Fahrradgutachten in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Nach einem unverschuldeten Fahrradunfall haben Sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Fahrrad-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein professionelles Unfallgutachten dient der Beweissicherung und stellt den gesamten Schadenumfang präzise fest. Mit einem qualifizierten Schadengutachten sichern Sie sich Ihren Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung oder dem Unfallgegner.
Unsere Gutachten sind qualifiziert und unabhängig und enthalten alle relevanten Faktoren, die für eine reibungslose Schadensregulierung oder eine juristische Geltendmachung erforderlich sind.
Mit unseren Gutachten stellen wir sicher, dass Ihnen nach einem Unfall mit Ihrem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec der Schaden in voller Höhe erstattet wird.
Als unabhängiges Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro erstellen wir professionelle, nachvollziehbare und rechtssichere Schadengutachten – damit Sie Ihr Recht auf eine faire und vollständige Entschädigung durchsetzen können.
Unsere Unfallgutachten für Fahrräder basieren auf den neuesten gesetzlichen Regelungen, aktuellen Gerichtsurteilen sowie den Herstellervorgaben und dem neuesten Stand der Technik. So stellen wir sicher, dass Ihr Schaden präzise erfasst und Ihre Ansprüche rechtssicher dokumentiert werden.
Ein professionelles Fahrradgutachten beinhaltet:
Seit vielen Jahren sind wir als Fahrradsachverständige im Großraum Berlin tätig und haben bereits zahlreiche zufriedene Kunden betreut. Schauen Sie sich unsere Referenzen an und überzeugen Sie sich selbst. Unsere Expertise garantiert Ihnen eine professionelle und verlässliche Gutachtenerstellung, die Ihnen hilft, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Unfallgegner durchzusetzen. Nach einem Unfall stehen wir Ihnen von der ersten Schadensaufnahme bis zur abschließenden Regulierung kompetent zur Seite.
Unser Anspruch: Beste Beratung, höchste Qualität und absolute Zuverlässigkeit.
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit – von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Wir erstellen Gutachten für:
Das sagen unsere Kunden
Nach unverschuldeten Fahrradunfall werden die Kosten durch die Versicherung übernommen.
Die Kosten für die Erstellung eines Fahrradgutachtens gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, müssen Sie bei uns die Gutachtenkosten auch nicht vorausbezahlen.
Wir rechnen unser Sachverständigenhonorar direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab.
Zur Begutachtung Ihres Fahrrades kommen unsere Fahrrad Gutachter selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause, zum Unfallort, zu Ihrer Arbeitsstelle oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Unser Angebot gilt übrigens für ganz Berlin & Brandenburg.
Gerne können Sie auch zu uns kommen. In unserer modernen Prüfhalle stehen uns neben einer Hebebühne alle Möglichkeiten zur Verfügung, Ihr Fahrrad gründlich zu untersuchen.
Somit können unsere Sachverständigen bei Bedarf auch den Schadensbereich freilegen, Anbauteile demontieren und somit den gesamten Schaden feststellen und dokumentieren.
Unsere Servicebereitschaft kennt keine starren Öffnungszeiten. Wir sind flexibel – wir stehen Ihnen auch nach Ihrem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Besichtigung Ihres Fahrrades erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos bei Ihnen zulassen.
Ansonsten erfolgt die Begutachtung des Fahrrades am nächsten Tag bzw. nach Absprache, oder in unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Schadengutachten wird anschließend per Post oder E-Mail an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihren Rechtsanwalt versandt.
Sie bekommen das Gutachten nebst Lichtbildanlage als pdf-Datei zugesandt. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen die Expertise auch in gebundener Form per Post.
Wir bieten dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter zeitgemäße und professionelle Schadengutachten für Fahrräder im Großraum Berlin & Brandenburg.
Häufig gestellte Fragen
Ja! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Gutachter / Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Fahrradsachverständigen beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Fahrrrad Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 Minuten einstellen.
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Die Fahrradbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
NEIN! Der Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Fahrradsachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch der Wiederbeschaffungswert und ggfs. die Wertminderung neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.
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