Unfall – Was tun als Geschädigter? Unfallabwicklung Schritt für Schritt
Aktualisiert: 01.01.2026
Lesedauer: 6 Minuten
Von Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Ein Autounfall ist nicht nur ein Schockmoment, sondern auch der Beginn einer komplexen Schadensabwicklung. Besonders als Geschädigter stehen Sie vor vielen Fragen: Wer hilft mir weiter? Wem kann ich vertrauen? Wie stelle ich sicher, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe?
Als unabhängige Kfz-Gutachter in Berlin begleiten wir Sie mit Erfahrung und Klarheit durch jede Phase – vom Unfallort bis zur Regulierung.
ÜBER DEN AUTOR
Porträtfoto von Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit, VDI-geprüfter Kfz-Sachverständiger in Berlin.
Mit über 18 Jahren Erfahrung und mehr als 10.000 erstellten Gutachten ist es meine Mission, Geschädigten nach einem Unfall zu ihrem Recht zu verhelfen.
Sie hatten einen Unfall? Jetzt kostenlos beraten lassen:
Ärztlich checken lassen, auch bei leichten Beschwerden (z.B. Schleudertrauma kann verzögert auftreten).
Experten einschalten: Unabhängigen Kfz-Gutachter und Fachanwalt für Verkehrsrecht beiziehen – nicht das Schadenmanagement der Gegenseite nutzen.
Wichtig: Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer Versicherung und bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.
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Direkt nach dem Unfall: sichern, dokumentieren, nichts überstürzen
Unfallstelle sichern: Schalten Sie sofort den Warnblinker ein, ziehen Sie eine Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Auf Landstraßen sollte es mindestens 100 Meter, auf Autobahnen 150–200 Meter und in der Stadt ca. 50 Meter entfernt platziert werden.
Notruf: Wählen Sie 112 bei Personenschäden oder Brandgefahr. Die Polizei (110) sollten Sie bei Personenschaden, Fahrerflucht, hohem Sachschaden, Alkohol-/Drogenverdacht oder unklarer Haftung hinzuziehen. Halten Sie den Notruf nach dem Schema „Wo – Was – Wie viele – Welche Art – Warten“ ab.
Pflichtangaben austauschen, aber keine Schuldanerkenntnis abgeben. Nutzen Sie nach Möglichkeit den Europäischen Unfallbericht.
Gesundheit: Auch bei „nur“ Blechschaden ggf. ärztlich untersuchen lassen.
Tipp: Dokumentieren Sie auch kleine Schäden – was anfangs gering wirkt, kann später teurer werden.
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Warum Sie das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung meiden sollten
Der Zentralruf der Autoversicherer wirkt neutral, gehört aber zur Versicherungswirtschaft. Ziel ist häufig, Geschädigte in das Schadenmanagement der Gegenseite zu ziehen.
Mögliche Folgen:
Bewertung durch versicherungseigene Gutachter – tendenziell zu Ihrem Nachteil.
Nutzungsausfall oder merkantile Wertminderung bleiben unberücksichtigt.
Partnerwerkstätten reparieren womöglich nicht streng nach Herstellervorgaben.
Kurz gesagt: Wer zahlen muss, vertritt nicht Ihre Interessen. Treffen Sie Ihre Entscheidungen unbedingt selbstbestimmt.
Als Geschädigte:r dürfen Sie einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. In Berlin kommen wir kurzfristig zu Ihnen, vor Ort oder digital organisiert und dokumentieren den Schaden vollständig.
Ein professionelles Gutachten enthält u. a.:
Reparaturkosten nach Herstellervorgaben (inkl. Arbeits- und Lackierzeiten)
Kosten: Bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflicht die notwendigen Gutachterkosten.
Professionelle Schadensaufnahme vor Ort
Unser unabhängiger Gutachter kommt zu Ihnen und dokumentiert jeden Schaden präzise – für die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen – ausdrücklich empfohlen
Versicherer kürzen häufig Positionen oder konstruieren Mithaftungen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wahrt Ihre Rechte, setzt Ansprüche durch und entlastet Sie sehr.
Anwaltskosten sind bei klarer Haftung des Gegners grundsätzlich erstattungsfähig.
Kein Kostenrisiko bei eindeutiger Haftungslage, aber maximaler Schutz Ihrer Position.
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Ihre Optionen bei der Regulierung
Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl: Die Versicherung des Gegners hat die erforderlichen Kosten zu erstatten.
Fiktive Abrechnung: Auszahlung der im Gutachten kalkulierten Nettoreparaturkosten, ohne Reparaturnachweis.
Totalschaden: Abrechnung auf Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert).
Mobil bleiben: Anspruch auf Mietwagen in angemessener Fahrzeugklasse oder Nutzungsausfallentschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
Wir prüfen mit Ihnen, welche Option wirtschaftlich und praktisch am sinnvollsten ist.
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Weitere erstattungsfähige Positionen – oft „vergessen“
Merkantile Wertminderung (dauerhafter Minderwert des instandgesetzten Fahrzeugs)
Unkostenpauschale (Telefon/Porto etc.)
Abschlepp-, Bergungs- und Standkosten
An-/Abmelde- und Umbaukosten (z. B. Kfz-Kennzeichenhalter, Zubehör)
Kommunikation bündeln: Möglichst über Gutachter/Anwalt, erspart Zeit und vermeidet Auskünfte zu Ihrem Nachteil.
Berlin-Praxis: Kurzfristige Vor-Ort-Besichtigungen sind in allen Bezirken möglich; Werkstatt- und Mietwagenpartner können bei Bedarf empfohlen werden, Ihre Entscheidung bleibt dabei frei.
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So unterstützen wir Sie in Berlin
Schnelle Terminvergabe und Vor-Ort-Besichtigung
Transparente, herstellerkonforme Kalkulation
Komplette Fotodokumentation und klare Empfehlung zur wirtschaftlich sinnvollsten Vorgehensweise
Koordination mit Ihrer Wunschwerkstatt und Ihrem Rechtsanwalt
Direktabwicklung mit der gegnerischen Versicherung, wo möglich
Ziel: Voller Schadensersatz mit minimalem Aufwand für Sie.
Fazit: Ihr Weg zum vollen Schadensersatz
Ein Autounfall ist immer ein einschneidendes Erlebnis, aber mit der richtigen Vorgehensweise können Sie Ihre Ansprüche vollständig und stressarm durchsetzen. Als unabhängige Kfz-Gutachter in Berlin unterstützen wir Sie in jeder Phase – vom Unfallort bis zur vollständigen Regulierung.
Mit unserer Erfahrung und unserem Netzwerk an Partnern begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Sie den vollen Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.
Unsere Empfehlung:
Beweise sichern & nichts überstürzen
Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen
Nicht auf das Schadenmanagement der Gegenseite hereinfallen
Sie hatten einen Unfall? Jetzt kostenlos beraten lassen:
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