Kfz-Gutachter für Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Kfz-Gutachter für Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, ist ein unabhängiger und neutraler Kfz-Gutachter unverzichtbar. Nur ein professionelles Gutachten stellt sicher, dass der Unfallschaden objektiv bewertet und korrekt dokumentiert wird – unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen oder größeren Schaden handelt.
Nach einem Unfall haben Sie gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung einen rechtlichen Anspruch auf Schadenersatz. Doch dieser Anspruch muss belegt werden! Ein qualifiziertes Gutachten liefert Ihnen die nötigen Beweise und sorgt dafür, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen.
Ein Unfall bringt oft Ärger und Unannehmlichkeiten mit sich – umso wichtiger ist es, dass Sie zumindest finanziell keine Einbußen erleiden. Ein professionelles Kfz-Schadengutachten stellt sicher, dass Ihnen der volle Schaden ersetzt wird. Dabei werden nicht nur offensichtliche, sondern auch versteckte Schäden erfasst, die für einen Laien oft nicht erkennbar sind.
Es gibt viele gute Gründe, einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen. Sollte Ihnen die Versicherung des Unfallgegners noch nicht bekannt sein, kümmern wir uns darum! Wir ermitteln für Sie die gegnerische Versicherung, die Versicherungsscheinnummer und gegebenenfalls die Schadennummer – damit die Schadensregulierung reibungslos verläuft.
Mit einem Schadengutachten sind Sie auf der sicheren Seite:
✅ Detaillierte Schadensdokumentation – präzise und umfassend für eine lückenlose Beweissicherung
✅ Exakte Berechnung der Reparaturkosten – für eine faire und transparente Schadensregulierung
✅ Berücksichtigung der Wertminderung – damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht
✅ Ermittlung von Restwert und Wiederbeschaffungswert – essenzielle Faktoren für eine korrekte Entschädigung
✅ Bestimmung der Nutzungsausfallklasse – falls Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt werden kann
Ein Kfz-Schadengutachten ist Ihr wichtiger Beweis, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erfolgreich durchzusetzen – und stellt sicher, dass Ihnen kein Geld entgeht.
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit – von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Wir sind genau der richtige Partner für Sie.
Auch bei geringen Schäden an ihrem Fahrzeug, sog. Bagatellschäden (Reparaturkosten bis ca. 750,- EUR) bieten wir Ihnen eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges an und erstellen für Sie ein Kurzgutachten über die unfallbedingten Beschädigungen.
Und wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen (fiktive Schadenabrechnung)?
Dann dient das Gutachten als Grundlage für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass die Mehrwertsteuer auf den Reparaturkostenbetrag von der Versicherung nicht gezahlt wird.
Wie Sie sehen, ist die Arbeit eines Kfz-Gutachters viel umfangreicher als nur ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt.
Also, nach einem Unfall bitte gleich zum Schadenprofi – Ihrem unabhängigen Experten für Kfz-Gutachten in Berlin:
Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit
Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung
Summter Str. 229
D-12623 Berlin
24h-Hotline: 030 755 200 13
Entweder, wir kommen zu Ihnen oder Sie kommen in unser Büro.
Das sagen unsere Kunden
Häufig gestellte Fragen
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.
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