Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg

Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Kfz-Sachverständiger

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Nutzungsausfallentschädigung

Bei der Nutzungsausfallentschädigung hat man die Auswahl, ob man als Unfallgeschädigter von der Gegenseite einen Mietwagen bezahlt bekommt, oder sich für eine Nutzungsausfallentschädigung, also eine Geldleistung, entscheidet. Üblicherweise wird dies maximal für zwei Wochen gewährt und dann ausgezahlt. Obwohl das Gesetz eindeutig ist, finden häufig Gerichtsprozesse statt, um dies final zu klären. Wie hoch die jeweilige Entschädigung dann ausfällt, ist abhängig vom Fahrzeugmodell, seiner Ausstattung und dem Alter.

Um die Höhe herauszufinden, wird dafür als Grundlage für die Berechnung eine bestimmte Tabelle mit Werten und Typenbezeichnungen herangezogen. Die sogenannte Nutzungsaus­falltabelle. In dieser Tabelle sind ca. 40.000 Autos nach ihrem jeweiligen Modell eingeteilt. In 11 Gruppen werden sie unterschieden und nach den Buchstaben A bis L. sortiert. Wie hoch der jeweilige Tagessatz ist und welche Angaben für die Berechnung notwendig sind, hängt vom Modell ab. Es gibt große Unterschiede für die Beurteilung und Bewertung: von etwa 20 Euro für einen Kleinstwagen bis zu 180 Euro für ein Fahrzeug der gehobenen Klasse können gezahlt werden. Autos, die 5 Jahre oder älter sind, können gegebenenfalls um eine Gruppe zurückversetzt werden. Wenn sie 10 Jahre im Einsatz waren, können sie um zwei Gruppen zurückgestuft werden. Sehr alte Fahrzeuge werden lediglich nach ihren „Vorhaltekosten“, also nur nach ihren wirklichen Kosten, wie Steuer, Versicherung, Stellplatzmiete usw. berechnet.

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