Kfz-Gutachter in Berlin & Brandenburg

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung

  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Gutachten zu Aggregatsschäden
  • Fahrzeugbewertungen
  • Schadenmanagement
  • 3D-Karosserievermessung
  • Achsvermessung
  • Motorradrahmenvermessung

Reicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt nicht aus?

Bei einer Schadensabwicklung mit einer KFZ-Versicherung empfiehlt sich dringend ein KFZ-Gutachten. Das gilt zumindest für alle Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen. Ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt genügt nicht, sie nennt nur die Reparaturkosten. Ein KFZ-Sachverständiger berücksichtigt dagegen sämtliche finanziellen Folgen, er widmet sich auch Aspekten wie Nutzungsausfall, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert. Hier finden Sie unseren ganzen Ratgeber zum Thema: Kostenvoranschlag oder Gutachten?.

Möchten Sie in voller Höhe entschädigt werden, beauftragen Sie einen KFZ Gutachter. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss diese Gutachterkosten begleichen, sofern Sie am Unfall keine Schuld tragen.

Ein Gutachten durch einen Sachverständigen zeichnet sich durch Gründlichkeit aus. Der Gutachter listet zum Beispiel penibel sämtliche Einzelschäden auf und beschreibt ausführlich den technischen und optischen Zustand des Fahrzeugs. Er dokumentiert zudem alle Schäden mit Fotos. Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass ein solches Gutachten im Gegensatz zu einem oberflächlichen Kostenvoranschlag vor Gericht Anerkennung findet. Als Unfallbeteiligter sollten Sie bedenken, dass Auseinandersetzungen um die Höhe des Schadensersatzes sowie um die Schuldfrage vor Gericht landen können. Ein KFZ-Gutachten ist in diesem Fall ein wichtiges Beweismittel, ein Kostenvoranschlag hilft Ihnen nicht weiter.

Telefon Sofortberatung: 030 75520013