Kfz-Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
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Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
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Ein Unfall ist schnell passiert. Dabei kommt es immer wieder zu Situationen, in denen ein Fahrzeug beschädigt wird. In manchen Fällen ist die Reparatur so teuer, dass am Auto ein wirtschaftlichen Totalschaden eingetreten ist. Aber was bedeutet das eigentlich genau und welche Konsequenzen hat das?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines beschädigten Fahrzeugs höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Anders ausgedrückt: Wenn der Schaden so groß ist, dass eine Reparatur den Wert des Fahrzeugs übersteigt, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Der Wiederbeschaffungswert wird von Gutachtern ermittelt und beruht auf verschiedenen Faktoren, wie Alter, Kilometerstand, Zustand und Ausstattung des Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem freien Markt zahlen müsste.
Die Höhe der Reparaturkosten wird vom Gutachter kalkuliert. Dabei werden nicht nur die Kosten für die Ersatzteile, sondern auch für die Arbeitszeit und die Lackierung der beschädigten Teile berücksichtigt. Auch eventuelle Nebenkosten, wie Verbringungskosten in eine Lackierwerkstatt, fließen in die Kalkulation ein.
Für das beschädigte Fahrzeug wird durch den Gutachter der sogenannte Restwert ermittelt. Mit Hilfe des Gutachtens kann das Fahrzeug dann an einen Restwertaufkäufer als Unfallwagen verkauft werden. Ist das Fahrzeug nicht mehr verwertbar, weil es beispielsweise erheblich beschädigt wurde, muss es verschrottet werden.
Wird ein Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert, bedeutet dies, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. In der Regel wird das beschädigte Fahrzeug dann von von einem Restwertaufkäufer gekauft bzw. verschrottet. Der Geschädigte erhält eine Entschädigung, die dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs entspricht. Aber keine Angst, keiner nimmt einem das Fahrzeug weg! Ist es nicht allzu schwer beschädigt und noch verkehrssicher, kann es natürlich auch weiter genutzt werden.
Die Entschädigung entspricht dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dieser wird vom Gutachter ermittelt und von der Versicherung des Geschädigten abzüglich des Restwertes ausgezahlt. Den Restwert erhält der Geschädigte vom Aufkäufer des Unfallfahrzeuges, sofern er es überhaupt verkaufen möchte. Angaben zur Höhe des Restwertes macht der Sachverständige im Gutachten.