Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Kfz-Sachverständiger

24h-Hotline: 030 75520013

  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Oldtimergutachten
  • Gutachten zu Aggregatsschäden
  • Fahrzeugbewertungen
  • Schadenmanagement
  • 3D-Karosserievermessung
  • Achsvermessung
  • Motorradrahmenvermessung

Die gegnerische Versicherung möchte mir einen KFZ-Sachverständigen schicken. Muss bzw. soll ich mich darauf einlassen?

Die Antwort lautet schlicht und einfach „Nein“. Es handelt sich stets um Gutachter, mit denen die gegnerische Versicherung vertragsmäßig kooperiert. Für den Gutachter stellt dies eine verlässliche Einnahmequelle dar. Als Gegenleistung wird er den Schadensumfang möglichst gering darstellen, um den Versicherer finanziell zu entlasten – zum Nachteil des Unfallopfers.

Die Versicherung des Unfallverursachers versucht den Geschädigten von den vermeintlichen „Vorteilen“ zu überzeugen. Hier wird oft die Stresssituation des Opfers ausgenutzt. Schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung, Gutachter mit einer TÜV- bzw. Dekra-Zertifizierung und die Übernahme der Kosten sind die angeführten Argumente.

Lassen Sie sich keinesfalls auf solche Angebote ein. Nur ein unabhängiger Gutachter wird die tatsächliche Schadenshöhe realistisch ermitteln. Neben den Reparaturkosten stellen Nutzungsausfall und Wertminderung einen nicht unbeträchtlichen Teil eines Kfz.-Schadens dar. Den Hinweis auf die Kostenübernahme des Gutachtens können Sie getrost ignorieren. Haben Sie unschuldig einen Schaden erlitten, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für den von Ihnen gewählten Gutachter in jedem Fall übernehmen.

Deshalb: Nur mit einem unabhängigen Gutachten sind Sie auf der sicheren Seite und vor finanziellen Nachteilen geschützt.

Telefon Sofortberatung: 030 75520013