Professionell, unabhängig & kompetent
Unfallgutachten in Berlin
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Unfall gehabt? Jetzt anrufen und beraten lassen!
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Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
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Wir helfen Ihnen im Schadenfall – schnell & zuverlässig
Wir helfen Dir im Schadenfall – schnell & zuverlässig
* Unserem Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit wurde durch die ZAK-Zert GmbH die besondere Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger für Fahrzeugschäden und -bewertung nach dem akkreditierten Zertifizierungsprogramm nach DIN/EN ISO/IEC 17024 bescheinigt (Zertifikat Nr.: 832).
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie zahlreiche Rechte. Nutzen Sie diese!
Nach einem unverschuldeten Unfall hast Du zahlreiche Rechte. Nutze diese!
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie immer das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Auch wenn die gegnerische Versicherung Ihnen einen eigenen Unfallgutachter vorschlägt, müssen Sie diesen nicht akzeptieren. Wenn Sie unschuldig an dem Unfall sind, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Nach dem Schaden klug sein – beauftragen Sie jetzt ein Unfallgutachten!
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls hast Du immer das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl zur Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen.
Auch wenn die gegnerische Versicherung Dir einen eigenen Unfallgutachter vorschlägt, musst Du Sie diesen nicht akzeptieren.
Wenn Du unschuldig an dem Unfall bist, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.
Nach dem Schaden klug sein – beauftrage jetzt ein Unfallgutachten!
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Die Gutachtenkosten rechnen wir bei Haftpflichtschäden direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten. Mit einem qualifizierten Unfallgutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch nachweisen und den Schaden in voller Höhe erstattet bekommen. Als erfahrenes Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und prozesssichere Schadengutachten für eine Vielzahl von Fahrzeugtypen:
Wir erstellen Schadengutachten, die alle relevanten Faktoren berücksichtigen, um eine reibungslose Abwicklung des Schadenfalls oder eine erfolgreiche gerichtliche Auseinandersetzung sicherzustellen.
Unsere Unfallgutachten beinhalten:
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten benötigen, können Sie uns als unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro vertrauen. Mit unseren qualifizierten und unabhängigen Gutachten können Sie Ihren Schadenersatzanspruch erfolgreich geltend machen und den Schaden in voller Höhe erstattet bekommen.
Wenn Du nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten benötigst, kannst Du uns als unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro vertrauen. Mit unseren qualifizierten und unabhängigen Gutachten kann Du Deinen Schadenersatzanspruch erfolgreich geltend machen und den Schaden in voller Höhe erstattet bekommen.
Das sagen unsere Kunden
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Unsere Unfallgutachten werden stets auf Basis der neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen erstellt. Hierbei berücksichtigen wir auch die Herstellervorgaben sowie den aktuellen Stand der Technik. So können Sie sicher sein, dass Ihr Gutachten fundiert und aussagekräftig ist.
Unsere Schadengutachten beinhalten eine digitale Fotodokumentation, die sämtliche Beschädigungen am Fahrzeug aufzeigt. Auch Umbauten, wie z.B. eine Fahrzeugtieferlegung oder Leichtmetallfelgen, werden bei der Begutachtung berücksichtigt. Somit ist eine transparente und nachvollziehbare Bewertung des Schadens möglich.
Unsere Kfz Gutachter führen eine umfassende Diagnose des Unfallschadens durch. Hierbei lesen wir die Fehlerspeicher und Steuergeräte des Fahrzeugs aus und können somit auch Schäden an elektronischen Bauteilen diagnostizieren. Sofern notwendig, setzen wir ein Vermessungssystem ein, um eine 3D-Karosserievermessung durchzuführen. Somit bleiben keine Schäden unentdeckt und eine präzise Bewertung des Schadens ist gewährleistet.
Die Begutachtung eines Unfallschadens kann direkt an der Unfallstelle, in der Werkstatt, beim Vor-Ort Termin beim Auftraggeber oder bei uns in der Prüfhalle durchgeführt werden.
Unser Kfz-Sachverständigenbüro ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Großraum Berlin & Brandenburg tätig. Wir legen großen Wert auf beste Beratung, Qualität und Zuverlässigkeit bei der Gutachtenerstellung. Unser Ziel ist es, Ihnen eine reibungslose Unfallabwicklung zu garantieren. Von der Schadensaufnahme bis hin zur Regulierung begleiten wir Sie zuverlässig und kompetent. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von uns ein stichhaltiges Gutachten erstellen.
Schauen Sie sich unsere Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst.
Unser Kfz-Sachverständigenbüro ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich im Großraum Berlin & Brandenburg tätig. Wir legen großen Wert auf beste Beratung, Qualität und Zuverlässigkeit bei der Gutachtenerstellung. Unser Ziel ist es, Dir eine reibungslose Unfallabwicklung zu garantieren. Von der Schadensaufnahme bis hin zur Regulierung begleiten wir Dich zuverlässig und kompetent. Profitiere auch Du von unserer langjährigen Erfahrung und lass Dir von uns ein stichhaltiges Gutachten erstellen.
Schaue Dir unsere Referenzen an und überzeuge Dich selbst.
Einen Unfallschaden umfassend zu begutachten erfordert viel Erfahrung und Know-how. Wir sind stets auf dem neuesten Stand der Technik und können Ihnen somit eine exakte Diagnose des Schadens liefern.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie uns auch Ihr Kfz-Gutachten erstellen. Wir garantieren Ihnen eine präzise und aussagekräftige Bewertung Ihres Unfallschadens.
Einen Unfallschaden umfassend zu begutachten erfordert viel Erfahrung und Know-how. Wir sind stets auf dem neuesten Stand der Technik und können Dir somit eine exakte Diagnose des Schadens liefern.
Vertraue auf unsere langjährige Erfahrung und lass Dir uns auch Dein Kfz-Gutachten erstellen. Wir garantieren Dir eine präzise und aussagekräftige Bewertung Deines Unfallschadens.
Die Kosten für ein Unfallgutachten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, da sie zu den Schadenersatzansprüchen gehören.
Wenn Sie unschuldig an dem Unfall sind, müssen Sie die Kosten für das Gutachten nicht vorab bezahlen.
Unser Sachverständigenhonorar rechnen wir direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab.
Die Kosten für ein Unfallgutachten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, da sie zu den Schadenersatzansprüchen gehören.
Wenn Du unschuldig an dem Unfall bist, musst Du die Kosten für das Gutachten nicht vorab bezahlen.
Unser Sachverständigenhonorar rechnen wir direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab
Zur Besichtigung Ihres Fahrzeuges kommen unsere Unfallgutachter selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, zu Ihrer Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Unser Angebot gilt übrigens für ganz Berlin & Brandenburg.
Zur Besichtigung Deines Fahrzeuges kommen unsere Unfallgutachter selbstverständlich auch zu Dir nach Hause, zum Unfallort, zu Deiner Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Deines Vertrauens.
Unser Angebot gilt übrigens für ganz Berlin & Brandenburg.
Gerne können Sie auch zu uns kommen. In unserer modernen Prüfhalle stehen uns neben einer Hebebühne alle Möglichkeiten zur Verfügung, Ihr Fahrzeug gründlich zu untersuchen. Somit können wir bei Bedarf auch den Schadensbereich freilegen und Anbauteile – wie beispielsweise Stoßfänger etc. – demontieren, um eventuelle Beschädigungen an dahinterliegenden Bauteilen und somit den gesamten Schaden festzustellen und zu dokumentieren.
Unsere Servicebereitschaft kennt keine starren Öffnungszeiten. Wir sind flexibel – wir stehen Ihnen auch nach Ihrem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos bei Ihnen zulassen. Ansonsten erfolgt die Fahrzeugbegutachtung am nächsten Tag bzw. nach Absprache, oder in unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle.
Unsere Servicebereitschaft kennt keine starren Öffnungszeiten. Wir sind flexibel – wir stehen Dir auch nach Deinem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Besichtigung Deines Fahrzeuges erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos bei Dir zulassen. Ansonsten erfolgt die Fahrzeugbegutachtung am nächsten Tag bzw. nach Absprache, oder in unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Schadengutachten wird anschließend per Post oder E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt. Sie bekommen das Unfallgutachten nebst Lichtbildanlage immer in gebundener Form per Post und zusätzlich als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.
Wir bieten dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter zeitgemäße und professionelle Schadengutachten im Großraum Berlin & Brandenburg.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Schadengutachten wird Dir anschließend per Post oder E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Deinen Rechtsanwalt versandt. Du bekommst das Unfallgutachten nebst Lichtbildanlage auf Wunsch immer in gebundener Form per Post und zusätzlich als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.
Wir bieten dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter zeitgemäße und professionelle Schadengutachten im Großraum Berlin & Brandenburg.
Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn Sie einen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht haben oder wenn Ihr Fahrzeug durch ein anderes versichertes Schadenereignis beschädigt wurde. Dazu zählen u. a. beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand, Einbruch oder Diebstahl. Man unterscheidet hier nach Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden.
Im Kaskoschadenfall haben Sie gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche. Diese sind strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall zu trennen. Im Kaskoschadenfall haben Sie – anders als im Haftpflichtschadenfall – keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten. Hier werden wir ggfs. im Auftrag Ihrer Kaskoversicherung tätig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Ein Kaskoschaden liegt dann vor, wenn Du einen Schaden an Deinem Kraftfahrzeug durch einen Unfall selbst verursacht hast oder wenn Dein Fahrzeug durch ein anderes versichertes Schadenereignis beschädigt wurde. Dazu zählen u. a. beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung, Brand, Einbruch oder Diebstahl. Man unterscheidet hier nach Vollkaskoschaden und Teilkaskoschaden.
Im Kaskoschadenfall hast Du gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Schadenersatz. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche. Diese sind strikt von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall zu trennen. Im Kaskoschadenfall hast Du – anders als im Haftpflichtschadenfall – keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachtenkosten. Hier werden wir ggfs. im Auftrag Deiner Kaskoversicherung tätig. Bitte erkundige Dich bei Deiner Versicherung.
Gibt es zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Kaskoversicherung im Kaskoschadensfall Meinungsverschiedenheiten, so ist in den allermeisten Kaskoversicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vertraglich vereinbart.
Wenn der Konflikt technischer Natur ist, so kann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden. In einem Sachverständigenverfahren dürfen Sie einen Kfz-Sachverständigen benennen.
Wir beraten Sie gerne.
Gibt es zwischen dem Versicherungsnehmer und seiner Kaskoversicherung im Kaskoschadensfall Meinungsverschiedenheiten, so ist in den allermeisten Kaskoversicherungsbedingungen ein Schiedsverfahren vertraglich vereinbart.
Wenn der Konflikt technischer Natur ist, so kann die Meinungsverschiedenheit in einem Sachverständigenverfahren gelöst werden. In einem Sachverständigenverfahren darfst Du einen Kfz-Sachverständigen benennen.
Wir beraten Dich gerne.
Häufig gestellte Fragen
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.