Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger für Beweissicherung in Berlin

Unklare Schuldfrage · Aussage gegen Aussage

Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage in Berlin

Beweise sichern, bevor sie verloren gehen – Anspruch sichern

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Ist die Schuldfrage nach Ihrem Unfall noch offen, entscheidet oft die Beweislage. Wir sichern den Schadenzustand Ihres Fahrzeugs beweissicher, archivieren die Beweismittel und prüfen auf Wunsch, ob der Schaden zum geschilderten Hergang passt.

  • Beweise dokumentiert und sicher archiviert
  • Technische Plausibilitätsprüfung auf Wunsch
  • Beweissicherung als Serviceleistung*
10.000+erstellte Gutachten seit 2008
IST-Zustandbeweissicher gesichert
Archiviertbis die Schuldfrage geklärt ist
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★★★★★
5,0 von 5,0 bei 449 Google-Bewertungen · unabhängig von jeder Versicherung
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Wenn die Schuld noch offen ist

Was ist eine Beweissicherung?

Eine Beweissicherung ist die zeitnahe, dokumentierte Feststellung des Schadenzustands an Ihrem Fahrzeug durch einen unabhängigen Sachverständigen – bevor die Schuldfrage geklärt ist und bevor durch eine Reparatur Beweise verloren gehen.

Gerade wenn Aussage gegen Aussage steht, können Sie sich nicht darauf verlassen, dass berechtigte Schadenersatzansprüche später anstandslos erstattet werden. Wir nehmen den Schaden auf, fotografieren ihn aussagekräftig und archivieren die Beweismittel, bis feststeht, wer für den Schaden aufzukommen hat.

Ist die Schuldfrage geklärt, lässt sich aus den gesicherten Beweismitteln ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten erstellen – ohne dass Sie vorher in Vorleistung für ein Vollgutachten gehen mussten.

Beweissicherung nach einem Unfall – Sachverständiger dokumentiert den Schaden
Beweissicherung – der IST-Zustand wird dokumentiert und für die spätere Klärung archiviert
Warum jetzt handeln?

Wer zu lange wartet, verliert die Beweise

Beweise am Fahrzeug sind flüchtig: Jede Reparatur, jede Wäsche, jeder Tag kostet Aussagekraft.

Das Problem

Reparieren oder abwarten – und die Beweise sind weg

Reparieren Sie das Fahrzeug, bevor die Schuldfrage geklärt ist, ist der ursprüngliche Schadenzustand unwiederbringlich verloren. Warten Sie dagegen mit einem Vollgutachten, riskieren Sie bei späterer Schuldzuweisung, auf den Gutachtenkosten sitzenzubleiben.

Die Gefahr: Ohne gesicherte Beweise steht im Streitfall Ihr Wort gegen das des Unfallgegners – und ein Rechtsstreit kann sich über Jahre ziehen.

Unsere Lösung

IST-Zustand sichern, archivieren, später verwerten

Wir dokumentieren den Schaden sofort beweissicher und legen die Beweismittel für Sie auf Eis. Erst wenn die Schuldfrage geklärt ist, entscheiden Sie über das weitere Vorgehen – ganz ohne Kostenrisiko im Vorfeld.

Ihr Vorteil: Sie sichern Ihre Beweise – und damit Ihren Anspruch – und können später jederzeit ein vollwertiges Gutachten nachziehen.

Schuldfrage unklar? Sichern Sie jetzt Ihre Beweise.

Schnelle Terminvergabe · Vor-Ort-Service in ganz Berlin & Brandenburg · täglich 08:00–23:00 Uhr

So gehen wir vor

Beweissicherung in drei Schritten

Je schneller nach dem Unfall, desto aussagekräftiger die Beweise. Wir kommen zu Ihnen – in ganz Berlin & Brandenburg.

  1. Sofort dokumentieren

    Wir nehmen den Schaden auf, erfassen sämtliche Fahrzeugdaten und erstellen eine aussagekräftige Lichtbilddokumentation des IST-Zustands.

  2. Beweise archivieren

    Die gesicherten Beweismittel bewahren wir für Sie auf, bis die Schuldfrage abschließend geklärt ist – Sie behalten die Fakten jederzeit griffbereit.

  3. Gutachten nach Klärung

    Steht der Verursacher fest, erstellen wir aus den Beweismitteln ein vollwertiges Schadengutachten. Bei Teilschuld werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote erstattet.

Wir sind flexibel – auch nach Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen sind wir täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr erreichbar.

Mehr als nur Fotos

Technische Plausibilitätsprüfung

Steht Aussage gegen Aussage, ist oft die entscheidende Frage: Passt der Schaden überhaupt zum geschilderten Unfallhergang? Als Ingenieur prüfen wir das technisch nachvollziehbar.

Auf Grundlage der Anknüpfungstatsachen analysieren wir die Schadenspuren an Ihrem Fahrzeug – Höhenkorrespondenz der Kontaktbereiche, Verlauf und Richtung der Eindrückungen und Streifspuren – und ordnen ein, ob sie mit dem angegebenen Hergang vereinbar sind.

Diese Einordnung ist ein starkes Argument gegenüber der Versicherung und vor Gericht. Kommt es zum Rechtsstreit, erstellen wir daraus ein Gerichts- oder Parteigutachten.

Teilschuld

Was gilt bei einer Haftungsquote?

Ergibt sich am Ende eine Teilschuld, können Sie Ihre Ansprüche entsprechend der festgelegten Haftungsquote gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Die Kosten des zur Feststellung der Schadenhöhe erstellten Gutachtens werden dann ebenfalls anteilig nach der Quote erstattet. Wichtig: Über das sogenannte Quotenvorrecht können einzelne Positionen wie Sachverständigenkosten oder Wertminderung trotz Mitschuld vorrangig ersetzt werden.

Was Ihnen nach einem Unfall im Detail zusteht, lesen Sie auf unserer Seite Ihre Rechte nach dem Unfall.

Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger
Persönliche Beratung

Lassen Sie sich unverbindlich vom Experten beraten

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir sagen Ihnen, welche Beweise jetzt wichtig sind, und sichern sie für Sie. Je schneller, desto besser.

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit · ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2

Das sagen unsere Kunden

Echte Stimmen, echte Erfahrungen

5,0
★★★★★

449 Bewertungen bei Google

  • Sehr zufrieden mit dem schnellen Service und der zeitnahen Übermittlung zum Anwalt. Gerne wieder, kann ich nur empfehlen. Herzlichen Dank für alles!

    Thomas Sch.

  • Erfahrung, Professionalität, gepaart mit Freundlichkeit und guten Erklärungen – wenn nur überall so gearbeitet werden würde. In jeder Hinsicht zu empfehlen.

    Geschädigter aus Berlin

  • Sehr professionell, unkompliziert, kompetent! Der Kommunikationskanal über WhatsApp ist sehr entspannt, Rückmeldung erfolgt schnell. Deshalb 5 Sterne.

    Marco L.

Zertifiziert, geprüft und organisiert in anerkannten Fachverbänden

ZAK-Zert zertifizierter Kfz-Sachverständiger Nr. 832
VDI-MT 5900 Blatt 2 geprüfter Sachverständiger
Häufige Fragen

Beweissicherung – häufige Fragen

Was kostet die Beweissicherung?

Die reine Beweissicherung – also das Dokumentieren und Archivieren des Schadenzustands – bieten wir bei Vorführung des Fahrzeugs in unserem Büro als Serviceleistung an. Erst das später erstellte Schadengutachten verursacht Kosten; diese trägt bei geklärter Schuld die gegnerische Versicherung, bei Teilschuld anteilig nach Haftungsquote.

Warum nicht gleich ein Vollgutachten erstellen?

Solange nicht feststeht, wer den Unfall verschuldet hat, ist unklar, ob die Gutachtenkosten erstattet werden. Mit der Beweissicherung halten wir zunächst nur die Fakten fest – ohne dass Sie das Kostenrisiko eines Vollgutachtens tragen. Steht der Verursacher fest, ziehen wir das Gutachten nach.

Sollte ich mein Fahrzeug vor der Beweissicherung reparieren lassen?

Nein. Mit einer Reparatur geht der ursprüngliche Schadenzustand unwiederbringlich verloren. Lassen Sie den Schaden zuerst beweissicher dokumentieren – danach können Sie jederzeit reparieren.

Können Sie prüfen, ob der Schaden zum Unfallhergang passt?

Ja. Auf Wunsch führen wir eine technische Plausibilitätsprüfung durch: Wir analysieren die Schadenspuren – Höhenkorrespondenz, Verlauf und Richtung der Eindrückungen – und ordnen ein, ob sie mit dem geschilderten Hergang vereinbar sind. Das ist gerade bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen entscheidend.

Ist die Beweissicherung vor Gericht verwertbar?

Die dokumentierten Beweise und ein daraus erstelltes Gutachten können im Rechtsstreit als Parteivortrag eingebracht werden. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, erstellen wir auf dieser Grundlage ein entsprechendes Gutachten.

* Die reine Beweissicherung (Dokumentation und Archivierung) bieten wir bei Vorführung des Fahrzeugs in unserem Büro als Serviceleistung an. Die Kosten eines später erstellten Schadengutachtens trägt bei unverschuldetem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung, bei Teilschuld anteilig nach Haftungsquote.

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