Kfz Gutachter Vor-Ort-Service
Als Betroffener eines Verkehrsunfalls benötigen Sie einen erfahrenen, zuverlässigen und kompetenten Kfz Gutachter, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug komplett erfasst, um Schadenersatz bei der Versicherung des Unfallverursachers vollständig geltend machen zu können. Wir sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden.
Wir sind die richtigen Sachverständigen für Sie, da wir unabhängig und weisungsfrei Gutachten erstellen. Um den entstandenen Schaden nach einem Unfall an Ihrem Fahrzeug darzulegen, benötigen Sie ein solches Kfz-Gutachten.
Wir erstellen unabhängige Unfallgutachten für:
- Pkw
- Transporter
- Lkw
- Anhänger
- Wohnmobile und Wohnwagen
- Motorräder & Motorroller
- Oldtimer
- Sonderfahrzeuge & Exoten
Mit einem Unfallgutachten haben Sie einen Beweis in der Hand, der für Sie bares Geld bedeutet! Bei uns sind Sie in besten Händen – wir werden gerne für Sie als Kfz Gutachter in Berlin und Brandenburg tätig.
Warum sollte ich einen eigenen Unfallgutachter beauftragen?
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie nach einem unverschuldeten Unfall eine gesunde Portion Skepsis gegenüber der Versicherung Ihres Unfallgegners an den Tag legen und nicht der gegnerischen Versicherung die Ermittlung der Schadenshöhe überlassen.
Sie sollten lieber selber einen Gutachter beauftragen! Denn das ist Ihr gutes Recht und nur so ist sichergestellt, dass Sie auch vollständig entschädigt werden.
Auch wenn Ihnen eine schnelle und unbürokratische Regulierung seitens der Versicherung in Aussicht gestellt wird – lehnen Sie dankend ab und nehmen Sie Ihr Recht auf einen Sachverständigen und Rechtsanwalt Ihrer Wahl wahr.
Es gibt nämlich viele weitere Schadenersatzpositionen, die die meisten Geschädigten gar nicht kennen. Und was man nicht kennt, kann man auch nicht einfordern. Deshalb gibt Ihnen die Gesetzeslage die Möglichkeit, zur Schadensfeststellung nach einem unverschuldeten Unfall einen qualifizierten Unfallgutachter hinzuzuziehen, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.
Beachten Sie: Die Sachverständigenkosten müssen durch den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden und fallen nicht Ihnen zu Last!
Wie wir Ihnen als Kfz Gutachter in Berlin helfen können
Egal, ob es sich nun um einen kleinen oder großen Schaden handelt. Hier sind Sie genau richtig – als erfahrene Sachverständige können wir Ihnen zügig und kompetent helfen!
Die Unfallgutachter des Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüros Sécrit kommen direkt zu Ihnen vor Ort – egal wo in Berlin & Umgebung – und erstellen für Sie professionelle Unfallgutachten.
Mit einem Gutachten sind Sie immer auf der sicheren Seite. Alle entstandenen Schäden werden dokumentiert und die Aufwendungen für die Reparatur ermittelt. Darüber hinaus wird auch eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges, die Reparaturdauer, der Restwert, der Wiederbeschaffungswert, die Wiederbeschaffungsdauer und der Nutzungsausfall benannt.
Nur mit einem qualifizierten Gutachten können Sie Ihren kompletten Schadenersatzanspruch bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.
Bei uns sind Sie daher in besten Händen – wir sind gerne für Sie da.
Kosten für Gutachten werden direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung abgerechnet*
Bei uns brauchen Sie sich als Geschädigte(r) keine Gedanken über die Bezahlung des Gutachtens machen!
Wir rechnen die Kosten für das Unfallgutachten bei eindeutiger Sachlage direkt mit der zahlungspflichtigen Versicherung ab*.
Kfz-Sachverständiger ist jederzeit für Sie erreichbar
Wir bieten Ihnen einen ganz besonderen Service! Unser Sachverständigenbüro ist im Schadenfall rund um die Uhr zu erreichen. Scheuen Sie sich also nicht uns unter 030 755 200 13 anzurufen, wenn Sie unsere Hilfe brauchen. Somit ist gewährleistet, dass die Beweissicherung und Schadenaufnahme schnellst möglichst erfolgen kann und Ihnen kein Nachteil entsteht.
Unfall in Berlin?
Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen ist es schnell passiert und man ist in einen Unfall verwickelt. Als Geschädigter kann man dabei schnell überfordert sein, denn viele Autofahrer wissen nicht, welche Rechte sie nach einem unverschuldeten Schaden haben.
Nach einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte immer einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen, sofern kein Bagatellschaden (Kleinstschäden bis ca. 750,00 Euro Reparaturkosten) vorliegt. Der Geschädigte eines Unfalles ist gut beraten dieses Recht wahrzunehmen, um auf Augenhöhe mit der gegnerischen Kfz-Versicherung zu sein.
Ohne eigenen Gutachter droht finanzieller Schaden!
Die Versicherer versuchen selbstverständlich die Entschädigungszahlungen so gering, wie irgendwie möglich zu halten. Verlässt sich der Geschädigte bei der Schadenfeststellung und -bezifferung nur auf die gegnerische Versicherung, erlebt er häufig eine böse Überraschung. Oftmals werden die Schäden „kleingerechnet“ und Schadenersatzpositionen wie die merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall werden komplett „vergessen“.
Die Gutachtenkosten werden durch die Versicherung des Schädigers übernommen.
Nur ein Schadengutachten eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen garantiert dabei eine wirklich neutrale und komplette Schadensfeststellung. Die dabei anfallenden Gutachtenkosten müssen nach einem unverschuldeten Unfall durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung übernommen werden, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.
Rechtsanwalt einschalten!
Weiterhin ist es immer ratsam einen Anwalt mit der Durchsetzung der eigenen Schadenersatzansprüche zu beauftragen. Auch diese Kosten müssen durch die Versicherung übernommen werden.
Das Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit aus Berlin erstellt als unabhängiges Sachverständigenbüro Gutachten für Fahrzeuge und dessen Aggregate aller Art.
Das sagen unsere Kunden
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Kfz Gutachter Berlin – Wir betreuen Sie dabei Vor-Ort in allen Bezirken:
Haben Sie Fragen?
Neben Unfallgutachten erstellen wir auch Wertgutachten und Oldtimergutachten für Ihr Fahrzeug. Wir sind Ihr Kfz Sachverständigenbüro in Berlin.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich mir selber einen Kfz Gutachter aussuchen?
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
Wie lange dauert die Erstellung des Kfz-Gutachtens?
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken. Muss bzw. soll ich mich darauf einlassen?
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.