• Link zu Facebook
  • Link zu Mail
  • Link zu WhatsApp
030 75520013
Benjamin Sécrit - KFZ-Gutachter Berlin
  • Startseite
  • Unfallgutachten
  • Schaden melden
  • weitere Leistungen
    • Karosserievermessung
    • Oldtimergutachten
    • Motorradgutachten
    • Rollergutachten
    • Wohnmobilgutachten
    • Fahrradgutachten
    • Fahrzeugbewertung
    • Schadenanalyse
    • Kurzgutachten
    • Beweissicherung
    • Gebrauchtwagen-Check
    • Steuergerätediagnose / Fehlerspeicher auslesen
  • Einsatzgebiete
    • Berlin
      • A-F
        • Berlin-Adlershof
        • Berlin-Biesdorf
        • Berlin-Charlottenburg
        • Berlin-Friedrichshagen
        • Berlin-Friedrichshain
      • G-L
        • Berlin-Grünau
        • Berlin-Hellersdorf
        • Berlin-Hohenschönhausen
        • Berlin-Karlshorst
        • Berlin-Karow
        • Berlin-Kaulsdorf
        • Berlin-Köpenick
        • Berlin-Kreuzberg
        • Berlin-Lichtenberg
        • Berlin-Lichtenrade
      • M-R
        • Berlin-Mahlsdorf
        • Berlin-Marienfelde
        • Berlin-Marzahn
        • Berlin-Mitte
        • Berlin-Neukölln
        • Berlin-Oberschöneweide
        • Berlin-Pankow
        • Berlin-Prenzlauer Berg
        • Berlin-Reinickendorf
        • Berlin-Rudow
      • S-Z
        • Berlin-Schöneberg
        • Berlin-Spandau
        • Berlin-Steglitz
        • Berlin-Tempelhof
        • Berlin-Tiergarten
        • Berlin-Treptow
        • Berlin-Wedding
        • Berlin-Weißensee
        • Berlin-Zehlendorf
    • Brandenburg
      • A-F
        • Beelitz
        • Bernau
        • Cottbus
        • Eberswalde
        • Falkensee
        • Fürstenwalde/Spree
      • G-L
        • Großbeeren
        • Hoppegarten
        • Hönow
        • Jüterbog
        • Königs Wusterhausen
        • Ludwigsfelde
        • Luckenwalde
      • M-R
        • Nauen
        • Oranienburg
        • Potsdam
        • Prenzlau
      • S-Z
        • Strausberg
        • Storkow
        • Teltow
        • Trebbin
        • Treuenbrietzen
    • Sachsen-Anhalt
      • Magdeburg
  • Kontakt
  • Termin
  • Über uns
  • Gut zu wissen
    • Qualifiziert nach VDI 5900
    • Formulare
      • Abtretungserklärung
      • Vollmacht Auftrag
      • Widerrufsbelehrung
    • Gutachten – wofür?
    • Ratgeber
    • Ihre Rechte
    • Partner
    • FAQ
    • Glossar
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Menü Menü

Kfz-Gutachter 24/7 Hotline ✆ 030 75520013

Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit GmbH

Summter Straße 229, 12623 Berlin
030 75520013
info@kfz-unfallgutachter.berlin

Google Bewertung

5,0 403 Rezensionen

  • Avatar Annett Schaller ★★★★★ in der letzten Woche
    Unkomplizierte und spontane Terminvergabe, Gutachten innerhalb von 24h, sehr nette und tolle Beratung.
  • Avatar Ines Berger ★★★★★ in der letzten Woche
    Das Gutachterbüro ist absolut empfehlenswert: sehr schnelle, kompetente Bearbeitung! Innerhalb von 4 Werktagen lag das Gutachten … Mehr vor.
  • Avatar Michél Gericke ★★★★★ in der letzten Woche
    Sehr kompetenter und gründlicher Verkehrsgutachter. Der Kontakt lief unkompliziert über WhatsApp und telefonisch, was sehr … Mehr angenehm und effizient war.
    Die Ratschläge, die ich bekommen habe, waren äußerst hilfreich, und man merkt sofort, dass hier viel Erfahrung vorhanden ist.
    Besonders beeindruckt hat mich seine sorgfältige Arbeitsweise. Er hat sogar die Stoßstange gelöst, um hinter die nicht sichtbaren Bereiche zu schauen und mögliche verdeckte Schäden, zum Beispiel an elektronischen Bauteilen, auszuschließen. Man merkt, dass er keine Mühe scheut und wirklich gründlich arbeitet.
    Ein hervorragender Gutachter – klare Empfehlung!

    Ihre Kurznachricht an uns. Detailliertere Anfragen mit Anhängen können Sie hier absenden.

    Erfahrungen & Bewertungen zu Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit
    ProvenExpert.com entsperren ProvenExpert.com immer entsperren Mehr Informationen
    © Benjamin Sécrit - KFZ-Gutachter Berlin
    • Impressum
    • Datenschutz
    Link to: Restwert Link to: Restwert Restwert Link to: Opfergrenze / 130%-Grenze Link to: Opfergrenze / 130%-Grenze Opfergrenze / 130%-Grenze
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
    Telefon Sofortberatung: 030 75520013
    Definitioner
    Geschädigte (Geschädigter)
    Als Geschädigter wird eine Person bezeichnet, die einen Schaden erlitten hat. Der Geschädigte kann beispielsweise Beteiligter eines Autounfalls sein, dem ein Schaden durch einen anderen Verkehrsteilnehmer zugefügt worden ist.
    Nutzungsausfallentschädigung
    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte für die Zeit des Ausfalls seines Fahrzeugs das Wahlrecht zwischen einem Ersatzfahrzeug oder dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug und dem Erhalt einer Entschädigung. Voraussetzung für einen Anspruch auf die Nutzungsentschädigung ist, dass das Fahrzeug während der Ausfallzeit hätte genutzt werden können. Ist der Geschädigte auf Grund seiner unfallbedingten Verletzungen oder aus anderen Gründen dazu nicht in der Lage, muss er nachweisen, dass das Fahrzeug durch Familienangehörige / Lebensgefährten mitgenutzt wird. Nutzungsausfall kann nicht fiktiv abgerechnet werden. Voraussetzung des Anspruchs ist ein tatsächlicher Ausfall des Fahrzeugs. Die Höhe des Betrages für die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten Fahrzeugs des Geschädigten.
    Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung)
    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte für die Zeit des Ausfalls seines Fahrzeugs das Wahlrecht zwischen einem Ersatzfahrzeug oder dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug und dem Erhalt einer Entschädigung. Voraussetzung für einen Anspruch auf die Nutzungsentschädigung ist, dass das Fahrzeug während der Ausfallzeit hätte genutzt werden können. Ist der Geschädigte auf Grund seiner unfallbedingten Verletzungen oder aus anderen Gründen dazu nicht in der Lage, muss er nachweisen, dass das Fahrzeug durch Familienangehörige / Lebensgefährten mitgenutzt wird. Nutzungsausfall kann nicht fiktiv abgerechnet werden. Voraussetzung des Anspruchs ist ein tatsächlicher Ausfall des Fahrzeugs. Die Höhe des Betrages für die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten Fahrzeugs des Geschädigten.