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Benjamin Sécrit - KFZ-Gutachter Berlin
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Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit GmbH

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5,0 412 Rezensionen

  • Avatar khalifa lanez ★★★★★ vor 2 Tagen
    Ein guter Mann, sehr nett und Empathish, ich war wirklich begeistert
  • Avatar Paul ★★★★★ vor einer Woche
    Ich bin absolut begeistert von der Unterstützung durch Herrn Sécrit! Nach meinem ersten Unfall war ich ziemlich verunsichert, … Mehr aber Herr Sécrit hat mir sofort den Druck genommen.
    Was mich besonders beeindruckt hat:
    - Er hat mir noch am selben Tag einen Termin ermöglicht
    - Er hat mir alles ganz in Ruhe erklärt und mich perfekt über die nächsten Schritte aufgeklärt. Man merkt sofort, dass er seinen Job mit Herz und Verstand macht
    - Das erstellte Gutachten ist sehr detailliert und professionell
    - Er war jederzeit für Rückfragen erreichbar und hat sich wirklich Zeit für meine Anliegen genommen. Das ist heutzutage absolut keine Selbstverständlichkeit mehr.
    Fazit: kompetent, sympathisch und menschlich einfach top - vielen Dank für die tolle Unterstützung!
  • Avatar N X (Nat) ★★★★★ vor einer Woche
    Absolut zu empfehlen!
    Schnell, sorgfältig, präzise und gut erreichbar.Ich bedanke mich sehr für Ihre Unterstützung.

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    Definitioner
    Geschädigte (Geschädigter)
    Als Geschädigter wird eine Person bezeichnet, die einen Schaden erlitten hat. Der Geschädigte kann beispielsweise Beteiligter eines Autounfalls sein, dem ein Schaden durch einen anderen Verkehrsteilnehmer zugefügt worden ist.
    Nutzungsausfallentschädigung
    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte für die Zeit des Ausfalls seines Fahrzeugs das Wahlrecht zwischen einem Ersatzfahrzeug oder dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug und dem Erhalt einer Entschädigung. Voraussetzung für einen Anspruch auf die Nutzungsentschädigung ist, dass das Fahrzeug während der Ausfallzeit hätte genutzt werden können. Ist der Geschädigte auf Grund seiner unfallbedingten Verletzungen oder aus anderen Gründen dazu nicht in der Lage, muss er nachweisen, dass das Fahrzeug durch Familienangehörige / Lebensgefährten mitgenutzt wird. Nutzungsausfall kann nicht fiktiv abgerechnet werden. Voraussetzung des Anspruchs ist ein tatsächlicher Ausfall des Fahrzeugs. Die Höhe des Betrages für die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten Fahrzeugs des Geschädigten.
    Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung)
    Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte für die Zeit des Ausfalls seines Fahrzeugs das Wahlrecht zwischen einem Ersatzfahrzeug oder dem Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug und dem Erhalt einer Entschädigung. Voraussetzung für einen Anspruch auf die Nutzungsentschädigung ist, dass das Fahrzeug während der Ausfallzeit hätte genutzt werden können. Ist der Geschädigte auf Grund seiner unfallbedingten Verletzungen oder aus anderen Gründen dazu nicht in der Lage, muss er nachweisen, dass das Fahrzeug durch Familienangehörige / Lebensgefährten mitgenutzt wird. Nutzungsausfall kann nicht fiktiv abgerechnet werden. Voraussetzung des Anspruchs ist ein tatsächlicher Ausfall des Fahrzeugs. Die Höhe des Betrages für die Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Fahrzeugkategorie des verunfallten Fahrzeugs des Geschädigten.