REPARATUR & KOSTEN

Die 130 %-Regel: So retten Sie Ihr Auto trotz wirtschaftlichem Totalschaden


Aktualisiert: 08.11.2025

Lesedauer: 8 Minuten

Von Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Ihr Fahrzeug wurde bei einem unverschuldeten Unfall schwer beschädigt und als „wirtschaftlicher Totalschaden“ eingestuft. Die gegnerische Versicherung möchte Ihnen nun den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstatten.

Doch was, wenn Sie Ihr vertrautes Fahrzeug behalten und reparieren lassen möchten? Hier kommt die 130 %-Regel ins Spiel – Ihre faire Chance, das Auto zu retten.