Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
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Vorschäden müssen von Altschäden unterschieden werden. Kommt es zu einem Unfall, ist dies für den Versicherungsschutz entscheidend. Sollte etwa das Unfallfahrzeug einen nur teilweise behobenen Vorschaden haben, muss der Geschädigte den Beweis dafür erbringen. Er hat dann dafür zu sorgen, dass die Abgrenzung und Unterscheidung von Vorschäden zu Altschäden plausibel und nachvollziehbar werden, damit der Geschädigte nach einem Unfall seine Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen kann. Dazu wird üblicherweise ein Schadensgutachten durch einen Fahrzeugsachverständigen erstellt. Diesem Sachverständigen müssen alle Vorschäden am Auto genau mitgeteilt werden, damit er den jeweiligen Schaden in seinem Schadensgutachten aufführen kann. Der Geschädigte darf und kann nicht erwarten, dass der Sachverständige diese Vorschäden selbst erkennt und dann in seinem Gutachten dokumentiert.
Wenn es Streit um Vorschaden gibt, ist Vorsicht geboten. Falsche Behauptungen können gravierende Auswirkungen haben. Schäden, die eindeutig nicht zum jeweiligen Unfall passen und von ihm abgegrenzt werden müssen, sind schnell und eindeutig zu klären. Wenn es aber Vorschäden gab, die durch einen neuen überlagert werden, führt das dazu, dass diese Ansprüche auf Schadensersatz vom jeweiligen Versicherer nicht akzeptiert werden. Auch vor Gericht wird dann eine Klage keinen Erfolg haben, wenn nicht doch noch vom Geschädigten nachgewiesen werden kann, um was für einen Schaden es sich genau handelte. Art und Umfang der Vorschäden müssen exakt aufgeführt werden und es muss dokumentiert sein, wie sie ordnungsgemäß repariert worden sind. Außerdem sollte immer berücksichtigt werden, dass im Fall von unrichtigen Angaben oder eines Verschweigens von Vorschäden, ein Verfahren wegen Betruges eingeleitet werden kann.