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Nutzungsausfallentschädigung

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag, den Ihnen die gegnerische Versicherung für die Zeit zahlt, in der Sie Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen konnten – ohne dass Sie einen Mietwagen nehmen müssen. Sie haben also die Wahl: Mietwagen oder Geld für die Ausfalltage. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Dauer des Ausfalls.

Auf einen Blick

  • Was: Geldentschädigung statt Mietwagen für die unfallbedingte Ausfallzeit.
  • Höhe: je nach Fahrzeugklasse etwa 23 bis 175 € pro Tag.
  • Grundlage: die Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch, elf Gruppen (A–L).
  • Voraussetzung: Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit – Sie hätten das Fahrzeug sonst gefahren.

Mietwagen oder Geld – Sie haben die Wahl

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie sich nicht zwingend einen Mietwagen nehmen. Verzichten Sie darauf, steht Ihnen stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung zu – ein pauschaler Tagessatz für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug reparaturbedingt ausfällt oder Sie nach einem Totalschaden auf ein Ersatzfahrzeug warten.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein: Nutzungswille – Sie wollten das Fahrzeug tatsächlich nutzen – und Nutzungsmöglichkeit – Sie hätten es fahren können, waren also nicht ohnehin im Urlaub oder krank. Für Fahrzeuge, die Sie geschäftlich nutzen, gelten teils andere Maßstäbe.

Wie sich die Höhe berechnet

Grundlage ist die anerkannte Nutzungsausfalltabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch. Sie ordnet rund 40.000 Fahrzeugmodelle elf Gruppen von A bis L zu. Jeder Gruppe ist ein Tagessatz zugeordnet:

Nutzungsausfall – Tagessätze nach Fahrzeuggruppe (Anhaltswerte)
Gruppe Fahrzeugbeispiel Tagessatz
A–B Kleinstwagen, Kleinwagen ca. 23–29 €
C–E Kompakt- und Mittelklasse ca. 35–50 €
F–H obere Mittelklasse, Van ca. 59–79 €
J–L Oberklasse, SUV, Sportwagen ca. 100–175 €

Die genauen Sätze werden jährlich aktualisiert. Der Sachverständige ordnet Ihr konkretes Modell der richtigen Gruppe zu und hält den Tagessatz im Gutachten fest.

Bei älteren Fahrzeugen wird abgestuft: Ab einem Alter von etwa fünf Jahren kann eine Rückstufung um eine Gruppe erfolgen, ab zehn Jahren um zwei. Bei sehr alten Fahrzeugen wird teils nur nach den Vorhaltekosten gerechnet – also den reinen Bereitstellungskosten wie Steuer, Versicherung und Stellplatz.

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Für welchen Zeitraum? Erstattet wird die tatsächlich erforderliche Ausfallzeit – die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer oder, beim Totalschaden, die Wiederbeschaffungsdauer plus eine angemessene Überlegungsfrist. Nicht ein pauschaler Zeitraum, sondern der belegte Ausfall zählt.

Warum das Gutachten den Ausschlag gibt

Zwei Angaben aus dem Gutachten bestimmen Ihre Entschädigung: die Fahrzeuggruppe und die Ausfalldauer. Beides sauber zu dokumentieren, ist Aufgabe des Sachverständigen. Wird die Gruppe zu niedrig angesetzt oder die Reparaturdauer zu knapp bemessen, verlieren Sie bares Geld – bei einem zweiwöchigen Ausfall in der Oberklasse schnell mehrere hundert Euro.

Unser Rat: Lassen Sie Fahrzeugklasse und Ausfalldauer im Gutachten sauber festhalten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite die Kosten des Sachverständigen – und die Nutzungsausfallentschädigung erhalten Sie zusätzlich zu Reparatur oder Wiederbeschaffung.

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