GUTACHTEN & RECHT

Das Quotenvorrecht einfach erklärt – So profitieren Sie bei teilweiser Mitschuld nach einem Unfall

Aktualisiert: 02.01.2026
Lesedauer: 10 Minuten
Von Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Das Quotenvorrecht ist ein wichtiger, aber oft unbekannter Grundsatz im deutschen Schadensersatzrecht. Es schützt Geschädigte mit teilweiser Mitschuld davor, finanziell doppelt benachteiligt zu werden, wenn sowohl die eigene Vollkasko als auch die gegnerische Haftpflicht an derselben Schadensposition beteiligt sind.

Gerade nach Verkehrsunfällen liegt die Schuld häufig bei beiden Beteiligten. Genau hier greift das Quotenvorrecht und sorgt dafür, dass zuerst der eigene verbleibende Schaden ausgeglichen wird, bevor der Kaskoversicherer aus dem Anspruch „bedient“ wird.

Das Wichtigste zum Quotenvorrecht auf einen Blick

Das Quotenvorrecht greift bei Verkehrsunfällen mit Teilschuld,
wenn zusätzlich eine Vollkaskoversicherung besteht.
Es ist in § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG gesetzlich geregelt.

  • Die gegnerische Haftpflicht zahlt weiterhin nur nach Quote.
  • Die Quote wird durch das Quotenvorrecht nicht erhöht.
  • Der Geschädigte darf innerhalb der Quote zuerst seine offenen Eigenanteile ausgleichen.
  • Der Regress der Vollkaskoversicherung erfolgt nachrangig.

Ergebnis: Kein „Mehr Geld“, sondern eine faire Reihenfolge – und oft ein deutlich geringerer Eigenanteil.

ÜBER DEN AUTOR

Porträtfoto von Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit, VDI-geprüfter Kfz-Sachverständiger in Berlin.

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit

VDI-geprüfter Sachverständiger (VDI-MT 5900 Blatt 2)

ZAK-Zert zertifiziert (Nr. 832) • Kfz-Mechaniker • Fahrzeugtechnik-Ingenieur

Mit über 18 Jahren Erfahrung und mehr als 10.000 erstellten Gutachten ist es meine Mission, Geschädigten nach einem Unfall zu ihrem Recht zu verhelfen.

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