29,75 € und macht zugleich den Restwert im Gutachten belastbar.
Was kostet eine Reparaturbestätigung?
Bei uns nichts, wenn das Gutachten aus unserem Haus stammt und Sie das Fahrzeug bei uns vorführen. Kommen wir zu Ihnen, berechnen wir die Anfahrt, also Fahrzeugkosten und Fahrtzeit mit denselben Obergrenzen wie bei der Erstbesichtigung, zusammen höchstens 167,80 €. Nach einer Eigenreparatur, ohne Reparaturnachweis oder zu einem fremden Gutachten berechnen wir 142,80 €. Zwei Dinge sollten Sie wissen: Der gegnerische Versicherer zahlt die Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung nicht (BGH, VI ZR 146/16). Und bei größeren Schäden lässt sich ohne reparaturbegleitende Dokumentation seriös nichts bestätigen, weil man dem fertigen Fahrzeug den Reparaturweg nicht mehr ansieht.
Gibt es eine gesetzliche Gebührenordnung für Kfz-Gutachter?
Nein. Für privat beauftragte Kfz-Gutachten gibt es keine Gebührenordnung. Üblich und von der Rechtsprechung anerkannt ist die Abrechnung nach Schadenhöhe. Als Vergleichsmaßstab dienen die Honorarbefragung des BVSK und die gemeinsame Umfrage der Verbände VKS, BVK, BVS und FSP. Nur für gerichtlich beauftragte Sachverständige gilt das JVEG.
Sind Ihre Preise Brutto- oder Nettopreise?
Alle Beträge in unserer Honorartabelle und in der Nebenkostenübersicht verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Die Schadenhöhe selbst wird netto angesetzt, also ohne Mehrwertsteuer. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, weisen wir die Umsatzsteuer gesondert aus.
Wonach berechnet sich die Schadenhöhe?
Aus den ermittelten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer zuzüglich einer etwaigen merkantilen Wertminderung. Im Totalschadenfall ist der Wiederbeschaffungswert inklusive Mehrwertsteuer maßgeblich, ohne Abzug des Restwertes.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Unterhalb der Bagatellgrenze erstattet der gegnerische Versicherer die Gutachterkosten in der Regel nicht. Die Gerichte ziehen diese Grenze je nach Zuständigkeit bei etwa 700 bis 1.000 € netto. Darunter ist ein Kurzgutachten oder eine Reparaturkostenermittlung der richtige Weg, bei uns zum Pauschalhonorar von 238,00 € inklusive Mehrwertsteuer.
Darf der Versicherer das Gutachterhonorar kürzen?
Kürzen kann er, berechtigt ist es selten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Geschädigte vorab keine Marktforschung nach dem günstigsten Sachverständigen betreiben (VI ZR 225/13). Wir prüfen jede Kürzung positionsweise und nehmen fachlich Stellung.
Muss ich die Gutachterkosten vorstrecken?
Bei eindeutiger Haftungslage nicht. Grundlage ist unser Werkvertrag mit Honorarvereinbarung und Zahlungsanweisung: Darin weisen Sie den gegnerischen Versicherer an, unser Honorar direkt an uns zu zahlen. Eine Abtretung Ihres Schadenersatzanspruchs verlangen wir dafür nicht. Ist die Haftung unklar oder liegt eine Quote vor, besprechen wir das vor der Beauftragung.
Was kostet ein Gutachten für Wohnmobil, Motorrad oder Oldtimer?
Bei einem Schadengutachten gilt die Honorartabelle, weil es eine Schadenhöhe gibt. Für Fahrzeuge ohne vollständige Kalkulationsdatensätze berechnen wir dabei einen Grundhonoraraufschlag von bis zu 50 %. Ein Wertgutachten ohne Schaden rechnen wir gesondert ab: das Oldtimer-Kurzgutachten bei Vorführung in unserem Haus für 275,00 €, das ausführliche Wertgutachten mit 3,5 % des ermittelten Wertes, mindestens 750,00 €.
Erfahre ich die Kosten, bevor ich beauftrage?
Ja. Die Honorartabelle ist Bestandteil des Werkvertrags, den Sie vor der Beauftragung erhalten. Bei einem Haftpflichtschaden schätzen wir die Schadenhöhe vorab ein und sagen Ihnen, in welche Stufe Ihr Fall voraussichtlich fällt.
Wann zahlt der Versicherer?
Ist die Haftung eindeutig und der Schaden vollständig gemeldet, zahlen schnelle Versicherer innerhalb von zwei Wochen. Üblich sind drei bis sechs Wochen. Länger dauert es, wenn die Schuldfrage noch offen ist oder die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert wird. Unser Honorar müssen Sie nicht vorstrecken: Der gegnerische Versicherer zahlt es direkt an uns.
Wie schnell ist das Gutachten fertig?
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung, gedruckt per Post und als PDF per E-Mail. Muss ein Restwert über Restwertbörsen ermittelt werden, kommt rund ein Tag hinzu.
Bewertungen
Was 458 zufriedene Geschädigte über uns sagen
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Das Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit GmbH wird bei Google mit 5,0 von 5 Sternen bewertet, von Geschädigten aus Berlin und dem Umland. Jede einzelne dieser Bewertungen ist dort öffentlich nachzulesen, mit Name und Datum.



