Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger in Berlin

Kfz-Gutachter Berlin · ehrliche Einschätzung

Kostenvoranschlag fürs Auto in Berlin

Schnell und ehrlich eingeschätzt – nach einem Unfall in Berlin & Umland

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Sie brauchen nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag fürs Auto? Schicken Sie uns ein Foto – wir schätzen den Schaden kostenlos ein und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ob sich ein (bei unverschuldetem Unfall für Sie kostenfreies*) Gutachten lohnt.

  • Foto senden genügt – kostenlose Ersteinschätzung
  • Für Sie kostenloses Gutachten* bei unverschuldetem Unfall
  • Unabhängig von Versicherern – wir arbeiten nur für Sie

* Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Schadengutachtens (§ 249 BGB). Für Sie entstehen dann keine Kosten.

10.000+kalkulierte Gutachten & Stellungnahmen
18 JahreErfahrung mit Unfallschäden
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Ihr Kostenvoranschlag in Berlin

Kostenvoranschlag fürs Auto – so läuft es bei uns

Sie müssen nicht selbst entscheiden, ob Ihr Schaden ein Bagatellfall ist – das ist unsere Aufgabe. Ein Foto per WhatsApp oder ein kurzer Anruf genügt, wir schätzen den Schaden kostenlos ein.

  • Echter Bagatellschaden? Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag – oder ein Kurzgutachten.
  • Größerer Schaden? Dann sichert Ihnen ein Gutachten Ihre vollen Ansprüche – bei unverschuldetem Unfall kostenfrei.
  • Sie bleiben unabhängig: Den Prüfer der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.

Bei einem unverschuldeten Unfall rechnen wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab – Sie treten nicht in Vorleistung.

Die Bagatellschadengrenze

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Eine gesetzlich fixierte Grenze gibt es nicht, aber die Rechtsprechung hat einen Richtwert entwickelt – die Bagatellschadengrenze. Je nach Gericht liegt sie bei etwa 700 bis 1.000 Euro.

Darunter: Kostenvoranschlag reicht

Bei einem klar erkennbaren Bagatellschaden – etwa einem oberflächlichen Lackkratzer ohne Strukturschaden – genügt ein Kostenvoranschlag. Ein Gutachten wäre hier wirtschaftlich nicht angemessen.

Darüber: Gutachten ist Ihr Recht

Oberhalb der Grenze haben Sie bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten – auf Kosten der gegnerischen Versicherung (§ 249 BGB). Sie wählen Ihren Sachverständigen selbst.

Die Tücke: Als Laie können Sie das wahre Schadensausmaß kaum einschätzen – hinter einem harmlos wirkenden Blechschaden stecken oft Sensorik, Assistenzsysteme oder verformte Träger. Im Zweifel sollte deshalb ein Fachmann kurz draufschauen; das kostet Sie bei uns nichts.

Ausführlicher Ratgeber: Kostenvoranschlag oder Gutachten – mit Rechenbeispiel, Vergleichstabelle, Gutachten-Check und den 3 größten Kostenfallen →

Sieht klein aus – kostet viel

Wenn ein „kleiner Schaden“ plötzlich teuer wird

Vier echte Beispiele aus unseren Gutachten – alle hätten mit einem Kostenvoranschlag als „Kleinschaden“ gegolten. Die Beträge sind Beispielwerte aus realen Fällen; der genaue Betrag hängt vom Fahrzeug ab.

Was viele nicht wissen

Warum die Versicherung Sie zum Kostenvoranschlag drängt

Nach einem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung oft schnell – mit einem scheinbar freundlichen Angebot: „Ein Kostenvoranschlag genügt“ oder „Wir schicken unseren Prüfer vorbei“. Das klingt hilfsbereit, hat aber einen Hintergrund.

Ein Kostenvoranschlag lässt Wertminderung, Nutzungsausfall und die beweissichernde Dokumentation außen vor – genau die Positionen, die der Versicherung Geld sparen, auf Ihre Kosten. Sie sind aber nicht verpflichtet, den Gutachter oder Prüfer der Gegenseite zu akzeptieren. Als Geschädigter wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst.

Schaden kostenlos einschätzen lassen

Ein Foto per WhatsApp genügt – wir sagen Ihnen ehrlich, ob Kostenvoranschlag oder Gutachten. Unverbindlich und kostenlos.

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten

Wenn Sie ein Gutachten brauchen, dann ein belastbares

Zertifiziert & geprüft

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit ist ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger (nach ISO/IEC 17024, Nr. 832) und VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2 – von Versicherungen und Gerichten anerkannt.

Über 10.000 Gutachten seit 2008

Mehr als 18 Jahre Erfahrung und über 10.000 erstellte Gutachten. Wir wissen, worauf Versicherungen achten – und wo sie gerne kürzen.

Unabhängig – nur für Sie

Wir sind an keine Versicherung gebunden und haben kein Interesse am Reparaturgeschäft. Unser Ziel ist die vollständige, neutrale Ermittlung Ihres Schadens.

Eigene Prüfhalle in Berlin

Karosserie- und Achsvermessung in eigener Halle – damit auch verdeckte Schäden an Rahmen und Fahrwerk sicher erkannt werden. Das Gutachten in der Regel binnen 48 Stunden.

Benjamin Sécrit, Kfz-Sachverständiger
Persönliche Beratung

Erst fragen, dann entscheiden – kostenlos

Rufen Sie an oder schicken Sie ein Foto per WhatsApp. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob in Ihrem Fall ein Kostenvoranschlag reicht oder ob sich ein Gutachten lohnt – unverbindlich.

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit · ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2

5,0 Sterne bei Google

Versprechen kann jeder. Wir lassen lieber unsere Kunden reden.

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439 Bewertungen bei Google

  • Noch am selben Tag einen Termin bekommen. Alles wurde in Ruhe erklärt – kein Fachchinesisch, keine Hektik.

    Sandra I.

  • Er hat sogar die Stoßstange gelöst, um hinter die nicht sichtbaren Bereiche zu schauen. Man merkt, dass er keine Mühe scheut.

    Michél G.

  • Das Gutachten ließ keine Fragen zur Schuldklärung offen. Wir haben den Schaden vollständig bezahlt bekommen – ohne Diskussionen.

    Thomas K.

Zertifiziert, geprüft und organisiert in anerkannten Fachverbänden

ZAK-Zert zertifizierter Kfz-Sachverständiger Nr. 832
VDI-MT 5900 Blatt 2 geprüfter Sachverständiger
Häufige Fragen

Kostenvoranschlag nach Unfall – häufige Fragen

Erstellen Sie auch einen reinen Kostenvoranschlag?

Ja. Bei einem echten Bagatellschaden erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Liegt der Schaden darüber, empfehlen wir Ihnen ehrlich ein vollständiges Gutachten – das bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung zahlt. Schicken Sie uns einfach ein Foto, wir schätzen den Fall kostenlos ein.

Muss ich den Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls wählen Sie selbst, ob Sie einen Kostenvoranschlag oder ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen – und von wem. Sie sind nicht an den Prüfer oder Gutachter der Versicherung gebunden.

Was kostet mich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?

Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Gutachtenkosten als Teil des Schadens nach § 249 BGB – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) liegt.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Als Richtwert gilt die Bagatellgrenze von je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro. Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag, darüber sichert ein Gutachten Ihnen zusätzliche Ansprüche wie Wertminderung und Nutzungsausfall. Da Laien den Schaden schwer einschätzen können, lohnt im Zweifel eine kurze fachliche Einschätzung.

Was fehlt in einem Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag beziffert nur Reparaturkosten und Ersatzteile. Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Wiederbeschaffungswert und eine beweissichernde Fotodokumentation bleiben außen vor – genau die Positionen, die Ihre Entschädigung erhöhen.

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