Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
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Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn bei einem Verkehrsunfall das Fahrzeug nur ganz leicht äußerlich beschädigt wurde. Meistens handelt es sich dabei um Lackschäden, wie zum Beispiel Kratzer, minimale Dellen oder Schrammen. Im Falle eines Bagatellschadens ist die Höhe des entstandenen Schadens so gering, dass dieser den Mindest-Sachwert für eine Aufnahme durch die Polizei nicht erfüllt. Wird dennoch eine Unfallaufnahme vor Ort gewünscht, ist diese kostenpflichtig. Eine gesetzliche Grenze für die Höhe eines Bagatellschadens gibt es nicht. Laut ständiger Rechtsprechung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Bagatellschaden etwa bis zu einer Höhe der Reparaturkosten zwischen 500 EUR und 750 EUR vorliegt.
Ist bei einem Verkehrsunfall lediglich ein Bagatellschaden entstanden, werden auch die Kosten für einen beauftragten Gutachter nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Bei einem solch einfach gelagerten Schaden sollte also vorab genau abgewogen werden, ob ein Sachverständiger hinzugezogen wird oder nicht. Doch hier liegt häufig das Problem bei Bagatellschäden. Laien können oft nicht abschätzen, ob sich hinter dem vermeintlich geringfügigen Lackschaden nicht doch ein gravierender Schaden verbirgt. Im Zweifelsfall kann in solchen Fällen ein Kurzgutachten beauftragt werden, das günstiger ist als ein reguläres Schadensgutachten. Stellt sich dabei heraus, dass der Schaden doch die Bagatellschadensgrenze überschreitet, werden die Kosten für das Gutachten von der Versicherung im Zuge der Schadenregulierung übernommen.