Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
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Ein Kaskoschaden ist ein Schaden an Ihrem Fahrzeug, den Sie entweder selbst verschuldet haben oder der in Folge eines anderen versicherten Ereignisses entstanden ist. Ein solcher Schaden wird nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung übernommen. Die Kaskoversicherung ist freiwillig und unterteilt sich in die Teil- und die Vollkasko. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Kaskoschäden, wie zum Beispiel nach Wildunfällen, in Folge von Diebstahl, bei Elementarereignissen und Naturgewalten sowie Glasbruch. Die Vollkaskoversicherung reguliert zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug, die bei selbst verschuldeten Unfällen entstanden sind sowie Schäden in Folge von Fahrerflucht und Vandalismus. Folgeschäden nach einem Kaskoschaden, beispielsweise ein Nutzungsausfall, werden, anders als bei der Haftpflichtversicherung, von der Kaskoversicherung nicht getragen.
Wenn Sie einen Kaskoschaden bei Ihrer Versicherung melden, dann beauftragt diese in der Regel einen Kfz Sachverständigen, um die Höhe und den Umfang des Schadens zu begutachten. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Erstattung durch Ihre Versicherung. Sie bekommen entweder die prognostizierten Reparaturkosten erstattet oder, im Falle eines Totalschadens, den Wiederbeschaffungswert gemäß Gutachten abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Die Mehrwertsteuer erhalten Privatpersonen lediglich nach tatsächlich durchgeführter Fahrzeugreparatur erstattet. Eine Rechnung der Werkstatt oder ein Nachgutachten durch einen Kfz Sachverständigen dienen hierfür als Nachweis. Im Falle eines Kaskoschadens sollte vorab genau überlegt werden, ob der Schaden an die Versicherung gemeldet wird. Je nach Höhe des Schadens und der vereinbarten Selbstbeteiligung kann es sinnvoller sein, den Schaden ohne Versicherung zu beheben, da andernfalls in Zukunft eine schlechtere Schadenfreiheitsstufe zu befürchten ist.