Kfz-Schaden-Rechner: Ihre Ansprüche nach einem Unfall sofort prüfen
Nach einem unverschuldeten Unfall stellen sich viele Fragen zur Regulierung.
Tragen Sie die Werte aus Ihrem Gutachten ein und erhalten Sie eine klare Übersicht über
Ihre finanziellen Möglichkeiten.
In 2 Minuten
Transparent & verständlich
Der Abrechnungs-Assistent
Tragen Sie die Werte aus Ihrem Gutachten ein. Pflichtfelder sind mit * markiert.
Nutzungsausfall
Hinweis: Die Berechnung dient nur zur Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.
Ihre Abrechnungsmöglichkeiten verständlich erklärt
Option 1: Reparatur
Bei einer fachgerechten Reparatur werden in der Regel die Bruttoreparaturkosten ersetzt, häufig ergänzt um Wertminderung und ggf. Nutzungsausfall.
Option 2: Fiktive Abrechnung
Ohne Reparatur erfolgt die Abrechnung meist auf Basis der Nettoreparaturkosten oder – wenn günstiger – auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands.
Option 3: 130 %-Bereich
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %-Grenze, kann eine Reparatur im Einzelfall zulässig sein (z. B. fachgerechte Reparatur und Weiternutzung).
Häufige Fragen
Warum ist die Auszahlung bei fiktiver Abrechnung oft niedriger?
Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt, da sie grundsätzlich nur bei tatsächlich angefallenen Kosten erstattungsfähig ist (z. B. bei Vorlage einer Reparaturrechnung).
Was ist eine merkantile Wertminderung?
Sie gleicht den Wertverlust aus, der dadurch entsteht, dass ein Fahrzeug nach einem Unfall als „Unfallwagen“ gilt – selbst nach fachgerechter Reparatur.
Wann besteht Anspruch auf Nutzungsausfall?
Wenn das Fahrzeug unfallbedingt tatsächlich nicht genutzt werden kann und ein Nutzungswille besteht – häufig während Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Bei Weiternutzung eines verkehrssicheren Fahrzeugs kann der Anspruch entfallen.
Warum ist ein unabhängiger Gutachter sinnvoll?
Ein unabhängiges Sachverständigenbüro arbeitet für Sie und achtet darauf, dass alle relevanten Positionen (z. B. Wertminderung, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge) korrekt ermittelt werden.
Fragen zu Ihrem Gutachten?
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger unterstütze ich Sie gern bei der korrekten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


