GUTACHTEN & RECHT

VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2

Neue Standards für Kfz-Gutachter ab 2025

Aktualisiert: 11.01.2026
Lesedauer: 8 Minuten
Von Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit

Neue Mindeststandards für Kfz-Sachverständige ab 2025 – was die Richtlinie regelt, welche Qualifikation gefordert wird und warum sie für Unfallgeschädigte ein entscheidender Orientierungsmaßstab ist.

Was bedeutet die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2?

Die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 definiert einheitliche Mindestanforderungen an Ausbildung, Berufserfahrung und fachtheoretische Weiterbildung von Kfz-Sachverständigen für Fahrzeugschäden und -bewertung. Sie ist kein Gesetz und keine Zertifizierung, aber ein branchenweit anerkannter Qualitätsmaßstab, der Orientierung in einem bislang unregulierten Markt bietet.

Prüfzeichen – VDI MT 5900 Blatt 2
Prüfzeichen
VDI MT 5900 Blatt 2

Warum die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 für Unfallgeschädigte entscheidend ist

Nach einem unverschuldeten Unfall geht es nicht um „eine schnelle Kalkulation“, sondern um vollständige, objektive und prüfbare Beweissicherung. In der Praxis ist genau das häufig der Knackpunkt – weil das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist.

Die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 schafft hier einen klaren Mindestmaßstab für nachvollziehbare Qualifikation und methodisches Vorgehen. Sie hilft dabei, zwischen technischer Schadenfeststellung und reiner Schnellkalkulation zu unterscheiden.

Orientierung im unregulierten Markt

Mindestanforderungen machen Qualität greifbar – statt sich auf Selbstdarstellung oder Werbeversprechen zu verlassen.

Beweissicherung statt Schnellkalkulation

Ein gutes Gutachten dokumentiert Schadenumfang, Reparaturweg und Prüfungen – inkl. verdeckter Schäden, wenn nötig.

Bessere Prüfbarkeit

Werkstatt, Versicherer, Anwalt oder Gericht können sachlich prüfen – weil Methodik, Fotos und Begründungen stimmen.

Weniger Streit als logische Folge

Sauber dokumentierte Gutachten führen typischerweise zu weniger Rückfragen und Kürzungen – ohne Garantie im Einzelfall.

Wichtig: Die VDI-Richtlinie ist kein Gesetz und keine „amtliche Zulassung“. Sie ist ein technischer Qualitätsmaßstab, der Mindestanforderungen beschreibt – und damit ein sachliches Auswahlkriterium für Geschädigte.

Merksatz: Entscheidend ist nicht das Schlagwort – sondern ob der Sachverständige Qualifikation und Vorgehen im konkreten Fall transparent und prüfbar umsetzt (z. B. dokumentierte Prüfschritte, Messungen oder Demontagebefund, wenn erforderlich).

ÜBER DEN AUTOR

Porträtfoto von Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit, VDI-geprüfter Kfz-Sachverständiger in Berlin.

Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit

VDI-geprüfter Sachverständiger (VDI-MT 5900 Blatt 2)

ZAK-Zert zertifiziert (Nr. 832) • Kfz-Mechaniker • Fahrzeugtechnik-Ingenieur

Mit über 18 Jahren Erfahrung und mehr als 10.000 erstellten Gutachten ist es meine Mission, Geschädigten nach einem Unfall zu ihrem Recht zu verhelfen.

Sie hatten einen Unfall? Jetzt kostenlos beraten lassen:

Inhalt

Was bedeutet die VDI-Richtlinie 5900 Blatt 2?

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) ist eine der größten Vereinigungen von Ingenieuren und Naturwissenschaftlern in Deutschland und setzt seit vielen Jahrzehnten technische Standards, die in Forschung und Industrie als Maßstab für Qualität und Professionalität gelten.

Bislang fehlte in Deutschland eine verbindliche Regelung, wer sich Kfz-Sachverständiger nennen darf oder wie die berufliche Qualifikation nachzuweisen ist. Dies führte zu starken Qualitätsunterschieden, die Unfallgeschädigte, die auf fachlich korrekte Beweissicherung angewiesen sind, oft benachteiligten. Die VDI-Richtlinie setzt erstmals ein einheitliches und branchenweit anerkanntes Anforderungsprofil – ein wichtiger Schritt für mehr Qualität und Vertrauen.

Seit dem 1. Februar 2025 gelten definierte Mindestanforderungen an die Qualifikation von Kfz-Sachverständigen. Die VDI-Richtlinie sorgt für mehr Transparenz, Sicherheit und Professionalität – zum Schutz von Unfallgeschädigten, Versicherungen und Gerichten.

✓ Einheitliche Standards

Erstmals gibt es klare, branchenweit anerkannte Anforderungen an Ausbildung, Berufserfahrung und Fachkompetenz von Kfz-Sachverständigen.

✓ Qualitätssicherung

Die Richtlinie setzt einen Rahmen, der die fachliche Qualität fördert und unseriöse bzw. unqualifizierte Anbieter zurückdrängen kann.

✓ Mehr Rechtssicherheit

Gutachten, die fachlich sauber, vollständig und prüfbar aufgebaut sind, bieten in der Regulierung und im Streitfall eine deutlich bessere Grundlage.

Die Gefahren durch unqualifizierte Gutachter

Ein unqualifiziertes oder fehlerhaftes Gutachten kann schwerwiegende Folgen haben. Unfallgeschädigte sind auf professionelle, fachgerechte Beweissicherung angewiesen – doch nicht jeder, der sich Kfz-Sachverständiger nennt, verfügt über die notwendige Qualifikation und Erfahrung. Häufige Probleme:

⚠️ Kürzungen / Ablehnung in der Regulierung

Mangelhafte Gutachten führen häufiger zu Kürzungen, Rückfragen und Streit – bis hin zur Ablehnung einzelner Positionen.

⚠️ Unvollständige Schadenfeststellung

Verdeckte Schäden werden übersehen oder nicht sauber dokumentiert. Das kann später zu Nachträgen, Mehrkosten und Verzögerung führen.

⚠️ Risiko für die Verkehrssicherheit

Werden sicherheitskritische Schäden (z. B. Struktur/Achse/Sensorik) nicht erkannt, kann das zu gefährlichen Folgerisiken führen.

Praxis-Hinweis: Bei modernen Fahrzeugen (Assistenzsysteme, Sensorik, E-Mobilität) steigen die Anforderungen an Dokumentation und technische Einordnung. Genau hier machen „Schnell-Gutachten“ ohne belastbare Qualifikation häufig Fehler – und das wird später teuer oder gefährlich.

Anforderungen an Kfz-Sachverständige nach VDI (MT 5900 Blatt 2)

Die VDI-Richtlinie legt Mindestanforderungen fest, die ein Kfz-Sachverständiger erfüllen muss. Diese dienen als Grundlage, um eine qualitative, objektive und rechtssichere Gutachtenerstellung zu gewährleisten. Neben diesen Mindestanforderungen gibt es weitere Kompetenzen, die ein Sachverständiger besitzen muss, um seiner Rolle gerecht zu werden.

🎓 Abschluss auf Qualifikationsstufe 6 (EQR)

Nachweis über eine anerkannte qualifizierte Ausbildung, z. B. als Kfz-Meister, staatlich geprüfter Techniker, Ingenieur oder Bachelor.

⏱ Berufserfahrung

Mindestens zwei Jahre Erfahrung im Bereich von Fahrzeugschäden und -bewertung als Kfz-Sachverständiger.

📚 Fachtheoretische Schulung

Mindestens 135 Stunden Weiterbildung in Technik, Schadensanalyse, Kalkulation, Beweissicherung und Rechtsgrundlagen.

✓ Sachverständige mit umfassender Kompetenz

Öffentlich bestellte und vereidigte Kfz-Sachverständige sowie von einer akkreditierten Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige erfüllen die Anforderungen der VDI-Richtlinie in der Regel durch ihre nachgewiesene Qualifikation, Erfahrung und Prüfprozesse. Sie stehen für hohe Qualität, Erfahrung und Objektivität bei der Erstellung von Kfz-Gutachten.

Kurz erklärt: Was bedeutet „EQR-Niveau 6“?

„EQR 6“ beschreibt ein Qualifikationsniveau (Europäischer Qualifikationsrahmen), das typischerweise eine fortgeschrittene fachliche Kompetenz und Problemlösungskompetenz voraussetzt (z. B. Meister, Techniker, Bachelor oder vergleichbar). Für Unfallgutachten bedeutet das: solide technische Basis statt „Learning by Doing“ am Schadenfall.

Warum Geschädigte konsequent auf die VDI MT 5900 Blatt 2 achten sollten

Nach einem unverschuldeten Unfall ist ein Gutachten vor allem eins: Beweissicherung. Der Markt ist jedoch weitgehend unreguliert – es gibt große Qualitätsunterschiede. Die VDI MT 5900 Blatt 2 schafft hier Orientierung, weil sie Mindestanforderungen an Qualifikation, Erfahrung und fachliche Methodik beschreibt. Für Geschädigte ist das ein sinnvoller Mindestmaßstab, um Fehlgutachten, verdeckte Schäden und spätere Streitpunkte zu vermeiden.

Orientierung im unregulierten Markt

Mindeststandards machen Qualifikation greifbarer – statt „Selbstauskunft“ oder Werbeaussagen.

Beweissicherung statt Schnellkalkulation

Vollständige Schadenfeststellung (inkl. verdeckter Schäden) und nachvollziehbarer Reparaturweg sind entscheidend – nicht nur ein Rechenblatt.

Bessere Prüfbarkeit

Prüfschritte, Dokumentation und Schadenlogik erleichtern die Einordnung durch Werkstatt, Versicherung, Anwalt und Gericht.

Weniger Streit als logische Folge

Sauber dokumentierte Beweissicherung führt typischerweise zu weniger Rückfragen, Kürzungen und Diskussionen – ohne dass das eine Garantie ist.

Wichtig einzuordnen: Die VDI-Richtlinie ist keine „amtliche Zulassung“. Sie ist aber ein technischer Qualitätsmaßstab, der Mindestanforderungen beschreibt – und damit ein sinnvolles, sachliches Auswahlkriterium für Geschädigte.

Drei Fragen, die Sie einem Gutachter stellen sollten

  1. Welche Qualifikation auf EQR-Niveau 6 bringen Sie konkret mit?
  2. Wie stellen Sie verdeckte Schäden fest (Demontage, Messungen/Vermessung)?
  3. Wie gehen Sie mit Nachträgen um, wenn erst bei Reparaturbeginn zusätzliche Schäden sichtbar werden?

Seriöse Sachverständige beantworten diese Fragen nachvollziehbar – ohne pauschale Versprechen und ohne ausweichende Floskeln.

Was ein gutes Unfallgutachten enthalten sollte (Praxis-Merkmale)

Ein hochwertiges Unfallgutachten ist nicht nur „eine Kalkulation“, sondern eine technisch nachvollziehbare Beweissicherung. Entscheidend ist, dass der gesamte Schadensumfang erfasst wird – auch dann, wenn Schäden zunächst verdeckt sind oder erst bei genauer Prüfung sichtbar werden.

Typische Bestandteile eines guten Gutachtens

  • Vollständige Fotodokumentation inkl. Detailaufnahmen, Übersichten, Anstoßbereich und relevanter Bauteile.
  • Schadenlogik & Plausibilität: schlüssige Einordnung von Schadenbild, Anstoßrichtung und Folgeschäden.
  • Reparaturweg nachvollziehbar beschrieben (Instandsetzen/Erneuern, Herstellervorgaben, Arbeitsschritte).
  • Kalkulation (Arbeitswerte, Lack, Ersatzteile, Nebenkosten) plus relevante Nebenpositionen.
  • Bewertungsbestandteile wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, ggf. merkantile Wertminderung (wenn einschlägig).
  • Nutzungsausfall / Ausfallzeit (sofern anspruchsrelevant) und nachvollziehbare Zeitansätze.
  • Nachträge oder Ergänzungen, wenn im Verlauf zusätzliche Schäden sichtbar werden.

Wichtig: Verdeckte Schäden – Demontage & Messungen können erforderlich sein

In vielen Fällen reicht eine „Sichtprüfung“ nicht aus. Um den vollständigen Schadenumfang festzustellen, kann es sachgerecht sein, dass Teile demontiert werden (z. B. Stoßfängerverkleidung, Radhausschalen, Unterfahrschutz), um dahinterliegende Bauteile (Träger, Pralldämpfer, Sensorhalter, Befestigungspunkte) prüfen zu können.

  • Karosserievermessung kann erforderlich sein, um Struktur- oder Maßabweichungen sicher festzustellen.
  • Achsvermessung kann erforderlich sein, wenn Anstoß / Schadenbild Hinweise auf Fahrwerks-/Lenkgeometrie geben.
  • Eigene Prüfwahl des Sachverständigen: Der Sachverständige entscheidet fachlich anhand des Schadenbilds,
    welche Prüf- und Messmaßnahmen erforderlich sind (Einzelfallprinzip, nicht „Schema F“).
  • Dokumentation der Prüfschritte: Was wurde geprüft, warum, mit welchem Ergebnis – damit die Bewertung nachvollziehbar bleibt.

Praxis-Merksatz: Ein gutes Gutachten ist so aufgebaut, dass ein Dritter (Werkstatt, Versicherung, Anwalt, Gericht) den Schadenumfang und den Reparaturweg prüfen kann – ohne sich auf Annahmen oder „Vertrauen“ verlassen zu müssen.

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Checkliste: Qualifikation in 60 Sekunden prüfen

Wer nach einem Unfall einen Gutachter sucht, will vor allem eins: vollständige Schadenfeststellung und ein prüfbares Gutachten. Mit dieser Kurz-Checkliste lässt sich schnell erkennen, ob ein Sachverständiger fachlich solide aufgestellt ist.

  1. Transparenz: Name/Verantwortlicher ist klar genannt (kein anonymes „Team“).
  2. Ausbildung: Abschluss wird konkret benannt (z. B. Meister/Techniker/Ingenieur/Bachelor; EQR-Niveau ist nachvollziehbar).
  3. Erfahrung: praktische Tätigkeit in Fahrzeugschäden und -bewertung wird plausibel erläutert (nicht nur „seit X Jahren“).
  4. Weiterbildung: Fortbildungen werden konkret benannt (Technik, Kalkulation, Beweissicherung, neue Fahrzeugtechnik).
  5. Methodik: Es wird erklärt, wie Schadenumfang festgestellt wird (Dokumentation, Reparaturweg, Prüfschritte).
  6. Prüfwahl: Der Sachverständige entscheidet einzelfallbezogen über notwendige Prüfungen (z. B. Demontage, Vermessung, Achsvermessung).
  7. Nachträge: Es ist klar geregelt, wie mit verdeckten Schäden umgegangen wird (Nachtrag/Ergänzung nach Demontage).

Merksatz: Ein hochwertiges Unfallgutachten ist vollständig, prüfbar und einzelfallbezogen. „Schnellkalkulationen“ ohne klare Prüfschritte führen häufiger zu Kürzungen oder Streit über verdeckte Schäden.

Mini-Glossar: Begriffe rund um VDI, Gutachten und Prüfungen

Diese Begriffe tauchen in der Praxis häufig auf.

EQR-Niveau 6

Qualifikationsniveau im Europäischen Qualifikationsrahmen. Typische Beispiele: Meister, Techniker, Bachelor oder vergleichbar. Es steht für fortgeschrittene Fachkompetenz und Problemlösungsfähigkeit – wichtig als solide Basis für Unfallgutachten.

Prüfwahl

Fachliche Entscheidung des Sachverständigen, welche Prüf- und Messmaßnahmen im Einzelfall erforderlich sind. Dazu können Demontagebefunde, Funktionsprüfungen oder Vermessungen gehören – abhängig vom Schadenbild.

Demontagebefund

Prüfung verdeckter Bereiche nach dem Entfernen von Verkleidungen (z. B. Stoßfänger, Radhausschale, Unterfahrschutz), um Träger, Halter, Befestigungspunkte oder Sensorik sachgerecht beurteilen zu können.

Karosserievermessung / Achsvermessung

Messverfahren, um Maßabweichungen der Struktur bzw. Veränderungen der Fahrwerks-/Lenkgeometrie objektiv festzustellen. Sinnvoll, wenn Schadenbild/Anstoß Hinweise auf Struktur- oder Fahrwerksbezug geben.

So läuft eine Gutachtenerstellung grundsätzlich ab

Der Ablauf ist in der Praxis meist ähnlich: Zuerst wird der Fall eingeordnet, dann erfolgt die Besichtigung und Dokumentation, anschließend die technische Bewertung und Kalkulation. Je nach Schadenbild können ergänzende Prüfungen (z. B. Demontage, Vermessung) hinzukommen. Ziel ist immer: vollständige, nachvollziehbare Beweissicherung.

1) Erstkontakt & Einordnung

Kurze Klärung: Unfallhergang, Beteiligte, Versicherungsdaten, relevante Unterlagen (Fotos, Reparaturauftrag, ggf. Polizeinummer).

2) Besichtigung & Dokumentation

Sichtprüfung, Fotodokumentation, Aufnahme der Fahrzeugdaten, Schadenbeschreibung. Bei Bedarf Prüfung angrenzender Bauteile und Funktionsprüfungen.

3) Technische Prüfung (Einzelfall)

Je nach Schadenbild können zusätzliche Prüfschritte erforderlich sein: Demontage von Verkleidungen, Karosserie- und Achsvermessung,
Prüfung verdeckter Schäden und Einordnung moderner Fahrzeugtechnik.

4) Kalkulation & Bewertung

Reparaturweg, Arbeitswerte, Ersatzteile, Lackierung, Nebenkosten sowie Bewertungskomponenten (z. B. WBW/Restwert, Wertminderung) – abhängig vom Fall.

5) Übergabe & Nachträge

Übergabe an Auftraggeber und ggf. an weitere Beteiligte. Wenn bei Reparaturbeginn zusätzliche Schäden sichtbar werden, kann ein Nachtrag erforderlich werden.

Hinweis: Ein Gutachten ist immer ein Einzelfallprodukt. Je eindeutiger die Dokumentation und je sauberer die Prüfschritte, desto weniger Streit entsteht später über Schadenumfang, Reparaturweg und Anspruchshöhe.

Ihre Vorteile mit klaren Qualitätsstandards

Für Geschädigte

Mehr Sicherheit, dass der Schaden vollständig erfasst wird – und weniger Risiko von Kürzungen oder Diskussionen über „verdeckte“ Schäden.

Für Gerichte & Anwälte

Prüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit helfen, Streit zu reduzieren. Gutachten mit klarer Methodik sind eine belastbare Grundlage.

Für Versicherungen

Einheitliche Standards erleichtern die Einordnung. Prüffähige Gutachten lassen sich sachlich und effizient bearbeiten.

VDI-MT 5900 Blatt 2 beschreibt notwendige Kompetenzen, Kompetenzstandards sowie Lehr- und Lerninhalte für Sachverständige für Fahrzeugschäden und -bewertung. Ziel ist die Durchsetzung einheitlicher Mindestqualifikationen und Qualitätssicherung – für ein klareres Berufsbild.

— VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 (sinngemäß)

Ein echter Qualitätsgewinn für die Branche

Mit der VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 wird das Berufsbild des Kfz-Sachverständigen klarer definiert und fachlich aufgewertet. Der zentrale Mehrwert liegt darin, dass Qualifikation nicht mehr nur „behauptet“, sondern über Mindestanforderungen vergleichbarer wird. Das schützt Unfallgeschädigte, stärkt die Verkehrssicherheit und reduziert Streit über Gutachtenqualität.

Gleichzeitig wird die Richtlinie ein wichtiger Referenzrahmen für eine professionellere Schadenbewertung: Wer den Schadenumfang sauber ermittelt, dokumentiert und begründet, schafft die Grundlage dafür, dass Ansprüche vollständig reguliert werden können – ohne unnötige Reibungsverluste durch Nachfragen, Kürzungen oder „Standardtexte“, die am Einzelfall vorbeigehen.

Mehr Transparenz

Qualifikation, Erfahrung und Weiterbildung werden greifbarer. Für Geschädigte wird die Auswahl eines geeigneten Sachverständigen einfacher.

Mehr Prüfbarkeit

Gutachtenqualität zeigt sich in nachvollziehbaren Prüfschritten, Beweissicherung und Einzelfallbegründung – nicht in Marketing-Siegeln.

Mehr Akzeptanz

Einheitliche Standards erleichtern die Einordnung. Das kann Regulierungsvorgänge beschleunigen und Konflikte über „Qualifikationsfragen“ reduzieren.

Fazit: Mehr Sicherheit durch klare Standards

Die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 bringt dringend benötigte Struktur in ein bislang stark uneinheitliches Berufsfeld. Für Unfallgeschädigte bedeutet das vor allem: mehr Orientierung, höhere Gutachtenqualität und bessere Prüfbarkeit. Entscheidend bleibt dennoch immer der Einzelfall – und ob der Sachverständige die nötigen Prüf- und Dokumentationsschritte tatsächlich durchführt.

  • höhere Chance auf vollständige Schadenfeststellung (inkl. verdeckter Schäden)
  • weniger Streit über Reparaturweg, Schadenumfang und Anspruchshöhe
  • mehr Vergleichbarkeit durch Mindestanforderungen an Qualifikation und Weiterbildung

Praxis-Tipp: Achten Sie nicht nur auf Begriffe wie „geprüft“ oder „zertifiziert“, sondern darauf, ob der Gutachter Prüfwahl und Methodik transparent darstellt (z. B. Demontage/Messungen/Vermessung, wenn erforderlich).

Benötigen Sie nach dem Unfall ein unabhängiges Gutachten?

Die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 ist kein Gesetz – aber ein belastbarer Mindestmaßstab für Qualifikation und Methodik. Wenn es auf vollständige Beweissicherung ankommt (inkl. verdeckter Schäden, Prüfschritte, Dokumentation), lohnt es sich, konsequent nach diesem Standard auszuwählen.

Hinweis für Berlin & Umgebung: Wir erfüllen die Anforderungen der VDI-Richtlinie (Ausbildung, Erfahrung und Weiterbildung) und erstellen Unfallgutachten mit prüfbarer Methodik – auf Wunsch inklusive weitergehender Prüfungen (z. B. Demontagebefund, Vermessung/Achsvermessung), wenn das Schadenbild es erfordert.

Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit GmbH

Summter Straße 229, 12623 Berlin

info@kfz-unfallgutachter.berlin

Hinweis: Die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 ist kein Gesetz und keine amtliche Zulassung. Sie beschreibt Mindestanforderungen an Qualifikation und Methodik und bietet Geschädigten eine klare Orientierung bei der Gutachterwahl.