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Kostenloser Schaden-Rechner

Kfz-Schaden-Rechner – was steht Ihnen zu?

Sie haben ein Kfz-Gutachten und fragen sich, welche Beträge die gegnerische Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall erstatten muss? Tragen Sie hier einfach die Werte aus Ihrem Gutachten ein – der Rechner zeigt Ihnen sofort, welche Abrechnungswege möglich sind und mit welcher Auszahlung Sie rechnen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Werte finden Sie in Ihrem Gutachten – Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung.
  • Der Rechner vergleicht Reparatur, fiktive Abrechnung und Totalschaden und nennt den jeweiligen Betrag.
  • Er dient der Orientierung – die endgültige Regulierung hängt vom Einzelfall ab.
  • Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite Gutachter- und Anwaltskosten.
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit, VDI-geprüfter Kfz-Sachverständiger in Berlin

Über den Autor

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit

VDI-geprüfter Sachverständiger (VDI-MT 5900 Blatt 2) · ZAK-zertifiziert (Nr. 832) · Ingenieur für Fahrzeugtechnik · Kfz-Mechaniker · über 10.000 erstellte Gutachten.

Tragen Sie die Werte aus Ihrem Gutachten ein

Alle Angaben finden Sie in Ihrem Kfz-Gutachten. Der Rechner zeigt Ihnen sofort Ihre Abrechnungsmöglichkeiten und die zu erwartende Auszahlung.

Bewegen Sie die Regler oder tippen Sie die Werte aus Ihrem Gutachten ein – das Verhältnis und Ihre Optionen erscheinen sofort.

Reparaturkosten brutto

Reparaturkosten netto

Wiederbeschaffungswert brutto

Restwert brutto

Wertminderung

Neu für alt / Wertverbesserung*

Besteuerung des Wiederbeschaffungswerts

Nutzungsausfall (optional)

Nur für die tatsächliche Ausfallzeit, in der Sie ohne nutzbares Fahrzeug waren (während Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung) – nicht automatisch bei fiktiver Abrechnung, wenn Sie das Fahrzeug weiterfahren, und nicht bei nutzbarem Zweitwagen. Tage = 0 lassen, wenn keine Ausfallzeit bestand.

Fahrzeugtyp

Nutzungsausfallklasse
Reparaturdauer (Tage)
Wiederbeschaffung (Tage)

* Der Abzug „neu für alt / Wertverbesserung“ wird erst nach der Grenzwertprüfung angerechnet – nicht vorher (OLG Bamberg).

Nutzungsausfall wird nur für die tatsächliche, fühlbare Ausfallzeit ersetzt – nie rein fiktiv (st. Rspr., u. a. BGH NJW 1976, 1396). Beim Totalschaden gilt die erforderliche Wiederbeschaffungsdauer.

Unverbindliche Orientierung nach der BGH-Systematik – ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen Sachverständigen.

115 %
130-%-Rahmen

Reparaturkosten (inkl. Wertminderung) im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert

100 %
130 %
Reparatur wirtschaftlich
Konkrete Abrechnungmit Rechnungsnachweis, brutto
Fiktive Abrechnungohne Nachweis, netto

Konkrete Abrechnung – im Detail

Fiktive Abrechnung – im Detail

Konkrete Abrechnung = Sie reparieren tatsächlich (oder schaffen ein Ersatzfahrzeug an) und rechnen mit der echten Rechnung ab – die Mehrwertsteuer wird erstattet (außer bei Vorsteuerabzugsberechtigung). Fiktive Abrechnung = Sie lassen sich den Netto-Betrag aus dem Gutachten auszahlen, ohne Reparaturnachweis – ohne Mehrwertsteuer.

Auszahlung

Alternative

Deckelung auf den Wiederbeschaffungsaufwand? Liegen Ihre Netto-Reparaturkosten darüber (unechter Totalschaden), wird zunächst nur der Wiederbeschaffungsaufwand ausgezahlt. Reparieren Sie Ihr Fahrzeug jedoch fachgerecht und nutzen es mindestens sechs Monate weiter, können die Netto-Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt werden – eine Nachzahlung ist dann möglich (BGH VI ZR 220/07). Die fiktive Abrechnung bedeutet keinen Verzicht darauf.

Welche Werte trage ich ein – und wo finde ich sie?

Alle Angaben stehen in Ihrem Kfz-Gutachten. So ordnen Sie sie zu:

Feld im Rechner Wo im Gutachten
Reparaturkosten netto / brutto Kalkulation bzw. Zusammenstellung – netto ist ohne, brutto mit 19 % Mehrwertsteuer.
Wiederbeschaffungswert (WBW) Bewertung – inklusive Angabe der Besteuerungsart (Privatmarkt, differenz- oder regelbesteuert).
Restwert nur bei drohendem oder wirtschaftlichem Totalschaden ausgewiesen.
Wertminderung merkantile Wertminderung, sofern im Gutachten festgestellt.
Reparatur- / Wiederbeschaffungsdauer voraussichtliche Dauer in Tagen laut Gutachten.
Nutzungsausfallklasse Fahrzeug-/Nutzungsausfallgruppe (A–L); im Zweifel fragen Sie uns.

Unsicher, welcher Wert wohin gehört? Rufen Sie uns an – wir gehen Ihr Gutachten kurz mit Ihnen durch.


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Häufige Fragen

Wofür ist dieser Rechner gedacht?

Er gibt Ihnen eine Orientierung, welche Beträge nach Ihrem Gutachten realistisch sind – je nachdem, ob Sie reparieren lassen, fiktiv abrechnen oder ein Totalschaden vorliegt. So sehen Sie auf einen Blick, worauf Sie sich bei der Regulierung einstellen können.

Woher bekomme ich die Werte für die Eingabe?

Alle Werte stehen in Ihrem Kfz-Gutachten (siehe Tabelle oben). Wenn Sie etwas nicht zuordnen können, rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen weiter.

Warum wird bei fiktiver Abrechnung nur netto ausgezahlt?

Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie durch eine tatsächliche Reparatur auch anfällt. Rechnen Sie ohne Reparatur ab (fiktiv), erhalten Sie die Netto-Reparaturkosten – die Umsatzsteuer bleibt zunächst außen vor.

Was bedeutet die Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung gleicht aus, dass ein repariertes Unfallfahrzeug beim Verkauf weniger wert ist als ein unfallfreies. Sie steht Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten zu – sofern im Gutachten festgestellt.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung. Die endgültige Regulierung hängt vom Einzelfall und der Prüfung der Versicherung ab. Maßgeblich ist Ihr Gutachten – bei Kürzungen unterstützt Sie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wer trägt die Gutachter- und Anwaltskosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten und in der Regel auch für Ihren Rechtsanwalt. Für Sie entstehen dann keine Kosten.

Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?

Anspruch besteht, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nachweislich nicht nutzbar ist und ein Nutzungswille besteht – in der Regel für die Reparaturdauer oder die im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer.

Warum sollte ich einen unabhängigen Gutachter beauftragen?

Ein unabhängiger Gutachter arbeitet allein in Ihrem Interesse und erfasst alle Ansprüche vollständig – Wertminderung, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung handelt in deren Interesse. Bei einem unverschuldeten Unfall ist unser Gutachten für Sie kostenlos.

Kann ich nach der Auszahlung noch etwas nachfordern?

Möglicherweise ja. Liegen Ihre Netto-Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand (unechter Totalschaden) und Sie erhalten zunächst nur diesen ausgezahlt, können Sie nachfordern, wenn Sie das Fahrzeug fachgerecht reparieren und mindestens sechs Monate weiternutzen (Integritätsinteresse). Dann sind die Netto-Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersatzfähig (BGH, Urteil vom 29. April 2008, VI ZR 220/07). Die zunächst fiktive Abrechnung ist kein Verzicht auf diese Nachforderung.

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