Die 130 %-Regel: So retten Sie Ihr Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden
Ihr Fahrzeug wurde bei einem unverschuldeten Unfall schwer beschädigt und als „wirtschaftlicher Totalschaden“ eingestuft. Die gegnerische Versicherung möchte Ihnen nun den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines ermittelten Restwerts erstatten – ein Vorgehen, das oft als „Abrechnung auf Totalschadenbasis“ bezeichnet wird. Doch was, wenn Sie Ihr vertrautes Fahrzeug gar nicht aufgeben, sondern reparieren lassen möchten? Wussten Sie, dass es eine Ausnahme gibt, die Ihnen genau das ermöglicht? Hier kommt die 130 %-Regel ins Spiel – eine faire Chance für alle, die an ihrem Fahrzeug hängen.
Als VDI-geprüfte KFZ-Sachverständige in Berlin führen wir Sie durch alles, was Sie über die 130 %-Regel wissen müssen. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, die exakten Voraussetzungen, die häufigsten Fallstricke und wie ein professionelles Gutachten Ihr Recht auf die Reparatur sichert.
Inhalt:
- Was ist die 130 %-Regel? Die rechtliche Grundlage einfach erklärt
- Die Kernberechnung: Liegt Ihr Schaden im 130 %-Rahmen?
- Interaktiver 130 %-Regel-Rechner
- Voraussetzungen für die 130 %-Abrechnung
- Häufig gestellte Fragen zur 130 %-Regel
- Fallstricke & Expertenwissen: Was Sie sonst noch wissen müssen
- Fazit



