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FAQ · Ihre Rechte
Darf ich mir selbst einen Kfz-Gutachter aussuchen?

Die kurze Antwort: Ja. Sind Sie an einem Unfall unschuldig, haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich weder auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen noch deren Vorschläge akzeptieren – und die Kosten trägt in aller Regel die Gegenseite.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie die freie Gutachterwahl.
- Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Gutachter beauftragt hat oder dessen Gutachten schon vorliegt.
- Der Gutachter der Versicherung steht in einem Interessenkonflikt – er wird von der Seite bezahlt, die den Schaden regulieren muss.
- Die Kosten Ihres unabhängigen Gutachters trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung (Ausnahme: Bagatellschäden unter rund 750 € netto).
- Sie brauchen dafür keine Rechtsschutzversicherung und müssen nichts vorstrecken.
Ja – Sie haben die freie Gutachterwahl
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie selbst entscheiden, wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachtet. Dieses Recht auf freie Wahl des Sachverständigen ist fester Bestandteil der Schadensregulierung – niemand kann Ihnen einen bestimmten Gutachter vorschreiben, auch die gegnerische Versicherung nicht. Sie beauftragen also einen unabhängigen Gutachter, der allein in Ihrem Interesse arbeitet.
Auch wenn die Versicherung schon einen Gutachter geschickt hat?
Ja. Selbst wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden vorbeigeschickt hat oder deren Gutachten schon vorliegt, sind Sie nicht daran gebunden. Sie können weiterhin einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Häufig lohnt sich das sogar besonders: Versicherungsgutachten fallen erfahrungsgemäß niedriger aus und lassen Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall gern unter den Tisch fallen.
Warum ein eigener, unabhängiger Gutachter besser ist
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird von der Seite beauftragt und bezahlt, die am Ende zahlen muss – ein struktureller Interessenkonflikt. Ein unabhängiger Sachverständiger dagegen bewertet den Schaden neutral und vollständig: inklusive verdeckter Schäden, merkantiler Wertminderung, Nutzungsausfall sowie Rest- und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter.
Wer trägt die Kosten?
Bei klarer Haftung des Unfallgegners trägt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des von Ihnen beauftragten Gutachters (§ 249 BGB). Sie müssen nichts vorstrecken und brauchen auch keine Rechtsschutzversicherung. Eine Ausnahme sind reine Bagatellschäden (Reparaturkosten unter rund 750 € netto) – hier genügt oft ein Kurzgutachten.
Lassen Sie sich am Telefon nicht zum „hauseigenen“ Gutachter der Versicherung drängen. Ein höflicher Satz genügt: „Ich habe bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt.“
So beauftragen Sie Ihren eigenen Gutachter
Ganz unkompliziert: Sie rufen an oder schreiben uns kurz per WhatsApp, wir vereinbaren einen Termin – oft noch am selben Tag – und kommen zu Ihnen. Bei eindeutiger Haftung weisen Sie die gegnerische Versicherung an, unser Honorar direkt an uns zu zahlen (Zahlungsanweisung) – Ihr Schadenersatzanspruch wird dabei nicht abgetreten. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen zudem einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
Verwandte Fragen
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie den Versicherungsgutachter nicht akzeptieren – auch dann nicht, wenn er das Fahrzeug bereits besichtigt hat. Sie wählen Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nein. Für die Beauftragung eines eigenen Gutachters bei einem unverschuldeten Unfall brauchen Sie keine Rechtsschutzversicherung. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflicht.
Was kostet mich das, wenn ich Teilschuld habe?
Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten entsprechend der Haftungsquote geteilt. Auch dann lohnt sich ein unabhängiges Gutachten meist, weil es Ihre Ansprüche vollständig sichert. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, können Sie zudem das Quotenvorrecht nutzen und trotz Mitschuld einen Großteil Ihrer Kosten zurückholen.
Unverbindlich · Termin oft noch am selben Tag · täglich 08:00–23:00 Uhr

