Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
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Unter der Schadensregulierung ist der gesamte Ablauf des Erhaltens von Schadenersatz zu verstehen. Eine Versicherung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Es ist aber gängig, dass für die Schadensabwicklung eine Versicherung tätig wird. Die Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, ihrem Kunden bei selbstverschuldeten Schadensfällen zu helfen. Es gibt auch Schäden, bei denen es nicht eindeutig ist, über welche Versicherung diese abgedeckt werden. Grundsätzlich hat der Versicherte im Falle eines Schadens eine Mitwirkungspflicht. Wenn eine dritte Person einen Schaden erleidet oder das Eigentum beschädigt wird, zahlt die Haftpflichtversicherung. Die Höhe des Schadensersatzes ist im Vertrag dokumentiert. Die Leistungen werden aber nur dann gewährt, wenn sämtliche Bedingungen des Versicherungsvertrages eingehalten worden sind. Schäden dürfen nicht vorsätzlich herbeigeführt werden. Sollte eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, kann die Leistung auch gekürzt werden. Der Versicherte ist verpflichtet, Schäden bestmöglich zu vermeiden. Nach maximal 14 Tagen muss der Schaden bei der Versicherung gemeldet sein. Dieser Schaden muss von der Haftpflichtversicherung akzeptiert werden.
Um Betrug auszuschießen, werden auch Gutachter eingesetzt. Bei Schäden, die nicht eindeutig einer bestimmten Versicherung zugeordnet werden können, ist die Schadensregulierung nicht einfach. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug. Wenn ein fremdes Fahrzeug beschädigt wurde, muss sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung gewandt werden. Trotzdem sollten auch nicht selbstverschuldete Schäden bei der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung angezeigt werden. Wenn eine Direktregulierung vereinbar wurde, kann der jeweilige Schaden leicht und schnell abgewickelt werden. Kosten, die durch einen Dritten verursacht wurden, werden erst einmal von der Kfz-Versicherung des Geschädigten abgedeckt. Die Versicherung erbringt so eine Vorleistung. Dann wird diese sich mit dem Versicherer des Unfallverursachers auseinandersetzen, um die entstandenen Kosten zurückzuholen. Besonders bei Schäden im Ausland ist die Direktregulierung sinnvoll, da sich die Schadensregulierung oft lange hinauszögert.