Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
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Wenn überlegt wird, ob die Reparatur eines Fahrzeugs sinnvoll ist oder nicht, muss der Wiederbeschaffungswert für das Auto berücksichtigt werden. Dabei muss mit Kosten für die Wiederbeschaffung in gleicher Art, Ausstattung und gleichem Zustand gerechnet werden. Diese Kosten werden den Reparaturkosten des beschädigten Autos gegenübergestellt. Sollte das Fahrzeug gestohlen worden sein, ist der Wiederbeschaffungswert ebenfalls entscheidend. Der Wiederbeschaffungswert muss vom Zeitwert eines Autos getrennt betrachtet werden. Ein Sachverständiger ermittelt den Wiederbeschaffungswert anhand der Marktlage und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der DAT- bzw. der Schwacke-Liste. Dafür wird die Leistung des Autos, die Ausstattung, der Zustand und das Erstzulassungsdatum zu Rate gezogen. Der Wiederbeschaffungswert muss separat vom Zeitwert betrachtet werden. Wenn das Auto verkauft werden soll, wird der Zeitwert als Wert zugrunde gelegt, den man beim Verkauf bekommen würde.
Die Summe, die erforderlich ist, um ein gleichwertiges Auto zu bekommen, bezeichnet man als Wiederbeschaffungswert. Er ist höher, weil der Gewinn von Zwischenhändlern und andere Kosten berücksichtigt werden müssen. Üblicherweise wird der Wiederbeschaffungswert durch einen Sachverständigen festgestellt. Dabei nutzt der Experte als Grundlage die DAT- bzw. der Schwacke-Liste als Preisverzeichnis. Mit ihr kann er den jeweiligen Wert für das Fahrzeug herausfinden. Trotzdem gibt es Abweichungen, da es sich um Durchschnittswerte handelt. Ein Fahrzeug muss immer individuell nach Leistung und Ausstattung bewertet werden. Das Datum zur Erstzulassung des Fahrzeuges ist ebenfalls für den Wiederbeschaffungswert wichtig.