Kfz-Schaden-Rechner: Ihre Ansprüche nach einem Unfall sofort prüfen
Nach einem unverschuldeten Unfall stellen sich viele Fragen zur Schadensregulierung. Wir bringen Licht ins Dunkel! Tragen Sie die Werte aus Ihrem Gutachten ein und erhalten Sie eine klare Übersicht über alle Ihre finanziellen Möglichkeiten.
Der ultimative Abrechnungs-Assistent
Tragen Sie hier die Werte aus Ihrem Gutachten ein, um Ihre individuellen Abrechnungsmöglichkeiten zu sehen.
Ihre Abrechnungsmöglichkeiten verständlich erklärt
Möglichkeit 1: Reparatur
Sie lassen Ihr Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren. Die gegnerische Versicherung erstattet die vollen Bruttoreparaturkosten, die im Gutachten ausgewiesen sind. In vielen Fällen erhalten Sie zusätzlich die Wertminderung und eine Nutzungsausfallentschädigung.
Möglichkeit 2: Fiktive Abrechnung
Sie entscheiden sich, das Fahrzeug (vorerst) nicht oder nur teilweise zu reparieren und möchten sich den Schaden auszahlen lassen. Hier rechnet die Versicherung auf Basis der Nettoreparaturkosten oder, falls es für sie günstiger ist, auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Totalschadenbasis) ab.
Häufig gestellte Fragen zur Schadensabrechnung
Warum ist die Auszahlung bei fiktiver Abrechnung oft niedriger?
Bei der fiktiven Abrechnung erstattet die Versicherung die Reparaturkosten nur netto, also ohne die 19 % Mehrwertsteuer. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Mehrwertsteuer nur dann anfällt, wenn sie durch eine Reparaturrechnung auch tatsächlich nachgewiesen wird. Bei einer konkreten Reparatur wird die bezahlte Mehrwertsteuer hingegen voll erstattet.
Was genau ist die „merkantile Wertminderung“?
Die merkantile Wertminderung ist ein finanzieller Ausgleich dafür, dass dein Fahrzeug nach einem Unfall als „Unfallwagen“ gilt und auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen geringeren Verkaufswert hat – selbst wenn es perfekt repariert wurde. Dieser Wertverlust steht dir als Geschädigtem zu und wird von uns im Gutachten exakt beziffert.
Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?
Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht, wenn dir dein Fahrzeug unfallbedingt nachweislich nicht zur Verfügung steht und du einen Nutzungswillen hast. Dies ist in der Regel während der Reparaturdauer oder der im Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungsdauer der Fall. Wenn du das beschädigte, aber verkehrssichere Fahrzeug weiternutzt, entfällt der Anspruch für diese Zeit.
Warum brauche ich einen eigenen Gutachter?
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Interesse – sein Ziel ist es, die Kosten für die Versicherung zu minimieren. Als unabhängiges Sachverständigenbüro arbeiten wir ausschließlich für dich. Wir stellen sicher, dass alle deine Ansprüche, wie Wertminderung, Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge, vollständig und korrekt ermittelt werden. Bei einem unverschuldeten Unfall ist unser Gutachten für dich kostenlos, da die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten tragen muss.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Gutachten oder zur Abrechnung?
Wir lassen Sie nicht allein. Als Ihr unabhängiger Partner stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


