Fahrrad · E-Bike · Pedelec
Fahrradgutachten in Berlin & Brandenburg
Unabhängige Begutachtung für Fahrrad, E-Bike und Pedelec
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Nach einem unverschuldeten Fahrradunfall haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Wir sichern Ihren Schaden beweissicher – und rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
- ✓Freie Gutachterwahl nach unverschuldetem Unfall
- ✓Eigene Prüfhalle für die Rahmen- und Strukturprüfung
- ✓Kostenlos bei unverschuldetem Haftpflichtschaden*
Fahrradgutachten in Berlin – unabhängig und qualifiziert
Ein Fahrradgutachten ist ein unabhängiges Schadengutachten, das nach einem Fahrradunfall den Schadenumfang, die Reparaturkosten, eine etwaige Wertminderung und den Wert Ihres Fahrrads, E-Bikes oder Pedelecs beweissicher dokumentiert.
Nach einem unverschuldeten Fahrradunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Fahrrad-Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Das Gutachten dient der Beweissicherung und stellt den gesamten Schadenumfang präzise fest – so sichern Sie Ihren Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung oder dem Unfallgegner.
Als unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und rechtssichere Schadengutachten für Fahrrad, E-Bike und Pedelec – damit Ihnen der Schaden in voller Höhe erstattet wird.


Das Fahrradgutachten beinhaltet
In unseren Schadengutachten ermitteln wir alle Faktoren, die für eine reibungslose Schadenregulierung und die juristische Geltendmachung erforderlich sind.
- Rahmenvermessung (falls erforderlich) – zur Feststellung struktureller Schäden
- detaillierte Reparaturkostenkalkulation – für eine realistische Kostenbewertung
- Reparaturweg und Reparaturdauer – für eine sachgerechte Instandsetzung
- Bewertung des Fahrrads – aktuelle Wertermittlung für eine gerechte Entschädigung
- Angaben zur Wertminderung – falls das Fahrrad nach dem Unfall an Wert verliert
- Ermittlung des Restwerts – zur Berücksichtigung in der Abrechnung
- Erfassung von Sonderzubehör und Umbauten – alle wertbeeinflussenden Faktoren
- aussagekräftige digitale Fotodokumentation – zur genauen Beweissicherung
Unsere Gutachten basieren auf den neuesten gesetzlichen Regelungen, aktuellen Gerichtsurteilen sowie den Herstellervorgaben und dem neuesten Stand der Technik – so werden Ihre Ansprüche rechtssicher dokumentiert.

Rahmen- und Strukturprüfung – wir sehen, was andere übersehen
Gerade bei Carbon- und Aluminiumrahmen entscheidet ein Haarriss über die Fahrsicherheit – und ist mit bloßem Auge oft nicht zu erkennen. Als Ingenieurbüro mit eigener Prüfhalle prüfen wir das strukturiert.
„Sieht doch heil aus“ – und der Rahmenschaden bleibt verborgen
Nach einem Sturz oder Zusammenstoß wird bei Fahrrädern häufig nur oberflächlich geprüft. Ein feiner Riss im Carbon, eine Delle oder ein Verzug am Aluminiumrahmen bleibt dabei leicht unentdeckt.
Die Gefahr: Ein geschädigter Rahmen kann plötzlich versagen – ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Und bei fiktiver Abrechnung wird der wahre Schaden nie erfasst, gerade bei hochwertigen E-Bikes und Pedelecs.
Wir prüfen Rahmen und Struktur in der eigenen Prüfhalle
Besteht der Verdacht auf einen strukturellen Schaden, untersuchen wir Rahmen und tragende Bauteile in unserer eigenen Prüfhalle – bei Bedarf legen wir den Schadensbereich frei und demontieren Anbauteile, um verdeckte Schäden festzustellen.
Ihr Vorteil: Ein tatsächlicher Rahmenschaden wird beweissicher dokumentiert – und Sie erhalten die volle Schadenssumme, egal ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen.
Termin oft noch am selben Tag · Vor-Ort-Service in ganz Berlin & Brandenburg · täglich 08:00–23:00 Uhr
Was kostet das Fahrradgutachten?
Die Kosten für das Fahrradgutachten gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, müssen Sie die Gutachtenkosten bei uns daher nicht vorausbezahlen.
Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar bei eindeutiger Sachlage mittels Zahlungsanweisung direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab – so müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

Begutachtung bei Ihnen oder in unserer Prüfhalle
Zur Begutachtung Ihres Fahrrades kommen unsere Sachverständigen selbstverständlich zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, an Ihre Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Unser Angebot gilt für ganz Berlin & Brandenburg.
- Vor Ort bei Ihnen
Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrrad steht. Die Besichtigung erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern die Lichtverhältnisse beweissichernde Fotos zulassen – ansonsten am Folgetag oder in unserer ausgeleuchteten Prüfhalle.
- In unserer Prüfhalle
In unserer modernen Prüfhalle stehen Hebebühne und Messtechnik bereit. Bei Bedarf legen wir den Schadensbereich frei und demontieren Anbauteile, um verdeckte Schäden an Rahmen und tragenden Bauteilen festzustellen.
- Schnell zum Gutachten
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Sie erhalten das Gutachten inklusive Lichtbildanlage als PDF per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich gebunden per Post.
Wir sind flexibel – auch nach Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen sind wir täglich von 08:00 bis 23:00 Uhr für Sie erreichbar.

Kompetente Bewertung für Elektroräder
E-Bikes und Pedelecs sind heute oft mehrere tausend Euro wert – umso wichtiger ist eine fachgerechte, objektive Bewertung nach einem Unfall.
Als Ingenieurbüro berücksichtigen wir bei Elektrorädern nicht nur Rahmen und Anbauteile, sondern auch die wertbestimmenden Komponenten des Antriebs. Sonderzubehör, Umbauten und Ausstattung fließen vollständig in die Bewertung ein – für eine faire und transparente Schadenregulierung.

Wir erstellen Gutachten für
Vom City-Bike bis zum Lastenrad, vom Rennrad bis zum Pedelec – wir begutachten alle Fahrrad- und E-Bike-Typen.
Und für alle weiteren Fahrrad- und E-Bike-Typen!

Lassen Sie sich unverbindlich vom Experten beraten
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir klären Ihr Anliegen rund um Ihr Fahrrad oder E-Bike schnell und ehrlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit · ZAK-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · VDI-geprüft nach VDI-MT 5900 Blatt 2
Echte Stimmen, echte Erfahrungen
★★★★★
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Der Gutachter kam direkt zu mir nach Hause, war überaus pünktlich und hat die Besichtigung zügig und kompetent durchgeführt. Alle Fragen wurden mir verständlich erklärt. Ein zuverlässiger Service – 5 Sterne.
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Sehr freundlich, professionell und zuverlässig. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Klare Empfehlung!
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Sehr freundlicher und professioneller Gutachter. Besonders positiv war die ehrliche Beratung und die transparente Vorgehensweise. Würde ich jederzeit wieder beauftragen!
Zertifiziert, geprüft und organisiert in anerkannten Fachverbänden


Fahrradgutachten – häufige Fragen
Darf ich mir selbst einen Fahrradgutachter aussuchen?
Ja. Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Fahrradsachverständigen beauftragt hat – selbst wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich übernehmen.
Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Fahrrad-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels Zahlungsanweisung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 Minuten einstellen.
Wie lange dauert die Erstellung des Fahrradgutachtens?
In der Regel ein bis zwei Werktage. Das Gutachten wird anschließend als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich gebunden per Post an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Fahrradbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, an Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns in der Prüfhalle erfolgen – in ganz Berlin und Brandenburg.
Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Fahrradsachverständigen schicken. Soll ich mich darauf einlassen?
Nein. Der Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Fahrradsachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt – so ist sichergestellt, dass neben den reinen Reparaturkosten auch der Wiederbeschaffungswert und ggf. die Wertminderung korrekt ermittelt werden.
* Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Gutachtenkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei Bagatellschäden (je nach Gericht etwa 700 bis 1.000 Euro) besteht in der Regel kein Anspruch auf ein Vollgutachten; hier empfehlen wir einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

