Kfz-Gutachter Berlin · ehrliche Einschätzung
Kostenvoranschlag fürs Auto in Berlin
Schnell und ehrlich eingeschätzt – nach einem Unfall in Berlin & Umland
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Sie brauchen nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag fürs Auto? Schicken Sie uns ein Foto – wir schätzen den Schaden kostenlos ein und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ob sich ein (bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenfreies*) Gutachten lohnt.
- ✓Foto senden genügt – kostenlose Ersteinschätzung
- ✓Für Sie kostenloses Gutachten* bei unverschuldetem Unfall
- ✓Unabhängig von Versicherern – wir arbeiten nur für Sie
* Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Schadengutachtens (§ 249 BGB). Für Sie entstehen dann keine Kosten.
Kostenvoranschlag fürs Auto – so läuft es bei uns
Sie müssen nicht selbst entscheiden, ob Ihr Schaden ein Bagatellfall ist – das ist unsere Aufgabe. Ein Foto per WhatsApp oder ein kurzer Anruf genügt, wir schätzen den Schaden kostenlos ein.
- Echter Bagatellschaden? Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag – oder ein Kurzgutachten.
- Größerer Schaden? Dann sichert Ihnen ein Gutachten Ihre vollen Ansprüche – bei unverschuldetem Unfall kostenfrei.
- Sie bleiben unabhängig: Den Prüfer der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab – Sie treten nicht in Vorleistung.
Wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Eine gesetzlich fixierte Grenze gibt es nicht, aber die Rechtsprechung hat einen Richtwert entwickelt – die Bagatellschadengrenze. Je nach Gericht liegt sie bei etwa 700 bis 1.000 Euro.
Darunter: Kostenvoranschlag reicht
Bei einem klar erkennbaren Bagatellschaden – etwa einem oberflächlichen Lackkratzer ohne Strukturschaden – genügt ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten wäre hier wirtschaftlich nicht angemessen.
Darüber: Gutachten ist Ihr Recht
Oberhalb der Grenze haben Sie bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten – auf Kosten der gegnerischen Versicherung (§ 249 BGB). Sie wählen Ihren Sachverständigen selbst.
Die Tücke: Als Laie können Sie das wahre Schadensausmaß kaum einschätzen – hinter einem harmlos wirkenden Blechschaden stecken oft Sensorik, Assistenzsysteme oder verformte Träger. Im Zweifel sollte deshalb ein Fachmann kurz draufschauen; das kostet Sie bei uns nichts.
Wenn ein „kleiner Schaden“ plötzlich teuer wird
Vier echte Beispiele aus unseren Gutachten – alle hätten mit einem Kostenvoranschlag als „Kleinschaden“ gegolten. Die Beträge sind Beispielwerte aus realen Fällen; der genaue Betrag hängt vom Fahrzeug ab.
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Tür – Delle mit Lackschaden 3.400 €Reparaturkosten
Reparaturschaden
Zwar nur eine leichte Delle mit Lackschaden – doch eine fachgerechte Instandsetzung ist unumgänglich. Die Tür wird instand gesetzt und neu lackiert, dazu eine Einlackierung Richtung Kotflügel für einen sauberen Farbübergang. Genau das macht die Reparatur teurer, als es zunächst aussieht.
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Stoßfänger hinten 2.150 €Reparaturkosten
Wertminderung150 €Reparaturschaden
Der hintere Stoßfänger war eingekerbt, leicht deformiert und verschrammt. Ein Kostenvoranschlag hätte nur die Reparatur beziffert – die merkantile Wertminderung von 150 Euro wäre unter den Tisch gefallen.
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Seitenwand hinten links 5.950 €Reparaturkosten
Wertminderung150 €Reparaturschaden
Kotflügel und Stoßfänger hinten links verkratzt, der Reifen mit Anstoßspuren, die Felge verschrammt. Weil das Rad einen Stoß abbekommen hat, muss auch die Achsgeometrie geprüft werden – wir haben eine Achsvermessung berücksichtigt. Solche Folgearbeiten treiben die Kosten, ein reiner Kostenvoranschlag hätte sie kaum erfasst.
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Stoßfänger vorne 6.000 €Reparaturkosten
Wertminderung300 €Reparaturschaden
Auf den ersten Blick nicht viel zu sehen – tatsächlich waren Scheinwerfer und Stoßfänger vorne links tief verschrammt, dazu die Sensoren der Einparkhilfe und mehrere Blenden beschädigt. Solche verdeckten Elektronik-Schäden treiben die Kosten in die Höhe.
Warum die Versicherung Sie zum Kostenvoranschlag drängt
Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung oft schnell – mit einem scheinbar freundlichen Angebot: „Ein Kostenvoranschlag genügt“ oder „Wir schicken unseren Prüfer vorbei“. Das klingt hilfsbereit, hat aber einen Hintergrund.
Ein Kostenvoranschlag lässt Wertminderung, Nutzungsausfall und die beweissichernde Dokumentation außen vor – genau die Positionen, die der Versicherung Geld sparen, auf Ihre Kosten. Sie sind aber nicht verpflichtet, den Gutachter oder Prüfer der Gegenseite zu akzeptieren. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst.
Ein Foto per WhatsApp genügt – wir sagen Ihnen ehrlich, ob Kostenvoranschlag oder Gutachten. Unverbindlich und kostenlos.
Wenn Sie ein Gutachten brauchen, dann ein belastbares
Zertifiziert & geprüft
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit ist ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger (nach ISO/IEC 17024, Nr. 832) und VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2 – von Versicherungen und Gerichten anerkannt.
Über 10.000 Gutachten seit 2008
Mehr als 18 Jahre Erfahrung und über 10.000 erstellte Gutachten. Wir wissen, worauf Versicherungen achten – und wo sie gerne kürzen.
Unabhängig – nur für Sie
Wir sind an keine Versicherung gebunden und haben kein Interesse am Reparaturgeschäft. Unser Ziel ist die vollständige, neutrale Ermittlung Ihres Schadens.
Eigene Prüfhalle in Berlin
Karosserie- und Achsvermessung in eigener Halle – damit auch verdeckte Schäden an Rahmen und Fahrwerk sicher erkannt werden. Das Gutachten in der Regel binnen 48 Stunden.

Erst fragen, dann entscheiden – kostenlos
Rufen Sie an oder schicken Sie ein Foto per WhatsApp. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob in Ihrem Fall ein Kostenvoranschlag reicht oder ob sich ein Gutachten lohnt – unverbindlich.
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit · ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2
Versprechen kann jeder. Wir lassen lieber unsere Kunden reden.
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Noch am selben Tag einen Termin bekommen. Alles wurde in Ruhe erklärt – kein Fachchinesisch, keine Hektik.
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Er hat sogar die Stoßstange gelöst, um hinter die nicht sichtbaren Bereiche zu schauen. Man merkt, dass er keine Mühe scheut.
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Das Gutachten ließ keine Fragen zur Schuldklärung offen. Wir haben den Schaden vollständig bezahlt bekommen – ohne Diskussionen.
Zertifiziert, geprüft und organisiert in anerkannten Fachverbänden


Kostenvoranschlag nach Unfall – häufige Fragen
Erstellen Sie auch einen reinen Kostenvoranschlag?
Ja. Bei einem echten Bagatellschaden erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Liegt der Schaden darüber, empfehlen wir Ihnen ehrlich ein vollständiges Gutachten – das bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung zahlt. Schicken Sie uns einfach ein Foto, wir schätzen den Fall kostenlos ein.
Muss ich den Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls wählen Sie selbst, ob Sie einen Kostenvoranschlag oder ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen – und von wem. Sie sind nicht an den Prüfer oder Gutachter der Versicherung gebunden.
Was kostet mich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Gutachtenkosten als Teil des Schadens nach § 249 BGB – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) liegt.
Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
Als Richtwert gilt die Bagatellgrenze von je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag, darüber sichert ein Gutachten Ihnen zusätzliche Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall. Da Laien den Schaden schwer einschätzen können, lohnt im Zweifel eine kurze fachliche Einschätzung.
Was fehlt in einem Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag beziffert nur Reparaturkosten und Ersatzteile. Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Wiederbeschaffungswert und eine beweissichernde Fotodokumentation bleiben außen vor – genau die Positionen, die Ihre Entschädigung erhöhen.





